

Vorsorge
Unterstützungskasse
Die betriebliche Altersversorgung in Form der Unterstützungskasse eignet sich besonders zur Gestaltung höherer Versorgungen z. B. für leitende Angestellte oder Gesellschafter-Geschäftsführer.
- kostenloses Angebot erstellen lassen
Ihre Vorteile
- Sie bauen eine zusätzliche, attraktive Altersversorgung auf.
- Der umgewandelte Betrag ist steuerfrei.
- Es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
- Auch bei Arbeitgeber-Wechsel oder Insolvenz der Firma behalten Sie Ihre Ansprüche.
So funktioniert die Unterstützungskasse
Vereinbarung mit Arbeitgeber
Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass zukünftige Gehaltsteile zum Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung über die Unterstützungskasse der Bayerischen verwendet werden.
Arbeitgeber wird Mitglied in der Unterstützungskasse
Ihr Arbeitgeber wird Mitglied in der Unterstützungskasse und zahlt den von Ihrem Bruttogehalt einbehaltenen Betrag darin ein.
Absicherung
Die im Leistungsplan festgehaltene Renten- oder Kapitalzusage wird durch die Unterstützungskasse über eine Rentenversicherung oder Kapital-Lebensversicherung abgesichert.
Details zur Unterstützungskasse
Keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge
Die Umwandlung kann sowohl auf dem laufenden Gehalt als auch auf Sonderzahlungen basieren. Für den umgewandelten Betrag fallen zu diesem Zeitpunkt keine Steuern an.
Bis zu einer Höhe von 2.904 Euro im Jahr ist der Betrag außerdem sozialversicherungsfrei.
Steuern und Sozialversicherung bei Auszahlung
Die spätere Auszahlung ist als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit zu versteuern. Ebenso ist sie beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.