Pflichtversicherung

Die meisten Versicherungen schließen die Menschen selbstständig aus der Einsicht heraus ab, dass sie sich vor Risiken schützen möchten. Bei einigen Policen lässt der Gesetzgeber dem Verbraucher auch keine Wahl. Wer etwa ein Auto auf seinen Namen zulassen will, der braucht zumindest eine Haftpflichtversicherung. Der Gesetzgeber hat hier den Mindestumfang klar definiert, um die Allgemeinheit zu schützen. Solche Pflichtversicherungen kann auch die Satzung eines Vereins verlangen - etwa, wenn das Mitglied einen gefährlichen Sport wie Autorennen betreibt. Auch bestimmte Berufe wie Wirtschaftsprüfer, Piloten oder Ärzte unterliegen Pflichtversicherungen. In vielen Bundesländern müssen inzwischen sogar Hundehalter eine Haftpflicht für ihr Tier abschließen.