Garantiezins

Sich auf seinen Gewinn verlassen zu können, das ist eine feine Sache. Der Garantiezins ist eine Besonderheit bei klassischen Kapital-Lebensversicherungen, die der deutsche Staat festlegt. Unter den Versicherern heißt er auch Höchstrechnungszins. Die Garantie daran ist folgende: Wenn Sie eine solche traditionelle Lebens- oder Rentenversicherung abschließen, bekommen Sie bereits für die gesamte Laufzeit diesen Mindestzins auf Ihr Sparkapital garantiert. Für alle betreffenden Lebensversicherungen mit diesem Schutz wird der Garantiezins verbindlich vom Bundesfinanzministerium fixiert - alle paar Jahre neu, je nachdem wie das allgemeine Niveau europäischer Staatsanleihen in den vergangenen zehn Jahren aussieht. Bei einem neuen Vertrag kann der Garantiezins also niedriger oder höher sein als bei einem zehn Jahre alten. 
Dieser für alle Versicherungen gleiche Garantiezins ist aber nicht die einzige Rendite für Ihre Police. Neben dem Höchstrechnungszins kommt nämlich auch noch die laufende Überschussbeteiligung und bei Ablauf des Vertrages der Schlussüberschuss dazu. Alles zusammen nennt man Gesamtverzinsung.