Der Garantiezins, auch bekannt als Höchstrechnungszins, ist eine besondere Eigenschaft klassischer Kapital-Lebensversicherungen, die vom deutschen Staat festgelegt wird. Mit dem Garantiezins erhalten Sie bei Abschluss einer traditionellen Lebens- oder Rentenversicherung eine Mindestverzinsung auf Ihr Kapital für die gesamte Laufzeit garantiert. Das Bundesfinanzministerium legt den Garantiezins für alle betroffenen Lebensversicherungen verbindlich fest und aktualisiert ihn alle paar Jahre basierend auf dem allgemeinen Niveau europäischer Staatsanleihen in den vergangenen zehn Jahren. Dementsprechend kann der Garantiezins bei einem neuen Vertrag niedriger oder höher sein als bei einem zehn Jahre alten Vertrag.

Der Garantiezins ist jedoch nicht die einzige Rendite für Ihre Versicherungspolice. Zusätzlich zum Höchstrechnungszins erhalten Sie auch laufende Überschussbeteiligungen und bei Vertragsablauf eine Schlussüberschussbeteiligung. Die Gesamtverzinsung setzt sich aus all diesen Komponenten zusammen. So können Sie sich auf eine attraktive Rendite für Ihre Versicherung verlassen.