Wartezeit

Wer einen Versicherungsvertrag abschließt, für den leistet das Unternehmen schon einiges wie die umfassende Beratung, eventuelle Prüfungen oder die Anfertigung der Unterlagen. Es gibt aber auch eine - meist kurzfristige - Leistung, die der Versicherte trägt: die Wartezeit bei Privatversicherungen wie der Krankenversicherung oder dem Rechtsschutz kommt diese Regel oft vor. Wartezeit bedeutet, dass der Versicherungsnehmer zwar schon verpflichtet ist, Prämien oder Beiträge zu leisten - der Versicherer muss aber noch keine Leistung erbringen. Die Wartezeit verringert dadurch das subjektive Risiko und gewährleistet eine Mindestleistung des Versicherungsnehmers. So werden Kalkulationen für alle Kunden auch günstiger. In der privaten Krankenversicherung etwa gibt es die allgemeine Wartezeit, die zwingend vorgeschrieben drei Monate beträgt und die besondere Wartezeit; deren Länge richtet sich je nach Tarif und Art der Leistung.