Haftpflicht

Wer einem anderen schadet, der muss diesen Schaden ersetzen. Das ist in jedem Land der Welt Gesetz. In Deutschland ist die sogenannte Haftpflicht im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Da steht in Paragraph 823, Absatz 1 genau, welche Schäden vom Verursacher ersetzt werden müssen: Schäden am Leben, dem Körper, der Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder einem sonstigen Recht. Diese Schäden können vorsätzlich oder fahrlässig entstanden sein. Für den Schadenersatz gibt der Gesetzgeber keine Höhe vor. Gerichte können also auch Schadenersatz in Höhe von vielen Millionen verhängen. Auch darum ist eine der wichtigsten Versicherungen die Haftpflichtversicherung.