Überschreiten der Notwehr und von Rechten im Jagdschutz

Wenn ein Jäger z. B. von einem Wilderer bedroht wird (Notwehr) oder glaubt, ein Tier gegen diesen oder gegen einen freilaufenden Hund schützen zu müssen (Jagdschutz), darf er bestimmte Maßnahmen ergreifen. Sollte der Jäger hier unverhältnismäßig vorgehen (seine jeweiligen Rechte also überschreiten), ist er trotzdem abgesichert.