Sonderausgabenabzug

Sogar das Finanzamt hilft dem Steuerzahler manchmal, Geld zu sparen und für das Alter vorzusorgen. Wer eine Riester- oder Basisrente hat, kann nämlich bei der Einkommensteuer die Einzahlungen steuersenkend geltend machen. Alle jährlich eingezahlten Beiträge und auch die oft stattlichen Zulagen aus der Staatskasse können Sie als Sonderausgaben in der Anlage AV der Einkommensteuererklärung geltend machen. Besonderer Service des Finanzamtes: Der Fiskus schaut selbst nach, ob Ihre Steuerersparnis aus diesem Sonderausgabenabzug höher liegt als die Zulage selbst. Kommen die Steuerprüfer bei dieser sogenannten Günstigerprüfung zu dem Schluss, dass sich für Sie ganz persönlich der Sonderausgabenabzug mehr auszahlt, bekommen Sie die zusätzliche Steuerermäßigung.