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Ratgeber

Gewerbeversiche­rungen: Was brauchen Gewerbebetriebe wirklich?

Im Netz gibt es unzählige Gewerbeversicherungen. Welche davon Ihr Gewerbe wirklich braucht, hängt von Ihrer Branche ab. Wir zeigen es am Beispiel von acht Branchen.

Welche Gewerbeversi­cherungen gibt es?

Die Auswahl an Gewerbeversicherungen ist groß – und nicht jede ist sinnvoll. Von der Glasbruchversicherung für den Elektriker bis zur Flottenversicherung für Hotelangestellte, die mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen: Wer eine Versicherung fürs Gewerbe sucht, verliert schnell den Überblick und schließt womöglich unnötige, teure Policen ab. Eine solide Risikoabsicherung ist für Gewerbetreibende aber unverzichtbar. Fehlt der Schutz, können unvorhergesehene Schäden ein Geschäftsvorhaben schnell finanziell belasten. Wir haben die rund 15 häufigsten Empfehlungen aus den ersten Suchergebnisseiten für gängige Branchen geprüft. Das Ergebnis: eine Übersicht, welche Gewerbeversicherungen sich zum Start lohnen – und welche eher nicht.

Als Beispiele zur Beurteilung eines guten Versicherungsschutzes haben wir Gewerbebetriebe aus diesen acht Tätigkeitsbereichen gewählt:

  1. Gastronomie
  2. Hotellerie und Beherbergung
  3. Heilnebenberufe
  4. Pflege
  5. Gebäudereiniger
  6. Garten und Landschaftsbau
  7. Elektriker
  8. Einzelhandel (Textil / Lebensmittel)

Gewerbeversicherung: Diese drei sollten Sie nicht missen

Diese drei Gewerbeversicherungen sollte jeder Gewerbebetrieb in Betracht ziehen. Alle sechs wichtigen Versicherungen für Unternehmen im Überblick finden Sie im Ratgeber Welche Versicherungen braucht ein Unternehmen?

1. Betriebshaftpflichtversicherung: Der Retter in der Not

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste Gewerbeversicherung. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden an Personen oder Sachen und wehrt unberechtigte Forderungen Dritter ab. In manchen Berufen, etwa in Pflege- und Heilberufen, ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. In der Gastronomie greift sie zum Beispiel, wenn ein Gast ausrutscht und sich verletzt. Nicht wirklich das, was man sich wünscht, oder?

2. Inhaltsversicherung: Schutz für das Herzstück Ihres Unternehmens

Die Inhaltsversicherung ist die „Hausratversicherung“ für Unternehmen. Sie schützt Maschinen, Büroausstattung, Einrichtung und Waren bei Einbruch, Unwetterschäden oder Vandalismus. Bei der Bayerischen können Sie eine Allgefahrendeckung abschließen: Versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Ausgeschlossen sind zum Beispiel vorsätzliche Beschädigung, Konstruktionsfehler, Abnutzung und Kriegsschäden. Außerdem dreht sich die Beweislast um: Die Bayerische muss dann beweisen, dass kein Schaden vorliegt. So wird die Schadenabwicklung schneller und einfacher.

3. Gewerbliche Gebäudeversicherung: Ein sicherer Hafen für Ihre Geschäftsräume

In einer Welt, in der das Wetter immer unberechenbarer wird, ist es außerdem unerlässlich, sich gegen die Launen der Natur abzusichern. Die gewerbliche Gebäudeversicherung ist hierbei Ihr stärkster Verbündeter. Sie denken vielleicht, Ihr Firmengebäude ist sicher und robust. Aber was, wenn ein heftiger Sturm aufzieht? Oder ein unerwartetes Feuer ausbricht? Und wir alle wissen, wie tückisch ein Leitungsschaden sein kann.

