Erhöhung bestehender Verträge zu den bei Vertragsabschluss geltenden Rechnungsgrundlagen

Mit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Jahr 2018 hat der Gesetzgeber u.a. auch einen verpflichtenden Zuschuss des Arbeitgebers eingeführt. Dieser ist immer dann zu zahlen, wenn Mitarbeiter Direktversicherung durch Entgeltumwandlung abschließen und auch der Arbeitgeber dadurch Sozialabgaben spart.

Für alle Neuverträge seit 2019 musste dieser Zuschuss in Höhe von pauschal 15 % des umgewandelten Entgelts bereits gezahlt werden.
Ab dem 01.01.2022 gilt diese Verpflichtung nun auch für alle bestehenden älteren Verträge.

Diese Verträge können erhöht werden

  • Direktversicherungen durch Entgeltumwandlung mit Beginn zwischen 2013 und 2019 (ab diesem Zeitpunkt war der Zuschuss bereits für Neuverträge verpflichtend).
  • Für diese Verträge ist eine Erhöhung gemäß den AVB möglich. Dies gilt für die Hauptversicherung sowie eine evtl. enthaltene BUZ-Beitragsbefreiung. 
  • Nicht betroffen: Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen

Unser Highlight

Wir erhöhen alle bestehenden Direktversicherungen mit Beginn ab 2013 zu den bei Vertragsabschluss geltenden Rechnungsgrundlagen! 

Der verpflichtende Arbeitgeber-Zuschuss fließt also in den bereits bestehenden Vertrag ein.

  • Kennen Ihre Firmenkunden diese Verpflichtung? Geben sie ihre Ersparnis vielleicht bereits heute schon an die Mitarbeiter weiter? 
  • Sprechen Sie Ihre Firmenkunden auf den Arbeitgeber-Zuschuss an und erhöhen Sie die Verträge. 
  • Nutzen Sie diese Chance, um auch die Arbeitnehmer auf eine Erhöhung ihrer Entgeltumwandlungen anzusprechen: an jeder Erhöhung beteiligt sich auch der Arbeitgeber mit 15 %. 

Benötigen Sie Unterlagen für Ihre Kunden?

Anbei finden Sie das Muster-Anschreiben für Ihre Kunden sowie den Erhöhungsantrag.

Der Kunde erhält eine Dokumentation über die Erhöhung der Direktversicherung. 

Weitere Informationen und Auswertungen zu Bestandsverträgen

Nähere Infos sowie Auswertungen zu den Bestandsverträgen Ihrer Kunden erhalten Sie über das Makler-Dienstleistungs-Center oder Ihre Regionalleiter.

Hier erfahren Sie auch, wie der Arbeitgeber-Zuschuss für Verträge mit Beginn vor 2013 umgesetzt werden kann.