Vorsicht, frisch versichert: Wie Sie im Schadensfall nicht auf die Nase fallen

Kurz mal das falsche Reinigungsmittel für das noch unbehandelte Parkett verwendet. Oder in der Eile vergessen, ein Warnschild aufzustellen und durch den frisch gewischten Boden eine dritte Person unsanft in die Horizontale befördert: Selbst die gewissenhaftesten Gebäudereiniger – ob Fensterputzer oder Büroreinigungskraft – sind nicht vor Unfällen, Sach- oder Personenschäden gefeit. Wir haben deshalb einmal die wichtigsten Versicherungen für Reinigungsbetriebe zusammengestellt.

Betriebshaftpflichtversicherung für Gebäudereinigungen - ohne geht's nicht

Als Arbeitgeber, Selbstständige(r), Subunternehmer(in) oder angestellte Putzkraft kennen Sie das: Auch den achtsamsten und fleißigsten Reinigungskräften passiert einmal ein Unglück - und irgendwo geht irgendwas zu Bruch. Die folgenden Schadenersatzansprüche reißen dann schnell ein großes Loch ins eben noch besenrein anmutende Finanzpolster Ihres Unternehmens. Vorausgesetzt natürlich, Sie sind nicht ausreichend versichert. Denn ohne ausreichenden Haftpflichtschutz müssen Sie und Ihr Betrieb für den Schaden aufkommen. Und das kann je nach Rechtsform sogar die eigene Unternehmens- oder Privatexistenz bedrohen.

Die Lösung ist so naheliegend wie unerlässlich: Eine Haftpflichtversicherung für Ihren Reinigungsbetrieb! Die schützt Sie nämlich vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Ihr Unternehmen bei Dritten verursacht – und wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab. Doch Vorsicht: Wie bei jeder Versicherung kann es Beschränkungen bei Summe und Leistungen geben. Achten Sie also unbedingt auf die folgenden Tipps!

Tipp 1: Für ausreichende Deckungssumme bei der Betriebshaftpflicht sorgen

Zwischen zwei und zehn Millionen Euro – in Sachen Versicherungssumme ist bei der Betriebshaftpflicht für Gebäudereiniger alles dabei. Welche Versicherungssumme sich für Ihre Zwecke eignet, hängt dabei von Ihrem Reinigungsunternehmen ab. Bedenken Sie aber: Haben Sie sich der regelmäßigen Reinigung von Büro- oder ähnlichen Gewerbegebäuden verschrieben, könnten niedrige Summen zwischen zwei und drei Millionen Euro zwar auf den ersten Blick ausreichen. Doch geben gerade viele öffentliche Auftraggeber oft deutlich höhere Summen vor. Und sollte das Unglück es einmal wirklich auf Sie und Ihr Geschäft angesehen haben, können zu niedrig angesetzte Deckungssummen auch mal knapp werden – etwa dann, wenn Sie oder Ihr Personal beispielsweise einen Kurzschluss verursachen, der zu einem ausgewachsenen Gebäudebrand führt. Pendeln Sie dagegen etwa als regelrchter Facility Management-Allrounder jedoch zwischen Bauend-, Reinraum-, Praxis- oder etlichen anderen Reinigungen hin und her, dürften sich auch Versicherungssummen ab fünf Millionen Euro ohnehin und ganz offensichtlich mehr als lohnen.

Übrigens: Für letztere sollten sich auch Reinigungsunternehmen entscheiden, deren Auftraggeber zur öffentlichen Hand gehören. 

Stichwort Selbstbeteiligung: Die kann Ihnen bares Geld sparen. Denn eine Betriebshaftpflichtversicherung für Gebäudereiniger sollte Ihnen nicht primär die Kosten für die zerbrochene Blumenvase in der Bürolobby erstatten. Stattdessen ist sie das Sicherungsnetz vor Ihrem finanziellen Ruin! Außerdem gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Versicherungsbeiträge. Das kann sich also finanziell schnell für Sie lohnen.

Tipp 2: Leistungsumfang bei der Betriebshaftpflichtversicherung anpassen

Wie auch bei anderen Versicherungen gilt auch hier meist der Leitspruch: Versichert ist nur, was in der Leistungsbeschreibung der Police steht! 

Abhängig von Ihren Reinigungstätigkeiten sollten Sie deshalb darauf achten, dass Ihre Betriebshaftpflichtversicherung zu Ihren Bedürfnissen passt. Heißt: Sind Schäden, die in Ihrem Arbeitsumfeld entstehen können, auch wirklich von Ihrem Versicherer abgedeckt? Besonders bei Reinigungstätigkeiten mit höherem Risiko wie beispielsweise in der Fassadenreinigung sollten Sie das im Vorfeld unbedingt klären. Und Sie sollten in diesem Fall auch bereit sein, für das höhere Risiko höhere Beiträge zu bezahlen. Auch, wenn's im ersten Moment weh tut!

Doch weiter im Text: Die Basisleistungen einer jeden Betriebshaftpflichtpolice bilden Personen-, Sach-, und Vermögensschäden. Die beiden ersten dürften selbsterklärend sein. Bei einem Vermögensschaden handelt es sich dagegen beispielsweise meist um eine Art "Folgekosten" des eigentlichen Missgeschicks. So kann ein Personenschaden zu einem Arbeitsausfall führen, für den Sie ebenfalls haften müssen.

Ebenfalls gut zu wissen: Die meisten Betriebshaftpflichtversicherungen können um Zusatzleistungen erweitert werden. Hierzu gehört zum Beispiel der Schutz vor Schadenersatzansprüchen.

