Mit diesen Tipps klappt`s auch mit den Nachbarn

(Fast) jeder hat sie, aber nicht jeder kennt sie: die Nachbarn! Für alle jene, die nicht das „Glück“ haben auf einer einsamen Insel zu leben, sind die Menschen hinter, unter oder über den eigenen vier Wänden meist unvermeidlich – wenn auch nicht zwangsläufig überhaupt bekannt.

Manche von uns pflegen vielleicht freundschaftliche Beziehungen zu ihren Nachbarn, die anderen schleichen lieber durchs Treppenhaus, in der Hoffnung niemandem zu begegnen. Zu welcher Gruppe gehören Sie?

Zugegeben, es ist nicht immer einfach, ein gutes Verhältnis zu den eigenen Nachbarn aufzubauen. Gerade (Groß-)Städter genießen sogar oft eher das anonyme Miteinander – und versuchen nicht nur Streitigkeiten, sondern gleich jeglichen Kontakt mit den „Mitbewohnern“ zu umgehen.

Andere wollen einfach nur ihre Ruhe und möglichst keinen Ärger. Das bedeutet aber auch, dass sie (sämtliche) Unhöflichkeiten aus der Nachbarwohnung tolerieren müssen. Wir finden: Kein schöner Grundzustand, oder?

Grund genug für uns, einmal die wichtigsten Tipps für eine gute Nachbarschaft für Sie zusammenzutragen. Praktisch sortiert nach den beliebtesten Nachbarschaftsstreitthemen der Deutschen. Bitteschön!

Darüber streiten deutsche Nachbarn am liebsten!

Der Lebensrhythmus von Nachbarn unterscheidet sich meist stark. Junge Familie haben einen ganz anderen Alltag als die Studenten-WG von nebenan. Das schafft unterschiedliche Erwartungen an das jeweilige Umfeld – und Konfliktpotenzial! Die folgenden vier Themen sind laut einer aktuellen Forsa-Studie die häufigsten Streitthemen:

Nachbarschaftsstreit-Thema #1: Lärm (74 Prozent)

Ihr Nachbar spielt Posaune oder arbeitet als Opernsänger? Vielleicht ist er auch die Sorte Hobby-Handwerker, der morgens um sieben Uhr schon die Bohrmaschine auspackt? Sie haben unser Mitgefühl, aber solange die gesetzlichen Ruhezeiten sowie die Nachtruhe von 22 – 6 Uhr eingehalten werden, können Sie leider nur auf nachbarschaftliche Rücksichtnahme hoffen. Bei Kinderlärm gilt übrigens leider: Ohren zu und durch!

  • Unser Tipp: Erstmal reden, dann beschweren! Sprechen Sie den Ruhestörer am besten erstmal persönlich an und bitten Sie höflich (und freundlich) um dessen Rücksichtnahme. Zur Not auch noch beim zweiten oder dritten Mal. Die Polizei können Sie ja immer noch rufen, wenn gar nichts mehr hilft.

Nachbarschaftsstreit-Thema #2: Falsch geparkte Fahrzeuge (53 Prozent)

Falschparker-Alarm! Sie haben es eilig, wollen schnell zum Auto oder kurz mit dem Fahrrad los – und der Protz-SUV des Nachbarn steht wieder voll im Weg? Egal, ob eigene Einfahrt oder der Innenhof: Sobald Platz zum Rangieren fehlt, steigt das teutonische Frustlevel sprunghaft an. Richtig unschön für die gesamte Hausgemeinschaft kann es übrigens werden, wenn die Müllabfuhr wegen dem Falschparker die Mülltonnen nicht mehr abholen kann.

  • Unser Tipp, damit der Parkplatz-Zwist nicht aus dem Ruder läuft – und die schlechte Stimmung am Ende nicht auch noch bis zum Himmel stinkt: Kleben Sie einen (freundlichen) Zettel ans Auto – und nehmen Sie ausnahmsweise mal den Bus. Denn wer des Nachbarn liebstes Spielzeug schon beim ersten Mal einfach abschleppen lässt, kann den Hausfrieden danach in den meisten Fällen erstmal vergessen. Glauben Sie uns!