Gerade in Zeiten von starken und immer häufigeren Unwettern wird der Wert dieser Versicherung noch deutlicher: Sollte Ihr Firmengebäude durch solche Ereignisse beschädigt werden, sind Sie nicht allein. Verlässliche Versicherer wie die Bayerische übernehmen die Reparaturkosten – vom kleinen Schaden bis hin zum kompletten Wiederaufbau. So können Sie sich darauf konzentrieren, was wirklich zählt: Ihr Geschäft am Laufen zu halten und sich um Ihre Kunden zu kümmern.

Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Risikoabsicherung auf die "goldene Regel":

Verträge, deren Kosten nicht im Verhältnis zur Leistung stehen, lohnen sich selten. Das gilt auch, wenn ein Schaden so unwahrscheinlich ist, dass sich eine Spezialabsicherung nicht lohnt. Prüfen Sie anhand dieser Regel, ob eine der folgenden Versicherungen zu Ihrem Gewerbe passt. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne in unserer Gewerbewelt weiter.

Aber zurück zum Versicherungs-Check: Gibt es in Ihrem Fall gute Gründe, eine der folgenden Versicherungen abzuschließen? Dann tun Sie das. Wenn nicht – lassen Sie es lieber!

Spezielle Gewerbeversicherung: Braucht man das - oder kann das weg?

Glasbruchversicherung

Wenn Ihre gewerbliche Immobilie nicht ausschließlich aus Glasfronten besteht oder Ihre Büroausstattung größtenteils (und warum auch immer) aus ebendiesem zerbrechlichen Material gefertigt ist, dann ist eine Glasbruchversicherung sicher kein absolutes Muss. Denn statistisch gesehen ist ein Glasbruch relativ selten – und die Reparaturkosten sind meist eher überschaubar.

Aber klar, auch keine Frage: Wenn Sie eine gläserne Orangerie als Partyraum für Ihre Gastronomie nutzen, sieht die Sache natürlich anders aus...
 

Handyversicherung

Den meisten von uns ist das Handy schon mal aus der Hand und auf den Boden gefallen. In Sachen Wahrscheinlichkeit scheint eine Versicherung fürs gewerbliche Smartphone also tatsächlich Sinn zu ergeben. Doch Obacht: Ersetzt wird für gewöhnlich nur der Zeitwert des Handys. Und der liegt sehr schnell weit unter dem Neupreis - und über den gezahlten Versicherungsbeiträgen. Oft kommt im Schadensfall sogar noch eine Selbstbeteiligung dazu. Kurz: Das lohnt sich selten.

Wenn Sie allerdings ein Gewerbe für Gebäudereinigung haben und Ihre Mitarbeitenden immer mit dem neuesten Gerät in der Hand Ihre Arbeit an Glasfronten in 100 Meter höher filmen, wäre das eine Überlegung wert...

Cyberversicherung

Wenn arglistige Hacker, Viren oder andere Schadsoftware Schäden an Ihrer IT-Infrastruktur anrichten, kommt eine gewerbliche Cyberversicherung für die finanziellen Folgen auf. In Branchen wie der Hotellerie, dem Einzelhandel oder angesichts sensibler Patientendaten in Heilnebenberufen oder der Pflege, sollte man sich über diesen Schutz in jedem Fall Gedanken machen. Wer dagegen im Grunde nur einen PC und ein Handy hat, um für seine Kunden erreichbar zu sein, kann auf eine Cyberversicherung meist eher verzichten. Übrigens ebenso wie auf eine Elektronikversicherung, die explizit bei Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Sabotage helfen würde.

Aufgepasst: Für Elektriker und ihr Equipment kann eine Elektronikversicherung selbstredend eine ziemlich gute Idee sein!

Maschinenbruchversicherung

In einem Betrieb für Garten- und Landschaftsbau geht bei einer Umgrabung der Bagger der Firma durch einen Bedienungsfehler kaputt. Ohne Versicherung wäre man hier womöglich aufgeschmissen. Mit der Maschinenbruchversicherung schützt man alle Geräte und Maschinen des Betriebs. Übernommen werden Schäden durch Bedienungs- oder Materialfehler oder die Reparatur von Maschinen, die Ersatzbeschaffung oder im Totalschaden den Zeitwert. Wie immer gilt: Je höher das Risiko, dass etwas wirklich Teures zu Bruch geht, umso sinnvoller ist die Versicherung dafür.

