Ihre Vorteile mit der Dienstunfähigkeitsversicherung

Individuell

Arbeitskraftabsicherung, die sich mit unterschiedlichen Tariflinien Ihren Wünschen und Bedürfnissen anpasst

Umfassend und volle Rente

Dienstunfähigkeitsklausel speziell für Lehrer - mit voller Rente bereits ab 1 von 6 Pflegepunkten

Keine zeitliche Begrenzung

Zeitliche Begrenzung auf 24 Monate bei Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entfällt

Keine medizinische Nachprüfung

Keine medizinische Nachprüfung bei Beamte auf Lebenszeit, die wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in Ruhestand versetzt sind

Ohne Wartezeit

Wir zahlen ohne jede Wartezeit.

Preiswert

Einsteigertarife bereits für Studenten

Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Komfort

    Grundabsicherung


  • Komfort Plus

    Top Preis-Leistung


  • Prestige

    Bestens versichert


    Umfassend abgesichert
  • 100 % Leistung ab 50 %iger Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit

    Wenn Sie Ihren Beruf krankheitsbedingt zu 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns die volle BU-Rente. So können Sie die anfallenden Kosten für z. B. Miete, Lebensmittel, Mobilität weiter bezahlen.

    Wenn Sie Ihren Beruf zu weniger als 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns im Pflegefall ebenfalls eine volle Rente – und das sogar schon ab einem Pflegepunkt.

  • Umfassende DU-Klausel für Beamte

    Wird Ihnen die allgemeine Dienstunfähigkeit ärztlich bescheinigt und Sie werden entlassen oder in den Ruhestand versetzt, erhalten Sie als Beamter oder Beamtin die vereinbarten Leistungen.

    Die zeitliche Begrenzung auf 24 Monate bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit entfällt dabei.

    Es ist auch keine medizinische Nachprüfung mehr nötig, wenn keine Reaktivierung ins Beamtenverhältnis erfolgt.

  • Nachversich­erungsgarantie ohne Risikoprüfung
    Wenn es Veränderungen in Ihrem Leben gibt, z. B. Sie heiraten oder bekommen ein Kind, können Sie Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung einfach anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Volle Leistung bei Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeit
  • Soforthilfe von 3 Monatsrenten
  • Einmalige Wiederein­gliederungshilfe
  • 100 % Leistung ab 50 %iger Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit

    Wenn Sie Ihren Beruf krankheitsbedingt zu 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns die volle BU-Rente. So können Sie die anfallenden Kosten für z. B. Miete, Lebensmittel, Mobilität weiter bezahlen.

    Wenn Sie Ihren Beruf zu weniger als 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns im Pflegefall ebenfalls eine volle Rente – und das sogar schon ab einem Pflegepunkt.

  • Umfassende DU-Klausel für Beamte

    Wird Ihnen die allgemeine Dienstunfähigkeit ärztlich bescheinigt und Sie werden entlassen oder in den Ruhestand versetzt, erhalten Sie als Beamter oder Beamtin die vereinbarten Leistungen.

    Die zeitliche Begrenzung auf 24 Monate bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit entfällt dabei.

    Es ist auch keine medizinische Nachprüfung mehr nötig, wenn keine Reaktivierung ins Beamtenverhältnis erfolgt.

  • Nachversich­erungsgarantie ohne Risikoprüfung
    Wenn es Veränderungen in Ihrem Leben gibt, z. B. Sie heiraten oder bekommen ein Kind, können Sie Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung einfach anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Volle Leistung bei Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeit
    Wenn Sie für 6 Monate von einem Arzt krankgeschrieben werden, erhalten Sie die volle Leistung. Die Leistung wird erbracht, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert, höchstens jedoch 18 Monate.
  • Soforthilfe von 3 Monatsrenten
  • Einmalige Wiederein­gliederungshilfe
  • 100 % Leistung ab 50 %iger Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit

    Wenn Sie Ihren Beruf krankheitsbedingt zu 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns die volle BU-Rente. So können Sie die anfallenden Kosten für z. B. Miete, Lebensmittel, Mobilität weiter bezahlen.

