Ihre Vorteile mit der Autoversicherung

  • Freie Wahl der Werkstatt im Schadenfall
  • Sie sparen bei der Absicherung des Zweitwagens
  • Abschluss einer Kfz-Kasko-Versicherung reduziert den Haftpflicht-Beitrag
  • Hohe Deckungssumme: Kfz-Haftpflichtschäden bis 100 Mio. Euro
  • Behebung von einem Parkschaden pro Jahr 
  • Zusätzliche, beitragsfreie Absicherung von Schäden nach dem Umweltschadengesetz
  • Beitragsersparnis plus Service-Leistungen durch Kfz-Schaden-Service mit Werkstattbindung
  • Rabattschutz in Haftpflicht und Vollkasko
  • Verzicht auf den Alterszuschlag während des begleiteten Fahrens

  • Rabatt für die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining

  • Schadenfreiheit in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung reduziert Teilkasko-Prämie

  • Abschluss einer Kfz-Kasko-Versicherung reduziert die Haftpflicht-Prämie

Wann brauche ich welche Deckung?

Auto-Haftpflichtversicherung

Die Auto-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und springt ein, wenn mit Ihrem Auto Personen- oder Sachschäden verursacht werden.

Autoversicherung mit Teilkasko

Die Autoversicherung mit Teilkasko ersetzt Schäden, die z. B. durch Diebstahl, Brand, Sturm oder Hagel usw. entstanden sind. Eingeschlossen sind auch erweiterte Elementarrisiken wie Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen oder Muren. Wildunfälle, Marderverbiss und Glasschäden zählen ebenfalls dazu.

Autoversicherung mit Vollkasko

Die Autoversicherung mit Vollkasko umfasst neben den Leistungen der Teilkasko auch selbstverschuldete Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug sowie Beschädigungen, die durch Dritte verursacht wurden (Vandalismus).

Ihr Kfz-Schaden-Service

Mit der telefonischen Schadenmeldung genießen Sie zusätzliche Vorteile:

  • Komplette Organisation der Reparatur
  • Kostenloser Hol- und Bringservice
  • Kostenfreies Ersatzfahrzeug
  • Schnelle und kompetente Reparatur vom Profi
  • Kostenlose Fahrzeugreinigung
  • Kostenlose Steinschlagreparatur bei Glasschäden (Kasko)
  • Professioneller Scheibenaustausch mit Mobilitätsgarantie (Kasko)

Zusatz-Bausteine für Ihre Autoversicherung

Zusatzbaustein Tarif Smart Tarif Komfort Tarif Prestige

Neuwert- entschädigung →

Bei Verlust oder Zerstörung innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb (als Erstbesitzer oder bei Tageszulassung). Bei Verlust innerhalb von 6 Monaten, Zerstörung innerhalb von 12 Monaten nach Erwerb (als Erstbesitzer oder bei Tageszulassung).

Bei Verlust innerhalb 6 Monaten, Zerstörung innerhalb von 24 Monaten nach Erwerb (als Erstbesitzer oder bei Tageszulassung).

Sonderzubehör → 2.500 Euro 5.000 Euro 7.500 Euro
Schäden durch Tiere  Versichert ist der Zusammenstoß mit Haarwild (z. B. Rehe, Wildschweine), Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen sowie der Verbiss von Mardern an Kabeln, Schläuchen, Leitungen und Manschetten. Wie Smart, jedoch erweitert auf den Zusammenstoß mit Tieren aller Art.

Wie Komfort, außerdem Folgeschäden von Marderverbiss bis zu einer Höhe von 3.000 EUR.

 

Weitere Autos günstig versichern

Ist Ihr erstes Auto bereits bei uns versichert, können Sie Ihren Zweitwagen mit 55 % absichern. Ihr Drittwagen wird nochmal günstiger eingestuft, wenn der Erst- und Zweitwagen ebenfalls bei uns versichert sind.

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FAQ Autoversicherung

Sie fragen, wir antworten. Damit Sie auch wirklich die für Sie passende Versicherung auswählen.

Was ist eine eVB?

