Eine Frau, die eine Kreditkarte in der rechten Hand hält, und ein Mann sitzen lächelnd zusammen vor einem Laptop

Sicher online shoppen

(verpd) Der Onlinehandel wächst kontinuierlich. Und man muss kein Hellseher sein, um vorherzusagen, dass auch und gerade im Weihnachtsgeschäft viel online abgewickelt wird. Gleichzeitig boomen aber auch vermeintliche Webshops, die von Betrügern erstellt wurden, und andere Bedrohungen. Grund genug für eine gesunde Portion Skepsis beim vermeintlichen Schnäppchen.

Die Zahlen, die der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (BEVH) nennt, sind eindrucksvoll: In den ersten neun Monaten dieses Jahres legte der Onlinehandel im Vergleich zum vergangen Jahr um 11,3 Prozent zu. „Der E-Commerce-Umsatz entwickelt sich genauso dynamisch wie im Vorjahr. Insgesamt liegen wir bisher schon einem Prozentpunkt über unserer Wachstumsprognose des interaktiven Handels“, bestätigt in diesem Zusammenhang Christoph Wenk-Fischer, der Hauptgeschäftsführer des Verbands.

Der Onlinehandel hatte, so die Zahlen des BEVH, allein im dritten Quartal 2018 einen Umsatz von knapp 15,2 Milliarden Euro inklusive Umsatzsteuer. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr lag der Umsatz im dritten Quartal bei 13,6 Milliarden Euro. Insgesamt setzte die Branche online im Jahr 2017 im Privatkundengeschäft Waren im Wert von über 58,4 Milliarden Euro um. Für dieses Jahr erwartet der Verband einen Zuwachs um weitere 9,3 Prozent auf rund 63,9 Milliarden Euro.

Schnäppchenjäger aufgepasst

Der Onlinemarkt boomt also und Käufer profitieren von der riesigen Auswahl, der einfachen Möglichkeit, Preise und Angebote zu vergleichen, und dem Wettbewerb zwischen den Anbietern, der für niedrige Preise sorgt. Goldene Zeiten für Schnäppchenjäger also. Doch nicht jedes Angebot ist seriös.

Angebote und Webshops von Betrügern sind mittlerweile so professionell, dass sie kaum zu erkennen sind. Vor allem Fake-Shops, also gefälschte Internet-Verkaufsplattformen, wirken derart seriös, dass beim Käufer zunächst kaum Zweifel aufkommen. Dabei sollte man stets hellhörig werden, wenn beispielsweise mit besonders niedrigen Preisen für ein Produkt geworben wird, warnen die Experten der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Und sie haben noch weitere Tipps: Verbraucher sollten sich vorab über jeden Onlinehändler informieren, bei dem sie etwas kaufen möchten, inwieweit dieser vertrauenswürdig ist. Gleichzeitig warnt die Polizei vor Spontankäufen und unsicheren Zahlungsmodalitäten wie Vorabüberweisungen. Oftmals geben die Betrüger sogar Lieferengpässe vor, damit der Geschädigte nicht mehr rechtzeitig seine getätigten Überweisungen zurückholen kann. Doch selbst der Kauf auf Rechnung ist keine Garantie, denn Betrüger verschicken oftmals minderwertige Ware zu stark überhöhten Preisen.

Geschädigte müssen aktiv werden

Wer auf das Angebot eines Onlinebetrügers hereingefallen ist, sollte schnell aktiv werden und in einem ersten Schritt Kontakt mit seiner Bank oder dem Zahlungsdienstleister aufnehmen, um zu versuchen, die Zahlung rückgängig zu machen. Das ist in aller Regel innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens möglich. Außerdem sollten alle Beweise, wie zum Beispiel E-Mails oder Bestellbestätigungen, aufbewahrt und ausgedruckt werden.

Diese Unterlagen sind notwendig, um Strafanzeige bei der Polizei zu erstellen. Eine solche Anzeige ist auch dann wichtig, wenn der oder die Täter im Ausland sitzen, denn nur dann können die entsprechenden Fake-Shops geschlossen werden. Weitere Tipps rund um das Thema Onlineshopping liefert unter anderem das Webportal www.bsi-fuer-buerger.de des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Hier gibt es auch eine Checkliste für sicheres Onlineshopping.

Auch das Portal www.sicher-im-netz.de des Deutschland-sicher-im-Netz e.V. ist empfehlenswert, ebenso wie der Internetauftritt der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Übrigens: Es gibt mittlerweile manche Hausrat- oder Rechtsschutz-Versicherungen sowie separate Cyberversicherungen, die Privatpersonen auch einen Versicherungsschutz gegen bestimmte Onlinebetrugsschäden gewähren.

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