Mallorca-Police

Da sage noch einer, versicherungsdeutsch sei abstrakt und trocken: Die Mallorca-Police ist der Gegenbeweis. Diese Klausel erweitert ihren Kfz-Schutz um eine Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland. Denn im Fall eines Unfalls mit dem Leihwagen würde die dortige Kfz-Haftpflichtversicherung nur so viel zahlen, wie in der Mindestdeckungssumme des jeweiligen Staates vorgesehen - und das kann je nach Land deutlich weniger als hierzulande sein. Per Mallorca-Police erstreckt sich der Versicherungsschutz bis zur Höhe der Mindestdeckungssummen, die in Deutschland üblich sind.