Nachbarschaftsstreit-Thema #3: Nicht eingehaltene Pflichten (52 Prozent)

Ihr Nachbar reinigt das Treppenhaus nicht oder weigert sich im Winter Schnee zu räumen? Das sorgt schnell für Streit, denn das Zusammenleben Tür an Tür muss gewissen Regeln folgen. Und spätestens wenn sich im Winter der erste Hausbewohner, -besucher oder Passant bei Glatteis das Bein bricht, landen die missachteten Pflichten schnell vor Gericht.

  • Unser Tipp: Schlagen Sie bei der nächsten Hausversammlung vor, einen Putz- oder Schneeschiebeplan zu erstellen und im Treppenhaus auszuhängen, sollte es bisher keine schriftliche Planung dazu geben. Klingt zwar ziemlich deutsch, hilft aber. Oder Sie engagieren gleich einen Putz- und Räumdienst – natürlich nach Absprache mit den Nachbarn. Denn wenn sich alle Hausbewohner die Kosten teilen, ist das meist gar nicht mehr so teuer und echtes „Nachbarschaftsgold“ für die Stimmung.

Nachbarschaftsstreit-Thema #4: Die lieben Haustiere (48 Prozent)

Haustiere sind toll – solange die Besitzer damit nicht die ganze Nachbarschaft terrorisieren. Jetzt mal ehrlich: Bei stundenlangen Bellkonzerten zu nachtschlafender Zeit oder einem beißenden Ammoniakgestank der 53 Katzen aus der Nachbarwohnung schwindet die Tierfreude meist sehr schnell. Bei jedem. Auch die im Nachbarsgarten und auf Fußwegen verteilten, dampfenden Tretminen stoßen häufig auf wenig Gegenliebe.

  • Unser Tipp: Nehmen Sie Rücksicht und sorgen Sie für möglichst wenig „Angriffsfläche“ – ob nun als Haustierbesitzer oder betroffener Nachbar. Die meisten Menschen haben ja eigentlich gar nichts gegen vierbeinige Mitbewohner – und die wenigsten Hundebesitzer wollen ihre Nachbarn mit dem vierbeinigen Begleiter in Angst und Schrecken versetzen. Ein wenig mehr Verständnis, Rücksichtnahme und Toleranz machen das Zusammenleben von Tierfreunden und -skeptikern deutlich einfacher. Wirklich!

Experten-Tipp:

Leider landen Streitereien am Gartenzaun oder im Treppenhaus oft viel zu schnell vor dem Kadi, anstatt nachbarschaftlich-verständnisvoll untereinander geklärt zu werden. Eine Rechtschutzversicherung sichert Sie auch dann gegen Anwalts- und Gerichtskosten ab, wenn Sie angeblich einmal der „böse“ Nachbar sein sollten.

Für den Frieden am Gartenzaun

Sie merken, es zeichnet sich eine allgemeine Tendenz ab, wie nachbarschaftliches Miteinander auch ohne großen Zoff funktionieren kann. Denn eigentlich ist alles ganz einfach – ein freundlicher und respektvoller Umgang ist der Schlüssel zu nachbarlichem Frieden.

Ein höfliches Grüßen oder ein Hilfsangebot wirken oft Wunder und helfen dabei, die Nachbarschaft besser kennenzulernen. Bitte nicht falsch verstehen – Sie müssen Ihren Nachbarn nicht zu sehr auf die Pelle rücken! Achten Sie einfach auf eine passende Gelegenheit. Zusätzlich empfiehlt es sich, die Nachbarn nicht gleich ab Einzug mit Ihrem individuellen Musikgeschmack zu erfreuen – das Lächeln beim „Hallo“ im Flur dürfte dann nämlich äußert frostig ausfallen.