Klar ist: Auch bei der Betriebshaftpflichtversicherung für Gebäudereiniger gelten die üblichen Versicherungsausschlüsse wie vorsätzlich entstandene Schäden oder solche, die nachweislich bereits bei Antragsstellung existiert haben.

Betriebshaftpflichtversicherung für Gebäudereiniger: Wie tief müssen Sie in die Tasche greifen?

Sie werden es ahnen: Es kommt darauf an. Klar wie Ihre gereinigten Fenster dürfte aber sein, dass das zu versichernde Risiko den größten Einfluss auf die von Ihnen zu zahlenden Versicherungsbeiträge hat. Doch daneben spielt auch die Größe Ihres Reinigungsbetriebes eine Rolle. Beschäftigen Sie lediglich zwei Mitarbeitende, zahlen Sie entsprechend weniger als der Konkurrenzbetrieb mit 20 Reinigungskräften. In diesem Zusammenhang hat auch der Jahresumsatz Einfluss auf die Beiträge. Weitere Faktoren sind:

  • Die mit dem Risiko zusammenhängende Art der Tätigkeit sowie
  • Ihre bisherige Schadensituation sowie
  • gewünschte Zusatzleistungen und
  • die bereits angesprochene Höhe der Selbstbeteiligung.

Und noch ein wichtiger Tipp: Wer darauf verzichtet, jegliche Art von Klein- und Kleinstschäden bei der Versicherung zu melden, fährt auf lange Sicht oft besser. Denn ähnlich wie beim Auto wird anhaltende Schadenfreiheit oft auch hier belohnt.

Es hängt also von der zu versichernden Gebäudereinigung und Ihren ganz persönlichen Präferenzen ab, wie viel Sie am Ende des Monats für Ihre Betriebshaftpflichtversicherung zahlen. 

Unfallversicherung & Co. für Gebäudereiniger nicht vergessen!

Sie haben eine Betriebshaftpflichtversicherung für Ihren Reinigungsbetrieb abgeschlossen? Sehr gut! Jedoch war das nur die halbe Miete. Denn eine Fülle von Schäden, bei der die Betriebshaftpflicht nicht einspringen kann, könnten Ihr Unternehmen weiterhin in Windeseile "wegputzen". Daher gibt´s hier nochmal ein paar weitere Versicherungsarten, über die jede Gebäudereinigungsfirma Bescheid wissen sollte:

• Inhaltsversicherung

Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Schäden anderer, die Inhaltsversicherung Ihre eigenen. Geht bei Ihrem Betrieb etwas durch Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel, Feuer, Leitungswasser oder weitere, im Vertrag definierte Ursachen kaputt, bleibt das Geschäftskonto unberührt. Je nach Art Ihres Reinigungsbetriebes oder Ihren persönlichen Anforderungen können Sie auch noch sinnvolle ergänzende Bausteine dazubuchen. Beispielsweise gleicht eine Elementarversicherung Schäden nach Überschwemmung, Erdbeben oder Lawine aus.

• Firmenrechtsschutz

Als Gebäudereiniger sind Sie in der Regel Dienstleister. Sie werden bestimmt auch schon die Erfahrung gemacht haben: Wo Dienstleister und Kunde interagieren, gibt es leider nur zu häufig Meinungsverschiedenheiten. Und die sind manchmal mit einem Händeschütteln nicht mehr zu lösen.

Damit ein Rechtsstreit nicht Ihre mühsam aufgebaute Reinigungsfirma in die Insolvenz befördert, hilft der Firmenrechtsschutz. Generell gilt: Je weniger Rücklagen in Ihrem Betrieb vorhanden sind, desto unerlässlicher wird diese Police. Prozess- und Anwaltskosten werden von der Versicherung übernommen und Sie können sich ganz schnell wieder angenehmeren Kunden zuwenden. Doch Vorsicht: Geht es vertragliche Streitigkeiten mit Kunden, sind bei den meisten Versicherungen teure Zusatzbausteine nötig – oder eine entsprechende Absicherung hierfür ist gar nicht möglich.

• Cyberversicherung

In unserer immer digitaler werdenden Welt bleiben auch Gebäudereinigungsbetriebe nicht stehen. Bieten auch Sie bereits Kreditkartenzahlung an oder verwalten sensible Geschäfts- oder Kundendaten auf Ihren Rechnern? Oder Sie verwalten zumindest Ihre geschäftlichen Dokumente und Ihre Korrespondenz auf einem Rechner? Dann gilt leider: Daten sind das neue Gold – und Hackerangriffe die neuen Raubüberfälle. Auch Reinigungsunternehmen müssen sich deshalb für die Zukunft wappnen.

Neben ausreichenden IT-Sicherheitsmaßnahmen minimiert eine Cyberversicherung das Risiko durch Attacken aus dem Netz. Ob durch Hacker, Viren oder eine andere Schadsoftware – die Absicherung gegen (fast) alles Böse aus dem Netz kommt für jegliche eigene Schäden infolge von Cyberkriminalität auf. So bleibt Ihr Weg in die Zukunft sicher – und natürlich sauber!
 

Ach ja: Die gesetzliche Unfallversicherung passt zwar im Grunde genauso wenig wie die Kranken- und Rentenversicherung oder die betriebliche wie auch private Altersvorsorge zu diesem Text - schon, weil Sie als gewerblicher Gebäudereinigungsbetrieb (mit oder ohne Beschäftigte) gar nicht drum herumkommen, sich damit auseinanderzusetzen. Erwähnen wollten wir sie der Vollständigkeit halber aber trotzdem. Und jetzt: Viel Erfolg mit Ihrem Unternehmen!