
Ratgeber
Änderungen in Sachen Vorsorge und Versicherung im Jahr 2022
Was ändert sich in Sachen Vorsorge und Versicherung im neuen Jahr? Bei uns sehen Sie das Wichtigste auf den schnellen Blick für das Jahr 2022.
Was sich in Sachen Vorsorge und Versicherung 2022 ändert
Mit dem Jahreswechsel stehen bekanntlich auch einige Neuerungen auf dem Programm. Im Jahr 2022 stehen Änderungen nicht nur in Form von mal mehr, mal weniger eingehaltene Neujahrsvorsätze an. Auch in den Bereichen Vorsorge, Versicherung und Finanzen kommt einiges Neues auf uns zu.
Doch was war noch gleich eine Garantiezinssenkung und was bedeutet eigentlich eine Verringerung von Beitragsbemessungsgrenzen? Wenn auch Ihre Augenbrauen da fragend in die Höhe schnellen, können Sie unbesorgt sein. Denn hier sind Sie an der richtigen Adresse: Welche Trends 2022 auf Versicherungsnehmende zukommen und welche Auswirkungen das konkret auf Ihre Finanzen hat, lesen Sie jetzt!
Wie steht es um den Garantiezins?
Das Wichtigste in Kürze:
- Rechnungszinssenkung von 0,9% auf 0,25%
- Altersvorsorge: Wegfall der 100%igen Beitragsgarantie und niedrigere garantierte Mindestrente
- Zusatzversicherungen: Beiträge werden teurer
Die schlechte Nachricht direkt zu Beginn: Sparfüchse kommen 2022 wohl nicht (oder zumindest nur bedingt) auf ihre Kosten. Denn ab dem 1. Januar 2022 werden vor allem Vorsorgeversicherungen teurer. Grund hierfür ist die Absenkung des sogenannten Höchstrechnungszinses (umgangssprachlich auch Garantiezins) von 0,9 auf 0,25 Prozent. Dieser Zins dient als Rechnungsgrundlage für einige private und betriebliche Versicherungen. Dabei werden die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Leistungsdauer sowie vorzeitige Kündigungen und Verwaltungskosten berücksichtigt. Da diese Leistungen anschließend mit dem Höchstrechnungszins abgezinst werden, hat eine solche Absenkung eine Erhöhung der Preise zur Folge.
Generell sind von der Zinssenkung alle Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen betroffen, die ab 2022 abgeschlossen werden. Dabei drohen ein Wegfall der 100%igen Beitragsgarantie bei der Altersvorsorge sowie eine niedrigere garantierte Mindestrente. Auch bei fondgebundenen Versicherungen sieht es eher mau aus, da der garantierte Rentenfaktor niedriger ausfällt als noch in den Vorjahren. Und auch wer im kommenden Jahr Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeits- oder Sterbegeldversicherungen abschließt, muss mit deutlich höheren Beiträgen rechnen.
An diesen deprimierenden Aussichten dürften Sie natürlich erstmal zu knabbern haben – obwohl über die Feiertage ja eigentlich schon zu genüge geschlemmt und genascht wurde. Eine tröstliche Nachricht können wir jedoch auch vermelden. Wer in weiser Voraussicht vorgesorgt und den Abschluss neuer Versicherungen nicht auf die Neujahrs-To-Do-Liste verschoben hat, hat nichts zu befürchten. Da der Rechnungszins stets zu Beginn für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt wird, bleiben alle bestehenden und noch in 2021 beginnenden Verträge günstig.
Das ändert sich bei der Rentenversicherung
Das Wichtigste in Kürze:
- In alten Bundesländern: BBG sinkt von 7.100 Euro auf 7.050 Euro
- In neuen Bundesländern: BBG steigt von 6.700 Euro auf 6.750 Euro
Auch ein Blick auf die Rentenversicherung lässt aufatmen. Zwar tut es die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die allgemeine Rentenversicherung dem Rechnungszins gleich und soll in Teilen Deutschlands erstmals sinken – was diesmal gut ist. Warum, fragen Sie sich? Dazu eine kleine Finanz-Nachhilfestunde: Die Beitragsbemessungsgrenze gibt den maximalen Anteil Ihres Bruttolohnes an, der bei der Bestimmung der Rentenversicherungsbeiträge beachtet wird. Sollte Ihr Gehalt über die Grenze hinaus gehen, ist dieser Teil beitragsfrei. Die BBG wird jährlich an die Einkommensentwicklung des Vorjahres angepasst. Fiel diese in den vergangenen Jahren tendenziell steigend aus, bremste die Corona-Pandemie die stetige Erhöhung der BBG (zumindest für dieses Jahr) aus.
Dies hat zur Folge, dass die Grenze in den alten Bundesländern ab dem 1. Januar 2022 von monatlich 7.100 Euro auf 7.050 Euro zurückgehen wird.
Konkret bedeutet das für Sie: Auf den Teil Ihres Gehaltes, der über 84.600 Euro pro Jahr hinausgeht, entfallen keine Rentenversicherungsbeiträge. In den neuen Bundesländern offenbart sich allerdings ein anderer Trend. Hier steigt die BBG von 6.700 Euro im Vorjahr auf 6.750 Euro, als 81.000 Euro pro Jahr.
