Corona hält uns weiterhin in Atem. 

Für viele von uns stellen sich Fragen wie: Was ist mit meiner bereits gebuchten Reise? Greift meine Reiserücktritt- bzw. Reiseabbruchversicherung?  Wie sieht es mit Reise- oder Sicherheitshinweisen für mein Urlaubsland aus? Wo kann ich überhaupt noch hinfahren?

Unser Partner TravelProtect hat uns dazu ein Factsheet mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur Verfügung gestellt. 
Zudem finden Sie nachfolgend zwei Links zum Auswärtigen Amt. 
Alles rund um Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen zur Identifizierung erkrankter Reisender und Auftreten von Krankheitsfällen im Land bis hin zu Quarantänemaßnahmen und Einreisesperren erfahren Sie hier: Auswärtiges Amt 

Reise- und Sicherheitshinweise zu sämtlichen Ländern finden Sie hier: Reisehinweise Auswärtiges Amt

Bleiben Sie gesund!

FAQ zur Reiserücktritt/-abbruchversicherung

Was muss ich beachten, wenn ich meine Reise aufgrund einer Ansteckungsgefahr stornieren möchte?

Sie können Ihre Reise selbstverständlich jederzeit stornieren. Bitte beachten Sie aber, dass  der Reiseveranstalter hierfür eine Gebühr in Rechnung stellen darf. Diese wird nicht von der Reiseversicherung übernommen.
 

Greift die Reiseversicherung bei einer Erkrankung am Coronavirus?

Da es sich bei dem Coronavirus (COVID-19) um eine schwere Erkrankung handelt, und die Infizierung ein unerwartetes Ereignis darstellt, besteht hier Versicherungsschutz. Der Nachweis erfolgt wie bei jeder anderen Erkrankung durch eine entsprechende ärztliche Bescheinigung.

FAQ Quarantäne

Werden Kosten übernommen, wenn die Reise aufgrund einer Quarantäne-Maßnahme nicht angetreten werden kann?

Die Einrichtung einer Quarantäne-Maßnahme stellt kein versichertes Ereignis dar. Die Kosten eines Reiserücktritts können leider nicht erstattet werden. 
 

Werden Mehrkosten übernommen, die aufgrund einer Quarantäne-Maßnahme am Urlaubsort entstehen?

Auch in diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz. 

(Teil-)Reisewarnung / Einschränkung durch Sicherheitsmaßnahmen

Besteht bei einer (Teil-)Reisewarnung Versicherungsschutz?

Eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amts stellt keinen versicherten Rücktrittsgrund dar.
 

Was passiert, wenn die Behörde den Urlaubsort zwar nicht abriegelt, aber starke Einschränkungen durch Sicherheitsmaßen bestehen?

Auch dieser Fall stellt keinen Rücktrittgrund im Sinne der Versicherungsbedingungen dar.

Was passiert, wenn der Verkehr mit dem von mir gebuchte Transportmittel (z.B. Zug, Flug) eingestellt wird, und ich deshalb mein Reiseziel nicht erreiche?

Eventuell besteht die Möglichkeit, die nicht genutzte Leistung von Transportunternehmen erstattet zu bekommen. Ein versicherter Rücktrittsgrund liegt jedoch nicht vor.