Forderungsausfalldeckung

Bei dieser Zusatzleistung innerhalb der Jagdhaftpflicht werden Kosten für Schäden übernommen, die ein Dritter dem Versicherten zufügt. Normalerweise müsste die Jagdhaftpflichtversicherung des Verursachers für die Schadensersatzforderungen aufkommen. Sollte der aber nicht selbst über einen Versicherungsschutz verfügen oder für den Schaden aufkommen können, greift die Ausfalldeckung.

Die Forderungsausfalldeckung greift dann,

  • wenn der Geschädigte weiß, wer den Schaden verursacht hat.
  • wenn der Verursacher zur Zahlung verurteilt wurde, indem der Versicherte  gerichtlich einen Titel gegen ihn erwirkt hat.
  • wenn für den Schaden keine andere Versicherung aufkommt.