Eine elektronische Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte) ist in Deutschland der Nachweis einer Versicherungsgesellschaft über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung für ein im öffentlichen Raum verkehrendes Kraftfahrzeug. 
Die eVB ist bei der Zulassungsstelle vorzulegen. 

Bin ich auf der Fahrt zur Zulassungsstelle schon versichert?

In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss. 
Was sind Zulassungsfahrten? Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Dies sind: - Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches erteilt hat. - Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.

Reicht es, wenn ich bei der Zulassungsstelle mein Auto anmelde oder muss ich einen Antrag auf Versicherungsschutz stellen?

Es ist immer zwingend ein Antrag zu stellen, da wir allein durch die Zulassung nicht wissen, wie das Kfz versichert sein soll, d.h. nur Haftpflicht oder auch Vollkasko? Wer nutzt das Fahrzeug? Wie viele Kilometer werden im Jahr gefahren? etc. 

Was bedeutet Schadenfreiheitsrabatt und Beitragssatz?

Der Beitragsatz Ihrer Kfz-Versicherung richtet sich nach der jeweiligen Schadenfreiheitsklasse (oft auch: SF-Klasse oder SF-Rabatt) – also danach, wie viele Jahre lang Sie bereits unfallfrei fahren. Nach einem Kalenderjahr ohne Unfall erreichen Sie automatisch eine bessere Stufe. Z.B. Sind Sie 15 Jahre Schadenfrei gefahren, dann haben Sie SF15 und zahlen nur 30% (=Beitragssatz) des 100%igen Tarifbeitrages.

Warum muss ich einen Antrag aufnehmen lassen, obwohl ich schon eine eVB habe?

Es ist immer zwingend ein Antrag zu stellen, da wir allein durch die Zulassung nicht wissen, wie das Kfz versichert sein soll, d.h. nur Haftpflicht oder auch Vollkasko? Wer nutzt das Fahrzeug? Wie viele Kilometer werden im Jahr gefahren? etc. 

Kann ich die Rabatte meiner Mutter/meines Vaters übernehmen? Wenn ja, wie?

Ja, hierfür benötigen wir ein spezielles Formular (TB28) von Ihnen und dem Rabattgeber unterzeichnet. Zudem benötigen wir eine Kopie Ihres Führerscheins. Sie können dann so viel Rabatte übernehmen, wie Sie ihn selbst hätten erfahren können. 
 

Was bedeutet Werkstattbindung?

Durch die Werkstattbindung, bzw. den Werkstattservice genießen Sie gleich mehrere Vorteile. Sie erhalten nicht nur einen Prämienvorteil von 20%, sondern genießen zudem auch die Möglichkeit eines Ersatzwagen bei einem Voll- oder Teilkaskoschaden (sonst nur bei einem Haftpflichtschaden üblich). Zudem bieten wir einen Hol-und Bringservice an, bei dem wir Ihr KFZ an einem mit Ihnen vereinbarten Ort abholen und wieder hin bringen. Auf die Reparatur unserer Dekra-zertifizierten Partnerwerkstätten erhalten Sie 6 Jahre Garantie. Wir liefern Ihnen Ihr KFZ von innen und außen gereinigt. 

Bietet die Bayerische einen Rabattretter/Rabattschutz an?

Die Bayerische bietet wohl einen Rabattretter kostenfrei ab SF30, wie auch einen kostenpflichtigen Rabattschutz an. 

Welche SFR kann ich erhalten, wenn ich noch keinen eigenen KFZ-Vertrag hatte?

Für einen PKW können Sie SF1, für ein Krad SF 1/2 erhalten, wenn Sie mindestens 3 Jahre im Besitz eines Führerscheines sind. 

Was ist eine Zweitwagenregelung?

Sollten Sie bereits ein Fahrzeug bei der Bayerischen mit mindestens SF4 versichert haben und schaffen sich dann ein weiteres Fahrzeug an, für welches Sie noch keine SFR haben, können Sie das zweite Fahrzeug mit der Sondereinstufung SF3 versichern. 

Ich ziehe um, was muss ich tun? Ändert sich etwas an meinem Vertrag?

