So mindern Selbstständige ihre Abgaben kurz vor Jahresende 2022

Alte Hasen unter den Selbstständigen kennen das: So schön sich das bisherige Jahreseinkommen mal wieder liest kurz nach zwölf Monaten – es ist leider Brutto. Hat das Finanzamt dann irgendwann seine Arbeit getan und Einkommens-, Umsatz- sowie Gewerbesteuer abgezogen, sieht das Geschäftsjahr plötzlich nicht mehr so rosig aus.

Dabei müssen Sie als Selbstständige(r) nicht Google oder Facebook heißen, um Ihren Gewinn zum Jahresende zumindest teilweise vor dem Fiskus zu bewahren. Denn: Schon wer 

  • die Abrechnung seiner Dienstleistungen clever timed, 
  • bereits früh an Altersvorsorge denkt oder 
  • nochmal mächtig die Werbetrommel rührt, 

kann jetzt noch ordentlich Steuern sparen. Und damit sogar oft doppelt profitieren. 

Sie möchten besonders in der Krise mehr von Ihrem hart verdienten Geld haben? Wir zeigen Ihnen, wie einfach legale „Steuergestaltung“ sein kann!

First things first: Steuern kennen, Steuern sparen

Sie haben ein eigenes Gewerbe? Dann kennen Sie sicher schon mindestens die Basics der Steuern, die Sie entrichten müssen. Wir gehen trotzdem noch einmal auf die wichtigsten ein und zeigen, wo Sie am meisten Einfluss nehmen können.

  • Gewerbesteuer: Haben Sie ein Gewerbe angemeldet, müssen Sie die Gewerbesteuer der zuständigen Gemeinde zahlen. Hier sparen Sie abhängig von Unternehmenssitz und Rechtsform. Denn Einzelunternehmen und Personengesellschaften dürfen einen Freibetrag von 24.500 Euro von ihrem   Gewerbeertrag abziehen. Wer weniger verdient, zahlt gar nichts. Je nach Kommune variiert außerdem der Hebesatz, mit dem die Gewerbesteuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert wird. Am Jahresende noch Steuern sparen geht mit der Gewerbesteuer jedoch nicht.
  • Umsatzsteuer: Selbständige Unternehmer unterliegen der Umsatzsteuer und müssen für ihre Waren oder Dienstleistungen Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Beziehen sie Waren oder Dienstleistungen, ist hierin ebenfalls Umsatzsteuer enthalten. Sie bleiben jedoch darauf nicht sitzen: Sie können diese als sogenannte Vorsteuer geltend machen, sofern umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze getätigt werden.

Kleiner Tipp: Bei der Umsatz- und Vorsteuer lässt sich zwar in diesem Jahr kein Geld, jedoch erheblicher Aufwand für das kommende Jahr sparen. Ist Ihr Umsatz nämlich 2022 kleiner als 22.000 Euro und übersteigt 2023 nicht die 50.000-Euro-Marke, so können Sie bei Ihrem Finanzamt die Kleinunternehmerregelung beantragen. In diesem Fall sparen Sie nicht nur eine Menge bürokratischen Aufwand. Sie können zudem Waren und Dienstleistungen für Endverbraucher auch deutlich günstiger anbieten, da ja die Umsatzsteuer wegfällt. Ein erheblicher Wettbewerbsvorteil. Allerdings hat ein Kleinunternehmer keine Möglichkeit, Vorsteuer geltend zu machen.

  • Einkommensteuer: Die Einkommensteuer müssen Sie leider auf jeden Fall zahlen. Denn sie berechnet sich abhängig von der Höhe Ihres Gewinns – und bietet so besonders für Selbstständige einen großen Spielraum zum Sparen. Denn klar ist: Je niedriger der Gewinn, desto geringer die Steuersumme. Und als Selbstständiger haben Sie besonders zum Jahresende noch so allerlei Möglichkeiten, mit denen Sie Ihren Gewinn schmälern können. Vorausgesetzt, die Ausgaben sind betrieblich.

Wir zeigen Ihnen nun die üblichen (aber auch einige ausgefallenere) Optionen, um kurz vor Jahresende noch Ihren steuerpflichtigen Gewinn zu mindern. Ganz legal, versteht sich.

Einkommensteuer: Hier wird richtig gespart!

Die Einkommensteuer müssen Sie leider auf jeden Fall zahlen. Denn sie berechnet sich abhängig von der Höhe Ihres Gewinns – und bietet so besonders für Selbstständige einen großen Spielraum zum Sparen. 