Neues in der Kranken- und Pflegeversicherung
Das Wichtigste in Kürze:
- Gleichbleibend zum Vorjahr: BBG für GKV bei 58.050 Euro und Wechsel in die PKV ab 64.350 Euro möglich
- Pflegeversicherung der GKV: Beitragszuschlag für Kinderlose steigt von 0,25% auf 0,35%
- Pflegeversicherung der PKV: Corona-bedingter, zeitlich auf 2022 befristeter Zuschlag
Bei der Kranken- und Pflegeversicherung müssen sich Versicherungsnehmende auf weniger Neuerungen gefasst machen. So liegt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie im Vorjahr bei einem maximalen Einkommen von 58.050 Euro. Zudem wird Angestellten der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) nicht weiter erschwert und ist unverändert ab einem Bruttojahreseinkommen von 64.350 Euro möglich. Und beim Arbeitgeberzuschuss für privat Krankenversicherte und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte bleibt alles beim Alten.
In Sachen Pflegeversicherung sieht das Ganze aber schon etwas anders aus. Hier wird der Beitragszuschlag für Kinderlose in der GKV von 0,25 auf 0,35 Prozent erhöht. Diesen Zuschlag müssen Versicherungsnehmende allein tragen und bekommen keinen Zuschuss vom Arbeitgeber. Und auch in der Pflegeversicherung der PKV drohen 2022 Zusatzkosten. Hier soll ein Zuschlag erhoben werden, um Corona-bedingte Mehrkosten zu finanzieren. Dieser ist begrenzt auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 und wird 7,30 Euro für Personen mit Beihilfeanspruch und 3,40 Euro für alle anderen Beitragszahlenden betragen.
Gut zu wissen:
Mit der Autoversicherung der Bayerischen sind Sie nicht nur 2022 gut und sicher aufgestellt – und vor allem unterwegs!
Veränderungen bei Fahrzeugversicherung: Neue Typeinstufungen bei Autos
Das Wichtigste in Kürze:
- Haftpflichtversicherung: 4,3 Millionen Autos niedrigere und 7 Millionen höhere Einstufung
- Vollkaskoversicherung: 9 Millionen Pkw niedrigere und 660.000 höhere Einstufung
- Teilkaskoversicherung: 4,1 Millionen Pkw niedrigere und 490.000 höhere Einstufung
- Autoversicherung nach Einstufung bis zu 30% günstiger oder teurer
Was gilt im Hinblick auf die Absicherung des Pkws? Zeichnet sich bei Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung ein ähnliches Bild wie zuvor? Jein, denn diese Frage lässt sich nicht so ohne weiteres beantworten. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft hat für 2022 neue Typeinstufungen herausgegeben. Doch was bedeutet das? Die entsprechenden Typklassen werden von Kfz-Versicherern verwendet, um die Beitragshöhe zu bestimmen. Sie geben Auskunft über die Schadensbilanz eines Fahrzeuges und werden jährlich neu kalkuliert. Verschlechtert sich die Typklasse eines Autos (und wird dieses entsprechend höher als zum Vorjahr eingestuft), kann das zu höheren Kfz-Versicherungsbeiträgen führen. Umgekehrt bietet eine niedrigere Einstufung das Potenzial zur Kostensenkung.
In Sachen Haftpflichtversicherung profitieren rund 10 Prozent der Autofahrer (ca. 4,3 Millionen) von besseren Typklassen und 17 Prozent (ca. 7 Millionen) müssen sich auf eine Verschlechterung einstellen. Für die große Mehrheit, knapp 73 Prozent (ca. 30,3 Millionen) bleibt jedoch alles beim Alten! Doch auch in puncto Verbesser- oder -schlechterung sind große Sprünge eher die Ausnahme und nur für die allerwenigsten Modelle geht es mehr als eine Klasse nach oben oder unten. So verbessern sich zum Beispiel der Nissan Juke 1.0 (Typ F16, seit 2019) und der VW E-Golf VII (Typ AU, seit 2016) jeweils um zwei Klassen. Der Hyundai Kona 1.6 T (Typ OS, seit 2017) verschlechtert sich hingegen um zwei Typklassen.
In der Vollkaskoversicherung erhalten rund 3 Prozent der Fahrzeuge (ca. 660.000) eine höhere und rund 40 Prozent (ca. 9,5 Millionen) eine niedrigere Einstufung. Auch in der Teilkaskoversicherung zeigt sich ein ähnlicher Trend. Hier rutschen rund 4 Prozent (ca. 490.000) in höhere und 32 Prozent (ca. 4,1 Millionen) in niedrigere Typklassen.
Zusammengefasst: Durch die Typklasseneinstufungen kann die Versicherung für Ihr Fahrzeug bis zu 30 Prozent günstiger oder teurer werden. Ein Blick in die von GDV veröffentlichte Übersicht verspricht Klarheit.