Ihre Vorteile mit der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Eine starke Leistung

Ihre Verkehrs-Rechtsschutzversicherung deckt auch kleinere Verstöße ab, wie zum Beispiel Halte- oder Parkschäden. Ebenfalls umfasst Ihr Schutz auch Privatfahrzeuge, die für eine selbständige Tätigkeit genutzt werden.
 

Keine Selbstbeteiligung

Bei kleineren Rechtsschutzfällen, die mit Kosten in Höhe von bis zu 250 Euro enden, müssen Sie keine Selbstbeteiligung zahlen.

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Der Anwalt kommt zu Ihnen

Sollten Sie nach einem Unfall oder bei Krankheit rechtliche Probleme haben, besucht Sie ein Anwalt direkt zu Hause oder im Krankenhaus.

Warum eine Verkehrs-Rechtsschutz?

Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sichert Sie in vielen Bereichen rund um den Straßenverkehr ab. Zwar deckt Ihre Kfz-Verischerung oft auch einen unfassenden Schutz ab, allerdings kann es bei Schuldfragen die vor Gericht landen, oft heikel und vor allem teuer werden. Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie zum Beispiel bei Ihren eigenen Schadenersatzansprüchen oder unberechtigten Bußgeldforderung und hilft Ihnen Ihre Rechte im schlimmsten Fall vor Gericht durchzusetzen.

Egal ob Sie Autofahrer, Fahrradfahrerin oder Fußgänger sind; auch bei scheinbaren Bagatellen loht sich häufig eine zusätzliche Absicherung. Denn meistens ist der Versicherungsbeitrag für ein Jahr günstiger, als eine Stunde Beratung beim Rechtsanwalt oder bei der Rechtsanwältin. 

FAQs Verkehrs-Rechtsschutz

Sie fragen, wir antworten. Damit Sie auch wirklich die für Sie passende Absicherung auswählen.

Was umfasst den Verkehrs-Rechtsschutz?

Im Streitfall übernimmt die Verkehrs-Rechtsschutz die Kosten in unbegrenzter Höhe für einen unabhängigen Anwalt, für das Gerichtsverfahren sowie für eventuelle Gutachter und Zeugen. Alternativ auch die Kosten für eine Mediation.

  • Schadenersatz-Rechtsschutz - wenn Sie nach einem Verkehrsunfall Schadenersatz geltend machen möchten.
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz - wenn Sie ein Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Parkverstoßes zahlen sollen.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht - wenn Ihr Wagen nach der Reparatur in der Werkstatt noch Mängel hat.
  • Straf-Rechtsschutz - wenn Sie sich nach einem Unfall gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung wehren müssen.
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen - wenn Sie Ihren Führerschein wiedererlangen wollen.

Wer und welche Fahrzeuge sind im Verkehrs-Rechtsschutz mitversichert?

Im Single Tarif sind all Ihre Fahrzeuge mitversichert. Kinder, die unverheiratet sind und keine dauerhafte Berufstätigkeit ausüben, sind ebenfalls über den Single-Tarif mitversichert.

Im Familien-Tarif sind alle Ihre Fahrzeuge sowie die Ihrer Kinder und Ihres Ehe-/Lebenspartners. 
Ihre Eltern (ab 65 Jahren) und somit auch deren Fahrzeuge sind beitragsfrei mitversichert, solange sie mit Ihnen im gleichen Haushalt leben, dort mit Erstwohnsitz gemel¬det und nicht berufstätig sind.

Fahrzeuge sind z.B. Autos, E-Scooter oder Fahrräder. 

Welcher Schutz gilt im Ausland?

Innerhalb Deutschlands haben Sie unbegrenzten Versicherungsschutz. 
Auch bei einem Auslandsaufenthalt außerhalb Deutschlands (bis zu einem Jahr) sind Sie mit uns perfekt abgesichert: Wir tragen Anwalts- und Gerichtskosten bis zu 200.000 Euro.
 

Was ist eine Selbstbeteiligung und wie hoch ist sie?

Die Selbstbeteiligung ist der Anteil, den Sie im Fall eines Rechtsstreits selbst zahlen müssen. Zum Vertragsbeginn haben Sie eine Selbstbeteiligung von 300 Euro. Die Selbstbeteiligung reduziert sich automatisch:

  • nach einem schadenfreien Jahr auf 200 Euro
  • nach zwei schadenfreien Jahren auf 100 Euro
  • nach drei schadenfreien Jahren auf 0 Euro

Tritt erst nach drei Jahren ein Rechtsschutzfall ein, bedeutet das für Sie: Keine Selbstbeteiligung für diesen Fall!

Ihr Vorteil: Hatten Sie bereits eine Vorversicherung bei ROLAND oder einem anderen Versicherer, dann wird jedes schadenfrei Jahr angerechnet. Somit können Sie bei der Selbstbeteiligung sogar bei 0 Euro starten.

Übrigens: Bei kleinen Rechtsschutzfällen, die mit Kosten in Höhe von bis zu 250 Euro enden, müssen Sie keine Selbstbeteiligung zahlen.

Was passiert im Leistungsfall?

  1. Sie rufen bei ROLAND an
    Sie haben zum Beispiel ein rechtliches Problem mit einem Kaufvertrag? Rufen Sie bei unserem Partner Roland direkt an! Tel: +49 221 8277-500 oder per Mail: leistung@roland-rechtsschutz.de
  2. ROLAND empfiehlt Ihnen einen Experten
    Unser Partner hilft Ihnen sofort und vermitteln Ihnen einen Experten aus dem Kaufrecht – einen Anwalt oder Mediator, der sich mit Ihrem Problem auskennt.
  3. Der Experte hilft Ihnen
    Sie schildern nun Ihr Rechtsproblem – und erhalten direkt am Telefon einen rechtlichen Rat und eine persönliche Beratung. Der Experte erklärt Ihnen auch, wie es nun weitergeht.

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