Denn klar ist: Je niedriger der Gewinn, desto geringer die Steuersumme. Und als Selbstständiger haben Sie besonders zum Jahresende noch so allerlei Möglichkeiten, mit denen Sie Ihren Gewinn schmälern können. Vorausgesetzt, die Ausgaben sind betrieblich. 

Wir zeigen Ihnen nun die üblichen (aber auch einige ausgefallenere) Optionen, um kurz vor Jahresende noch Ihre steuerpflichtige Gewinn zu mindern. Ganz legal, versteht sich.

Steuer-Spartipp 1: „Klassische“ Betriebsausgaben tätigen

Ihr Gewinn muss noch schnell verringert werden, um weniger Steuern zu zahlen? Kein Problem, denn Sie haben eine Vielzahl von optionalen betrieblichen Ausgaben, die Sie mindestens teilweise von der Steuer absetzen können. Wichtig ist nur: Sie brauchen unbedingt alle Belege der betreffenden Kosten, um diese beim Finanzamt geltend machen zu können.

  • Reisekosten: Sind diese eindeutig betrieblich, dürfen sie von der Steuer abgesetzt werden.
  • Firmenwagen: Einen neu gekauften Dienstwagen dürfen Sie leider nicht direkt ganz absetzen, sondern müssen ihn in einem Zeitraum von sechs Jahren abschreiben. Nutzen Sie das Auto zu mehr als 50 Prozent für betriebliche Zwecke, dürfen Sie alle anfallenden Kosten geltend machen. Im Gegenzug ist die private Nutzung des Firmenwagens jedoch pauschal oder anhand eines Fahrtenbuchs zu versteuern. (Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Regelung). Anders beim Privatwagen. Da werden die Fahrtkosten über die Kilometerpauschale vom Einkommen abgerechnet. 
  • Geschäftsessen: Sie möchten Kunden zum Essen ausführen? Auch hier lassen sich bis zu 70 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen. Sie brauchen jedoch einen gültigen Bewirtungsbeleg mit Ort, Datum und Namen der beteiligten Personen.
  • Geschenke: Schenken macht Freude und spart Steuern. Pro Jahr dürfen Sie Geschenke für Mitarbeitende und Geschäftspartner im Wert von 35 Euro pro Person steuerlich geltend machen. Unter Umständen dürfen diese auch teurer sein, dann muss das Präsent aber betrieblich einsetzbar sein. Auch die Kosten für Werbegeschenke – sogenannte Streuartikel im Wert von weniger als zehn Euro pro Stück – dürfen Sie von der Steuer absetzen. So steigt die Beliebtheit Ihres Unternehmens, die Abgaben aber sinken.
  • Sponsoring und Spenden: Ziehen Sie aus Sponsoring-Ausgaben wirtschaftlichen Nutzen, zählen sie als betrieblich und können ebenfalls Ihren Gewinn schmälern. Auch Spenden sind dazu möglich. Bis zu 20 Prozent Ihres gesamten Einkommens können Sie für kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke hergeben, um Steuern zu sparen. Sorgen Sie bei solchen Summen jedoch für eine Spendenbescheinigung.
  • Büro und Home Office: Natürlich gelten Miet- und Büroausstattungskosten als betrieblich. Doch auch wenn Sie ausschließlich von zu Hause aus arbeiten, ist in dieser Hinsicht einiges möglich. Ist Ihr heimisches Arbeitszimmer nämlich der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, sind alle Kosten hierfür absetzbar. Für Ausweicharbeitsplätze in den eigenen vier Wänden können Sie bis zu 1.250 Euro steuerlich geltend machen.
  • Aus- und Weiterbildungskosten: Sich kurz vor Jahresende nochmal weiterzubilden lohnt sich. Hat die Fortbildung nämlich einen konkreten Bezug zu Ihrer selbstständigen Tätigkeit, können Sie pro Jahr bis zu 4.000 Euro an entsprechenden Kosten absetzen.
  • Steuerberatungs- und Anwaltskosten: Mit Steuerberater von weiteren Steuertipps profitieren und die Kosten gleich noch steuerlich geltend machen. Das geht! Ebenso können Sie mit Beratungs- und Prozesskosten für Ihren Anwalt verfahren.

