Riester-Rente

Diese besondere Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge gibt es seit 2002. Der Staat hilft dabei gerade Geringverdienern und Familien mit Kindern stark, eine sichere eigene private Altersvorsorge aufzubauen. Dazu gibt es bei der Riester-Rente gezielt Zulagen gerade für diese Gruppen - in zwei Formen: Gegenwärtig 154 Euro bekommt jeder Versicherte im Jahr als Grundzulage, dazu kommen für jedes Kind weitere 300 Euro. (Wenn das Kind vor 2008 geboren ist, sind es 185 Euro pro Jahr.) - und zwar unabhängig davon, wie hoch der Monatsbeitrag des Versicherten selbst ist. Diese Zulagen des Staates können aber nur dazu genutzt werden, die Sparsumme im Vertrag zu erhöhen.

Mit der Riester-Rente können auch Besserverdienende von staatlichen Vergünstigungen profitieren. Denn sie können die Beiträge inklusive der Zulagen als Aufwendungen für die Altersvorsorge bei der Einkommensteuererklärung angeben. Wenn das Finanzamt dann berechnet, dass die Steuerersparnis aus diesen Aufwendungen höher ist als die Zulage, kann die Steuerschuld noch einmal geringer ausfallen.