    Wenn Sie Ihren Beruf zu weniger als 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns im Pflegefall ebenfalls eine volle Rente – und das sogar schon ab einem Pflegepunkt.

  • Umfassende DU-Klausel für Beamte

    Wird Ihnen die allgemeine Dienstunfähigkeit ärztlich bescheinigt und Sie werden entlassen oder in den Ruhestand versetzt, erhalten Sie als Beamter oder Beamtin die vereinbarten Leistungen.

    Die zeitliche Begrenzung auf 24 Monate bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit entfällt dabei.

    Es ist auch keine medizinische Nachprüfung mehr nötig, wenn keine Reaktivierung ins Beamtenverhältnis erfolgt.

  • Nachversich­erungsgarantie ohne Risikoprüfung
    Wenn es Veränderungen in Ihrem Leben gibt, z. B. Sie heiraten oder bekommen ein Kind, können Sie Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung einfach anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Volle Leistung bei Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeit
    Wenn Sie für 6 Monate von einem Arzt krankgeschrieben werden, erhalten Sie die volle Leistung. Die Leistung wird erbracht, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert, höchstens jedoch 18 Monate.
  • Soforthilfe von 3 Monatsrenten
    Wir zahlen Ihnen einen Betrag in Höhe von 3 Monatsrenten aus (maximal 6.000 EUR), wenn erstmals eine Berufsunfähigkeit anerkannt wird.
  • Einmalige Wiederein­gliederungshilfe
    Wir zahlen Ihnen einen Betrag in Höhe von 6 Monatsrenten aus, wenn eine unbefristet anerkannte Berufsunfähigkeits-Versicherungsleistung wieder entfällt, die Leistungsdauer des Vertrages aber noch mindestens ein Jahr beträgt.
Komfort

Grundabsicherung

  • 100 % Leistung ab 50 %iger Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit

    Wenn Sie Ihren Beruf krankheitsbedingt zu 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns die volle BU-Rente. So können Sie die anfallenden Kosten für z. B. Miete, Lebensmittel, Mobilität weiter bezahlen.

    Wenn Sie Ihren Beruf zu weniger als 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns im Pflegefall ebenfalls eine volle Rente – und das sogar schon ab einem Pflegepunkt.

  • Umfassende DU-Klausel für Beamte

    Wird Ihnen die allgemeine Dienstunfähigkeit ärztlich bescheinigt und Sie werden entlassen oder in den Ruhestand versetzt, erhalten Sie als Beamter oder Beamtin die vereinbarten Leistungen.

    Die zeitliche Begrenzung auf 24 Monate bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit entfällt dabei.

    Es ist auch keine medizinische Nachprüfung mehr nötig, wenn keine Reaktivierung ins Beamtenverhältnis erfolgt.

  • Nachversich­erungsgarantie ohne Risikoprüfung
    Wenn es Veränderungen in Ihrem Leben gibt, z. B. Sie heiraten oder bekommen ein Kind, können Sie Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung einfach anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Volle Leistung bei Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeit
  • Soforthilfe von 3 Monatsrenten
  • Einmalige Wiederein­gliederungshilfe
Komfort Plus

Top Preis-Leistung

  • 100 % Leistung ab 50 %iger Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit

    Wenn Sie Ihren Beruf krankheitsbedingt zu 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns die volle BU-Rente. So können Sie die anfallenden Kosten für z. B. Miete, Lebensmittel, Mobilität weiter bezahlen.

    Wenn Sie Ihren Beruf zu weniger als 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns im Pflegefall ebenfalls eine volle Rente – und das sogar schon ab einem Pflegepunkt.

  • Umfassende DU-Klausel für Beamte

    Wird Ihnen die allgemeine Dienstunfähigkeit ärztlich bescheinigt und Sie werden entlassen oder in den Ruhestand versetzt, erhalten Sie als Beamter oder Beamtin die vereinbarten Leistungen.

    Die zeitliche Begrenzung auf 24 Monate bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit entfällt dabei.

