Warum eine Krankenhauszusatzversicherung?

Ein Krankenhaus-Aufenthalt lässt sich manchmal nicht vermeiden. Wie schnell Sie wieder gesund werden, hängt vor allem von der Eignung des Krankenhauses, der Qualifikation von Ärzten und Pflegekräften und der Atmosphäre des Zimmers ab. Gesetzlich Versicherte haben im Krankenhaus „nur“ Anspruch auf die medizinische Grundversorgung, die allgemeinen Pflegeleistungen und ein Mehrbettzimmer. Die Krankenhauszusatzversicherung V.I.P. stationär übernimmt für Sie die Kosten für verbesserte Leistungen.

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FAQ

Sie fragen, wir antworten. Damit Sie auch wirklich den passenden Tarif für Ihre Krankenhauszusatzversicherung auswählen.

Weshalb sollte ich eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen?

Der Erfolg eines stationären Aufenthaltes hängt von vielen Dingen ab. Deshalb sollten Sie sich die folgenden Fragen stellen, um eine Entscheidung treffen zu können:

  • Möchten Sie in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht sein?
  • Möchten Sie das Krankenhaus frei wählen können?
     
  • Wollen Sie von einem Arzt Ihrer Wahl, z. B. vom Chefarzt behandelt werden?

Kann ich mit einer Krankenhauszusatzversicherung frei wählen, in welches Krankenhaus ich gehe?

Ja. Bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung besteht die freie Wahl unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern in Deutschland.

Gibt es Wartezeiten bei den Tarifen der Krankenhauszusatzversicherung?

Ja: Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. 
Die besondere Wartezeit von 8 Monaten gilt bei Entbindung und Psychotherapien. Bei Unfällen entfallen natürlich sämtliche Wartezeiten.

Wer kann sich alles versichern?

V.I.P. stationär können Sie abschließen, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert
sind oder freie Heilfürsorge beziehen.

Auch privat Versicherte, die im Krankenhaus nur sog. Regelleistungen erhalten, können ihren stationären Versicherungsschutz
mit V.I.P. stationär günstig aufstocken.

Bleiben Sie am Ball!

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