Insassenunfallschutz

Diese Versicherung soll nach einem Unfall bei bleibenden Schäden unter die Arme greifen – unabhängig von der Schuldfrage. Klingt gut, oder? Nur: In fast allen Fällen braucht’s genau diese zusätzliche Versicherung überhaupt nicht! Denn: Sind Sie oder Mitarbeitende Ihres Gewerbes Unfallverursacher, greift die jeweilige Krankenversicherung. Erleiden Mitfahrende oder andere Verkehrsteilnehmer eine Verletzung, ist zudem Ihre gewerbliche Kfz-Haftpflicht am Zug.

Die berühmte Ausnahme: Personentransporte sind wesentlicher Teil Ihres Gewerbes, zum Beispiel in der Pflege! Dann kann es sogar sein, dass eine Insassenunfallschutzversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Autoinhaltsversicherung

Ob in der Pflege, der Gastronomie, dem Garten- und Landschaftsbau oder im Elektrik-Betrieb: Dienstfahrzeuge werden hier tagtäglich benutzt. Um Waren, Ladung und den gesamten Inhalt des Fahrzeuges zu schützen - etwa, wenn dieser zum Beispiel wegen speziellen Werkzeugs sehr teuer ist - bietet sich die Autoinhaltsversicherung an. Diese greift bei Unfällen (aber auch bei Diebstahl oder bei einem Fahrzeugbrand) und übernimmt alle Kosten, die dadurch am mitgeführten Inhalt entstehen.

Also: Wenn es aus Ihren gewerblichen Fahrzeugen nichts zu holen gibt, können Sie sich eine Autoinhaltsversicherung (wahrscheinlich) sparen.

Betriebs- bzw. Praxisausfallversicherung

Sie steht Ihnen bei Unfall, Krankheit oder verordneter Quarantäne des Gewerbe-Inhabers oder bei Schäden (etwa durch einen Brand) zur Seite. Da sie eine gewisse Schnittmenge mit der Inhaltsversicherung aufweist, ist sie eigentlich nur dann sinnvoll, wenn der Betrieb entscheidend von einer Person abhängig ist.

Sollte Ihr Gewerbe auch dann einigermaßen weiterlaufen können, wenn Sie für ein paar Tage im Bett liegen, so braucht es die Betriebs- bzw. Praxisausfall-versicherung stattdessen eher nicht.

Bürgschaftsversicherung

Für Aufträge mit großem Volumen verlangen Kunden bisweilen besondere Sicherheiten. Im Garten- und Landschaftsbau zum Beispiel kann es durchaus passieren, dass die Versicherung quasi als Bürge einspringen können muss. Damit klar ist, wer haftet, wenn der Auftrag nicht wie erwünscht ausgeführt werden sollte.

In allen anderen von uns erwähnten Branchen ist eine Bürgschaftsversicherung eher unnötig.

Wenn Unternehmen streiten: Lohnt sich eine betriebliche Rechtsschutzversicherung?

Je höher die Wahrscheinlichkeit, dass Sie oder Ihre Mitarbeitenden mit Ihren Kunden (oder Sie mit Ihren Mitarbeitenden) in einen Rechtsstreit geraten, umso eher kann sich eine betriebliche Rechtsschutzversicherung auszahlen. Denn Gerichtskosten liegen selten unter ein paar Tausend Euro. Wenn es denn überhaupt so weit kommt. Denn tatsächlich unterstützen Sie auch andere Versicherungen wie die Betriebshaftpflichtversicherung dabei, ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren. 

Unser Tipp: Achten Sie darauf, welche Fälle in Ihren Policen jeweils mitversichert sind – oder machen Sie es sich leichter und setzen Sie auf eine All-Risk-Gewerbeversicherung, bei der Sie auf einen Blick sehen, welche Risiken versichert sind.

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