Mindestdeckungssumme

Unfälle können sehr teuer werden - etwa, wenn ein Beteiligter auf lebenslange Versorgung angewiesen ist. Um den Großteil der möglichen Schäden abzudecken, hat der Gesetzgeber bei der Kfz-Haftpflichtversicherung darum eine sogenannte Mindestdeckungssumme vorgeschrieben, bis zu der alle angebotenen Policen die Schäden abdecken müssen. Bei Schäden an Personen sind das 7,5 Millionen Euro, bei Sachen 1,12 Millionen Euro und bei Vermögensschäden - etwa in der Folge der beiden anderen Schadenarten - muss der Versicherer eine Mindestdeckungssumme von 50.000 Euro garantieren.

Natürlich dürfen Versicherer auch Verträge mit höheren Garantien anbieten - und über die sogenannte Mallorca-Police diese Mindestdeckungssummen auch auf Leihwagen im Ausland ausdehnen. Besser geht eben immer.