Ihre Vorteile

  • Sie erfüllen Mitarbeitenden ihren Anspruch auf Gehaltsumwandlung.

  •  Sie unterstützen Ihre Mitarbeitenden durch Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis. 

  • Die Beiträge sind Betriebsausgaben.

  • Die Direktversicherung erscheint nicht in der Unternehmensbilanz.

  • Es handelt sich um eine verwaltungsfreundliche Form der betrieblichen Altersvorsorge.

So funktioniert die Direktversicherung

Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ein Teil seines Bruttolohns für eine betriebliche Altersversorgung verwendet wird. 
Sie vereinbaren mit Ihren Mitarbeitenden, dass Teile ihres Gehalts nicht ausgezahlt, sondern zum Aufbau einer Altersversorgung verwendet werden – in Form der Direktversicherung. Sie schließen dazu eine für die Direktversicherung geeignete Rentenversicherung ab und führen einen Teil der Einkommen direkt als Versicherungsbeitrag ab. Sie sind Versicherungsnehmer und Beitragszahler.

Der Arbeitnehmer ist die versicherte Person, Sie als Arbeitgeber sind der Versicherungsnehmer. Tritt der Versicherungsfall ein, bezieht der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin alle Leistungen. Und zwar von Beginn an und unwiderruflich. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen die dafür vereinbarte Leistung.

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Details der Direktversicherung

Bestimmt haben Sie zu den Details der Direktversicherung einige Fragen. Dazu beraten wir Sie gerne. Die wichtigsten Informationen haben wir hier für Sie vorab zusammengestellt:

Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit

Beiträge in der Direktversicherung bleiben bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze für die Mitarbeitenden steuerfrei; 2019 sind das 6.432 Euro im Jahr. Besteht eine pauschalversteuerte Versorgung gem. § 40b EStG, ist der Beitrag hierfür abzuziehen. Der umgewandelte Beitrag für die Direktversicherung ist bis zu 3.216 Euro im Jahr sozialversicherungsfrei.

Steuern und Sozialversicherung im Leistungsfall

Im Versorgungsfall erhalten die Mitarbeitenden bzw. deren Hinterbliebene die Rente direkt von der Bayerischen. Ab diesem Zeitpunkt ist sie dann zu versteuern und auch beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.

Bei Arbeitgeberwechsel

Wenn Mitarbeitende vorzeitig das Unternehmen verlassen, geben Sie ihnen den Vertrag einfach mit. Ihre Mitarbeiter haben dann verschiedene Möglichkeiten, den Vertrag fortzuführen. 

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