Unterversicherung

Wer bei einem Schaden keinen finanziellen Verlust erleiden will, muss die Versicherung stets auf dem aktuellen Stand halten. Schließlich hat er vielleicht ein teures neues Bad, Wertgegenstände oder Möbel erworben, die anfänglich noch nicht in der Versicherung kalkuliert waren. Die Versicherungssumme darf aber nicht niedriger sein als der tatsächliche Neuwert des Hausrates. Liegt die Versicherungssumme dennoch unter dem Neuwert, spricht man von Unterversicherung - und die Entschädigung wird im Schadenfall gekürzt.