In der Welt der Versicherungen ist der Begriff Bezugsberechtigter von großer Bedeutung, insbesondere wenn es um Lebensversicherungen geht. Der Versicherungsnehmer, also die Person, die den Vertrag abschließt, muss nicht zwangsläufig diejenige sein, die die Versicherungsleistung erhält. Stattdessen kann der Versicherungsnehmer eine andere Person als Bezugsberechtigten einsetzen, die im Versicherungsfall die Leistungen erhalten soll.

Es ist wichtig zu beachten, dass steuerlich geförderte Versicherungsverträge bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich des Bezugsberechtigten erfüllen müssen. In diesen Fällen schreibt der Staat vor, dass nur nahestehende Personen als Bezugsberechtigte in Frage kommen. Das bedeutet, dass Sie nicht einfach irgendjemanden als Bezugsberechtigten eintragen können, wenn der Vertrag steuerliche Vorteile bieten soll.