    Es ist auch keine medizinische Nachprüfung mehr nötig, wenn keine Reaktivierung ins Beamtenverhältnis erfolgt.

  • Nachversich­erungsgarantie ohne Risikoprüfung
    Wenn es Veränderungen in Ihrem Leben gibt, z. B. Sie heiraten oder bekommen ein Kind, können Sie Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung einfach anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Volle Leistung bei Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeit
    Wenn Sie für 6 Monate von einem Arzt krankgeschrieben werden, erhalten Sie die volle Leistung. Die Leistung wird erbracht, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert, höchstens jedoch 18 Monate.
  • Soforthilfe von 3 Monatsrenten
  • Einmalige Wiederein­gliederungshilfe
Prestige

Bestens versichert

Umfassend abgesichert
  • 100 % Leistung ab 50 %iger Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit

    Wenn Sie Ihren Beruf krankheitsbedingt zu 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns die volle BU-Rente. So können Sie die anfallenden Kosten für z. B. Miete, Lebensmittel, Mobilität weiter bezahlen.

    Wenn Sie Ihren Beruf zu weniger als 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns im Pflegefall ebenfalls eine volle Rente – und das sogar schon ab einem Pflegepunkt.

  • Umfassende DU-Klausel für Beamte

    Wird Ihnen die allgemeine Dienstunfähigkeit ärztlich bescheinigt und Sie werden entlassen oder in den Ruhestand versetzt, erhalten Sie als Beamter oder Beamtin die vereinbarten Leistungen.

    Die zeitliche Begrenzung auf 24 Monate bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit entfällt dabei.

    Es ist auch keine medizinische Nachprüfung mehr nötig, wenn keine Reaktivierung ins Beamtenverhältnis erfolgt.

  • Nachversich­erungsgarantie ohne Risikoprüfung
    Wenn es Veränderungen in Ihrem Leben gibt, z. B. Sie heiraten oder bekommen ein Kind, können Sie Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung einfach anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Volle Leistung bei Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeit
    Wenn Sie für 6 Monate von einem Arzt krankgeschrieben werden, erhalten Sie die volle Leistung. Die Leistung wird erbracht, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert, höchstens jedoch 18 Monate.
  • Soforthilfe von 3 Monatsrenten
    Wir zahlen Ihnen einen Betrag in Höhe von 3 Monatsrenten aus (maximal 6.000 EUR), wenn erstmals eine Berufsunfähigkeit anerkannt wird.
  • Einmalige Wiederein­gliederungshilfe
    Wir zahlen Ihnen einen Betrag in Höhe von 6 Monatsrenten aus, wenn eine unbefristet anerkannte Berufsunfähigkeits-Versicherungsleistung wieder entfällt, die Leistungsdauer des Vertrages aber noch mindestens ein Jahr beträgt.

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Grundsätzlich gilt bei der Dienstunfähigkeits-Absicherung der Bayerischen:

  • Die Dienstunfähigkeits-Klausel ist bereits in den Bedingungen enthalten.
  • Bei Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit wird die Rente unbefristet bis zur Reaktivierung oder bis zum Ablauf der Leistungsdauer oder dem Ableben der versicherten Person bezahlt.
  • Wir zahlen ohne jede Wartezeit.
  • Die BU-Tarife mit Dienstunfähigkeits-Klausel gibt es als selbstständige und als Zusatzversicherungen.
  • Bei BU PROTECT Prestige: Verzicht auf die Anwendung des § 163 VVG (Beitragsanpassungsklausel).
  • Volle Rente bereits ab 1 von 6 Pflegepunkten.
  • Lebenslange Leistung bei Pflege und Demenz - auf Wunsch (ab 3 von 6 Pflegepunkten).
  • Schutz vor Inflation durch Beitrags- und Leistungsdynamik.
  • Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht bei bestimmten Ereignissen eine Anpassung des Versicherungsschutzes.
Die Bayerische Unternehmensqualität: Mit sehr gut bewertet von Assekurata 06/21 Auszeichnung Franke und Bornberg Berufsunfähigkeitsversicherung BU PROTECT Prestige

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