Hier deswegen nochmal ein paar einfache – aber wirkungsvolle – Grundregeln für ein harmonisches Miteinander:

  • Ruhezeiten einhalten! Diese gelten ganztägig an Sonn und Feiertagen und beinhalten die Mittagsruhe (13 Uhr bis 15 Uhr) und die Nachtruhe (22 Uhr bis 6 Uhr). Es ist nicht grundlos von „ruhiger Nachbarschaft“ die Rede!
  • Keine unangekündigten Partys! Die Nachbarn zu informieren gehört zu jeder Feierlichkeitsvorbereitung dazu. Laden Sie die anderen Hausbewohner am besten gleich mit ein – dann klingeln am Abend statt der Polizei die geschmeichelten Nachbarn.
  • Vorschriften beim Grillen und der Balkongestaltung beachten! Sie entspannen im Sommer gerne draußen? Ihre Nachbarn auch! Damit es dabei nicht zu ungewollten Reizungen in nachbarschaftlichen Nasen und Augen kommt, beachten Sie die Regeln der Hausordnung und verzichten Sie im Zweifel (oder auf Bitten der Nachbarn) lieber auf den Holzkohlegrill.
  • Bändigen Sie die Natur! Sie bevorzugen einen natürlichen Sichtschutz und mögen Kletterpflanzen? Lobenswert, aber halten Sie die schnellen Kletterspezialisten im Zaum. Generell gilt: Balkonpflanzen dürfen sich weder auf dem Nachbarbalkon ausbreiten noch die Hauswand beschädigen.
  • Vernünftige Tierhaltung! Sind in Ihrer Wohnung Haustiere erlaubt, übertreiben Sie es nicht mit der Tierliebe. Einem bewegungsfreudigen und einsamen Husky wird ganz ohne Beschäftigung und ganz allein in einer 40m²Wohnung schnell langweilig. Ersparen Sie sich, dem Tier und Ihren Nachbarn den daraus resultierenden Stress.

 

Letzter Ausweg: Mietrecht

Freundliche Worte und ein wiederholtes Ansprechen konnten den Lärm von nebenan nicht mindern? Wenn Sie eine bestimmte Vorgehensweise einhalten, können Sie ggf. bei Ihrem Vermieter eine Mietminderung erreichen – Sie als Mieter haben schließlich ein Recht auf Ruhe!  

  1. Schreiben Sie als erstes einen Beschwerdebrief an Ihren Vermieter wegen Lärmbelästigung innerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten – die Mängelanzeige. Informieren in diesem Schreiben ausführlich über die Art der Ruhestörungen: Wie oft und zu welchen Zeiträumen diese auftreten und durch was sie verursacht werden. Hier ist ein Lärmtagebuch nützlich, indem Sie Uhrzeit, Dauer und Art des Lärms (Musik oder Baulärm) notieren. Legen Sie das dem Schreiben an den Vermieter bei.
  2. Fordern Sie Ihren Vermieter auf, für die Einstellung der Lärmbelästigung zu sorgen. Geben Sie dafür am besten eine Frist an, die es ihm ermöglicht gegen die Ruhestörung vorzugehen.
  3. Kommt der Vermieter innerhalb der gestellten Frist Ihrer Aufforderung die Lärmbelästigung zu unterbinden nicht nach, mindern Sie die Miete und informieren Sie Ihren Vermieter darüber. 
  4. Sobald die Lärmbelästigung dauerhaft beseitigt wurde, müssen Sie wieder den vollen Mietbetrag zahlen – und können Ihre vier Wände wieder unbeschwert genießen.

Gut zu wissen:

Vorsicht: Unangekündigte Mietminderungen sind ein Grund für eine fristlose Kündigung! Wenden Sie sich an Ihren Vermieter, schildern Sie die Situation und überweisen Sie einen Teil Ihrer Miete unter Vorbehalt – sollte die Mietminderung seitens des Vermieters anerkannt werden, erhalten Sie Ihr Geld zurück und häufen keine Mietschulden an. Beraten Sie sich dazu mit einem Anwalt oder dem Mieterverein.

Wichtige Telefonnummern:

Deutscher Mieterbund

030 / 2 23 23 – 0

Haus und Grund (Eigentum, Sicherheit, Schutz)

0800 / 55 66 225

Mediationsgespräche für Schlichtungen

089 / 324 894 4