Mehr Pflege

Eine mögliche Pflegebedürftigkeit fühlt sich für die meisten Menschen noch weit entfernt an. Doch wenn einen das Schicksal trifft, kommen neben den emotionalen Belastungen oft auch finanzielle Herausforderungen auf die Betroffenen und Angehörigen zu. 

Die Mehr Pflege Tarife ergänzen die Pflegepflichtversicherung und fangen Ihre finanzielle Belastung oder die der Familie auf.  Sie haben die Wahl: stationäre oder ambulante Pflege oder aber auch eine Kombi.

Die Tarife im Überblick
  • Leistungen bereits ab Pflegegrad 1
  • Beitragsbefreiung bei Pflegegrad 4 und 5.
  • Keine Wartezeit
  • Dynamik

    Zwischen dem 21. und dem 70.Lebensjahr alle 3 Jahre Erhöhung des Pflegemonatsgeldes um 10%, auch bei Pflegebedürftigkeit.

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  • Einmalzahlung

    Bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 4 wird das 5-fache des bei Pflegegrad 5 vereinbarten Pflegemonatsgeldes gezahlt.

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  • Nachversicherungsgarantie

    zwischen dem 21. und dem 60. Lebensjahr bis zu 3x Erhöhung des Pflegegeldes um bis zu 25% ohne erneute Gesundheitsprüfung. (Gilt nicht, wenn die Pflegebedürftigkeit bereits eingetreten ist.)

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  • Umfangreiche Optionsrechte
  • Unfallbedingte Pflegebedürftigkeit

    150% des vereinbarten Monatspflegegeldes bei Pflegegrad 4 und 5

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  • Assistanceleistungen durch die Johanniter

    Vermittlung einer Unterkunft in einer vollstationären Pflegeeinrichtung innerhalb von 24 Stunden

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  • Weltweiter Versicherungsschutz
Mehr Pflege Stationär

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Mehr Pflege Ambulant

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    Benennung und Vermittlung von Dienstleistern

    Telefonische Pflege-Visite / Pflege-Case-Management

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Auszahlung des vereinbarten Pflege-Monatsgeldes

Eine Grafik zeigt die Leistungen je nach verschiedenen Pflegegrad.

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Fragen & Antworten Pflege­monatsgeld

Was versteht man unter Pflegemonatsgeld?

Hierbei vereinbaren Sie eine bestimmte Summe, welche bei einer Pflegebedürftigkeit Monat für Monat an Sie ausbezahlt wird. Dies ist je nach Pflegegrad prozentual gestaffelt.

Wie viel Monatsgeld erhalte ich?

Sie können das Monatsgeld freiwählen, es muss jedoch mindestens 100 EUR und maximal 3000 EUR betragen. Zudem kann es in 10 EUR Schritten erhöht werden. Die anschließende Auszahlung des vereinbarten Geldes erfolgt je nach Pflegegrad zu den oben angegebenen Prozentsätzen.

Warum eine Pflege-Zusatzversicherung?

Trotz der eingeführten gesetzlichen  Pflegeversicherung reicht diese meist nicht aus um die anfallenden Kosten zu decken. Durch eine private Pflege-Vorsorge können Sie eine finanzielle Sicherheit schaffen.

Bleiben Sie am Ball!

Mit dem Newsletter der Bayerischen sind Sie immer up to-date. Wir informieren Sie regelmäßig über neue Produkte und Service-Angebote, Sonderaktionen und aktuelle Themen rund um Sicherheit und Vorsorge.