Das Hinweisgebersystem der Bayerischen

Wir legen besonderen Wert auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, welche für die Geschäftstätigkeit der Unternehmen der Versicherungsgruppe die Bayerische gelten sowie auf die Beachtung unserer internen Compliance-Regeln. Im Rahmen unseres Governance-Systems haben wir daher ein Hinweisgebersystem eingerichtet, über das Sie uns Informationen über ein potenzielles oder tatsächliches Fehlverhalten oder über strafbare Handlungen innerhalb der in dem Infokasten aufgeführten Unternehmen melden können.

Das Hinweisgebersystem gilt für folgende Unternehmen der Versicherungsgruppe die Bayerische

Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G.

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG

BL die Bayerische Lebensversicherung AG

BBV HOLDING AG

die Bayerische IT GmbH

Das Hinweisgebersystem ermöglicht es allen Beschäftigten der aufgeführten Unternehmen sowie allen Beschäftigten von Dienstleistern / Lieferanten dieser Unternehmen Meldungen abzugeben, welche streng vertraulich behandelt werden.

Gegenstand solcher Meldungen können Hinweise auf schwere Rechtsverletzungen und / oder Verstöße gegen interne Compliance-Regeln sein. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, Betrug, Diebstahl, Korruption, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Verstöße gegen das Kartellrecht, das Versicherungsaufsichtsrecht, Datenschutzbestimmungen, Belästigung und Diskriminierung, Verstöße gegen die Verhaltensleitlinie der Gruppe die Bayerische sowie gegen unsere Compliance-Richtlinien oder potenzielle Interessenkonflikte.

Sie unterstützen unsere internen Untersuchungen, wenn Sie uns in Ihrer Meldung ausreichende Informationen zukommen lassen und die zugrunde liegenden Tatsachen möglichst genau schildern. Damit wir uns für Rückfragen mit Ihnen in Verbindung setzen können, wäre es hilfreich, wenn Sie uns Ihren Namen und eine Kontaktadresse (bevorzugt eine E-Mail-Adresse) mitteilen könnten.

Bitte beachten Sie

Das Hinweisgebersystem stellt keinen Eingangskanal für Kundenbeschwerden in Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsvertrag dar. Sollten Sie im Hinblick auf Ihren Versicherungsvertrag unzufrieden sein, können Sie sich an die in den Versicherungsunterlagen genannten Ansprechpartner oder an das Beschwerdemanagement der Bayerischen wenden.

Vertraulichkeit und Schutz der Identität

Die Bayerische gewährleistet die unabhängige, vertrauliche und faire Behandlung aller Hinweise und schützt die Identität von hinweisgebenden Personen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.  

Hinweisgeber, die Meldungen im guten Glauben abgeben, werden weder sanktioniert noch in anderer Weise benachteiligt, auch wenn eine Untersuchung die erhobenen Vorwürfe nicht bestätigen sollte. Vergeltungsmaßnahmen gegen solche Personen werden von der Bayerischen nicht geduldet.