Ihre Vorteile

Auf einen Blick

  • Flexibilität durch drei Wahl-Tarife
  • Reha-Management in allen Tarifen  
  • Umfangreiche Assistance-Leistungen (Tarif Prestige)
  • Passivdynamik in der Unfallrente
  • Abschluss auch im hohen Alter möglich
  • Spezialtarif für den öffentlichen Dienst

Kein Unfallschutz in der Freizeit

70 % der Unfälle passieren in der Freizeit und zu Hause: beim Radfahren, beim Sport, aber auch beim Putzen, Aufräumen und Heimwerken. Der gesetzliche Unfallschutz greift in diesen Fällen jedoch nicht.

FAQ Klassische Unfallversicherung

Sie fragen, wir antworten. Damit Sie auch wirklich die für Sie passende Absicherung auswählen.

Besteht in der Freizeit kein staatlicher Unfallschutz?

Nein. Als Arbeitnehmer sind Sie nur während der Arbeit sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg gesetzlich versichert. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht jedoch erst ab einer Invalidität von 20 %.

Kinder, Schüler und Studenten sind nur bei Unfällen in Kindergarten und Schule sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg gesetzlich versichert. Für die gesamte Freizeit besteht keinerlei Schutz.

Hausfrauen und -männer haben trotz des hohen Unfallrisikos überhaupt keine gesetzliche Absicherung – weder bei der Hausarbeit noch in der Freizeit.

Was für Kosten entstehen nach einem Unfall?

Auf Unfallopfer kommen oft hohe Kosten zu. Zum Beispiel medizinische Behandlungen, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden. Oder Umbauten im Haus oder der Wohnung, wenn körperliche Behinderungen zurückbleiben. An die Existenz geht es sogar, wenn die Arbeitskraft vermindert wird und womöglich der Arbeitsplatz verlorengeht.

Gibt es speziellen Schutz für Kinder?

Den gibt es, denn auch Kinder sind nur bei Unfällen in Kindergarten und Schule sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg über die gesetzliche Unfall-Versicherung abgesichert. In der gesamten restlichen Freizeit besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz.

Je nach gewählter Tarif-Variante der Unfall-Police OPTIMAL können Sie als Eltern aus folgenden Zusatzleistungen wählen:

  • Doppelte Todesfallsumme bei Tod beider Elternteile aufgrund des selben Unfallereignisses (Komfort max. 100.000 Euro / Prestige ohne Begrenzung)
  • Jahresrente bei gleichzeitigem Unfalltod beider Elternteile pro Kind bis zum 18. Lebensjahr in Höhe des 50-fachen Bruttojahresbeitrages, maximal 8.000 Euro (Prestige)
  • Rooming-in: Pro Übernachtung mit dem Kind im Krankenhaus wird eine Rooming-In-Leistung gezahlt (Komfort: 30 Euro / Prestige: 60 Euro)
  • Nachhilfekosten (Komfort/Prestige)

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