Sie müssen uns Ihren Umzug unverzüglich melden. Für die Ummeldung bei der Zulassungsstelle benötigen Sie eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Durch den Umzug könnte sich Ihre Regionalklasse ändern, was zur Erhöhung oder zur Senkung des Beitrages führen könnte. 

In welche Länder darf ich fahren und brauche ich hierfür eine spezielle Bescheinigung?

Grundsätzlich können Sie in allen Ländern mit Ihrem KFZ fahren, der Versicherungsschutz ist jedoch eingeschränkt. In Europa, Serbien, Russland (ohne Weißrussland) und in dem asiatischen Teil der Türkei genießen Sie den gleichen Versicherungsschutz wie in Deutschland. Innerhalb dieser Länder benötigen Sie eine normale Grüße Karte, welche Ihnen mit Ihrem Versicherungsschein zugeschickt wird. 
Für alle Mittelmeeranrainerstaaten und Weißrussland ist eine außereuropäische Gründe Karte zu beantragen. Hier gewähren wir ausschließlich Haftpflichtversicherungsschutz.

Was ist der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko?

  • Teilkasko: Brand und Explosion, Zusammenstoß mit Tieren, Bruch der Verglasung, (Teile)-Diebstahl und Raub, Schäden durch Tierverbiss, z. B. Marder („Marderschaden“), unmittelbare Unwettereinwirkungen (Hagel, Überschwemmung, Sturm ab Windstärke 8, Blitzschlag).
  • Vollkasko: Vom Versicherungsnehmer verursachte Unfallschäden am Auto (Selbstverschuldung), Schäden durch nicht ermittelbare Personen nach Fahrerflucht, Vandalismusschäden.

Was ist ein Schutzbrief?

Der Schutzbrief hilft bei einer Panne oder nach einem Unfall. Leistungen des Schutzbriefes sind unter anderem: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, Abschleppen des Fahrzeugs und Bergen des Fahrzeugs. Er übernimmt die Kosten für eine Weiter- oder Rückfahrt, Übernachtung, MIetwagen und Fahrzeugunterstellung.

Wie lang bleibt mein Schadenfreiheitsrabatt erhalten, wenn ich ein paar Jahre kein Auto habe?

Grundsätzlich bleibt der Schadenfreiheitsrabatt bis zu 7 Jahre nach Abmelden des letzten Fahrzeuges bestehen. Die Bayerische hält den SFR sogar 10 Jahre lang für Sie bereit. 

Warum steht im Nachtrag "Betrag wird erstattet", aber ich erhalte dann keine Überweisung?

Wir nehmen immer an, dass alle bereits geforderten Beiträge beglichen wurden, die dann evtl. zu einer Beitragsrückerstattung führen. 
Sollten Beiträge jedoch noch offen sein, verrechnen wir die Beitragsrückerstattung mit den noch offenen Beiträgen. 

Warum bekomme ich ein Schreiben, dass mein Antrag noch fehlt?

Sollten Sie ein Fahrzeug zugelassen haben, könnten Sie aus zwei Gründen aufgefordert werden, einen Antrag einzureichen. 
Grund eins wäre, wenn Sie oder Ihr Vermittler tatsächlich noch keinen Antrag eingereicht haben oder aber Grund zwei, es wurden im Antrag abweichende Daten zum Fahrzeug angegeben, sodass wir die Anmeldung der Zulassungsstelle nicht mit dem Antrag.

Muss ich das SEPA-Mandat ausfüllen und zurück senden?

Wir benötigen von Ihnen pro Vertrag jeweils einmal ein unterschriebenes SEPA-Mandat (sollten Sie dem Lastschrifteinzugsverfahren zugestimmt haben). 
Wenn Sie bei Antragsstellung bereits das SEPA-Mandat unterschrieben haben, müssen Sie es nicht erneut zusenden. 
Sollte Ihr Antrag jedoch Online ohne Unterschrift erfolgt sein, bitten wir Sie uns das SEPA-Mandat unterschrieben einzureichen. 

Bleiben Sie am Ball!

Mit dem Newsletter der Bayerischen sind Sie immer up to-date. Wir informieren Sie regelmäßig über neue Produkte und Service-Angebote, Sonderaktionen und aktuelle Themen rund um Sicherheit und Vorsorge.