Ein vierköpfiges Team diskutiert in einem hellem Büro mit großen Fenstern
die Bayerische IVFP Rating bAV-Kompetenz "Exzellent"

Geschäftskunden

Betriebliche Altersversorgung: Unterstützungskasse

Die betriebliche Altersversorgung in Form der Unterstützungskasse eignet sich besonders zur Gestaltung höherer Versorgungen z. B. für leitende Angestellte oder Gesellschafter-Geschäftsführer.

  • kostenloses Angebot erstellen lassen
Logo mit dem Schriftzug "BY-UK die Unterstützungskasse der Bayerischen e.V."

Vorteile für Arbeitgeber

Große Wirkung

Hohe Mitarbeitermotivation und -bindung; Vorteile beim Recruiting 

Steuervorteile

Zuwendungen als Betriebsausgaben absetzbar und bilanzneutral

Keine Belastung

Keine Sozialabgaben bei Entgeltumwandlung

Effizient

Kaum Verwaltungsaufwand durch externe Abwicklung

So funktioniert die Unterstützungskasse

Vereinbarung mit Mitarbeitenden

Sie sagen Ihren Mitarbeitenden eine Versorgung über die Unterstützungskasse zu oder vereinbaren, dass Gehaltsteile dafür verwendet werden. 

Sie werden Mitglied in der Unterstützungskasse

Sie leisten die entsprechenden Zahlungen an die Unterstützungskasse. Als rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung übernimmt die Unterstützungskasse die komplette Verwaltung.

Absicherung

Die zugesagten Versorgungsleistungen werden von der Unterstützungskasse über entsprechende Rückdeckungsversicherungen und vollständig über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert.

Details zur Unterstützungskasse

  • Die Zuwendungen sind in voller Höhe steuerfrei*. Daher ist die Unterstützungskasse besonders gut geeignet, auch höhere Versorgungen zu gestalten, z. B. für leitende Angestellte oder Gesellschafter-Geschäftsführer. Erfolgt die Umwandlung aus dem Gehalt, ist die Zuwendung außerdem bis zu bis zu 4 % der BBG sozialversicherungsfrei. 
    * Die Entgeltumwandlung reduziert das Bruttoeinkommen, wodurch sich die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) verringern.
  • Die spätere Auszahlung ist als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit zu versteuern. Ebenso ist sie beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von Rentnern. Der monatliche Freibetrag beträgt 197,75 EUR im Jahr 2026. Für alle Betriebsrenten bis zu dieser Grenze entfallen die Krankenkassenbeiträge. Der Freibetrag gilt nicht für die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung.

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