Übrigens: Die sogenannte Zehn-Tage-Regel (gilt nur für die Einnahmen-Überschuss-Rechner, nicht für bilanzierende Selbstständige) betrifft regelmäßig anfallende Kosten wie Miete oder Versicherungsbeiträge. Fallen diese wirtschaftlich in dieses Jahr, Sie bezahlen aber in den ersten zehn Tagen des folgenden Jahres, dann müssen diese Kosten trotzdem in der Abrechnung dieses Jahres berücksichtigt werden. (Hinweis: gilt nicht für die Umsatzsteuer!)

Steuer-Spartipp 2: Gewinnneutrale Rücklage für Ersatzbeschaffungen

Gehen bei Ihnen kurz vor Jahresabschluss noch irgendwelche betrieblichen Gegenstände kaputt, kann das für Sie eine höhere Steuersumme bedeuten. Wie das geht? Versicherungszahlungen für Schäden oder Diebstahl in Ihrem Betrieb gehen automatisch in Ihre Gewinnermittlung ein. Höherer Gewinn, mehr Steuern. 

Einziger Ausweg: Eine gewinnneutrale Rücklage. Mit dieser zählt die Versicherungssumme nicht zum Gewinn und ist auch nicht steuerlich wirksam. Natürlich müssen Sie dann aber das Geld auch wirklich zum Kauf von Ersatz für das betroffene Objekt nutzen.

Steuer-Spartipp 3: Versicherung und Altersvorsorge

Apropos Versicherungen: Beiträge, die Sie für betriebliche Policen zahlen, sind ebenfalls vollständig von der Steuer absetzbar. Das können beispielsweise Betriebshaftpflicht-, Betriebsausfall-, betriebliche Unfall- oder die Kaskoversicherung für den Firmenwagen sein. Je nach Branche kommen noch weitere dazu. 

Auch die private Altersvorsorge per Rentenversicherung lohnt sich steuerlich. Insbesondere bei Selbstständigen bietet die Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, attraktive Steuervorteile. Im Jahr 2022 können Sie bis zu 25.639 Euro einzahlen und 94 Prozent davon steuerlich geltend machen. Klingt verrückt, ist aber so. Die steuerliche Förderung steigt übrigens schon 2023 auf 100 Prozent.

Steuer-Spartipp 4: Investitionsabzugsbetrag

Ebenfalls eine gute Option, um zum Jahresende hin den Gewinn noch einmal zu vermindern. Das steckt dahinter: Sie planen eine oder mehrere Investitionen innerhalb der nächsten drei Jahre? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen 50 Prozent der kalkulierten Kosten bereits jetzt vom Gewinn abziehen. 

Wichtig dabei ist jedoch: Die geplante Investition muss zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden und Ihr Jahresgewinn darf die einheitliche Grenze von 200.000 Euro nicht überschreiten. 

Steuer-Spartipp 5: Abschreibungen

Abschreibungen kennen Sie bereits vom Firmenwagen. Normalerweise ist die Abschreibungsdauer für alle Wirtschaftsgüter festgelegt. Also der Zeitraum, in dem Sie den Wert von Neuanschaffungen in Teilen von den Einnahmen abziehen dürfen. Deshalb eignen sich Abschreibungen eigentlich nicht so gut zur kurzfristigen Gewinnminderung. Doch es gibt einige Sonderregeln:

Sogenannte geringfügige Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 251 und 800 Euro können direkt abgeschrieben werden. Möchten Sie Ihrem Betrieb also in diesem Jahr noch etwas Kleines gönnen, dann zögern Sie nicht.

Außerdem gilt: War Ihr Gewinn im vergangenen Jahr geringer als 200.000 Euro, dürfen Sie noch von Sonderabschreibungen Gebrauch machen. Wirtschaftsgüter, die mindestens zu 90 Prozent betrieblich genutzt werden, können in diesem Jahr zusätzlich zum normalen Abschreibungsbetrag mit 20 Prozent des Anschaffungswertes abgeschrieben werden. Besonders bei teureren Gütern kann das einen enormen Unterschied machen.

Steuer-Spartipp 6: Ausgaben-Timing

Ja, auch das richtige Timing kann den Steuerlast-Unterschied machen: Durch geschicktes Verschieben Ihrer Ausgaben lassen sich nämlich auch kurz vor knapp noch Steuern sparen – oder zumindest „verschieben“. 

Hierzu bietet sich Ihnen eine Fülle von Möglichkeiten:

Beispielsweise könnten Sie, sofern Sie nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind, während eines laufenden Projektes bereits in diesem Jahr Teil-Projekte abrechnen und den Gewinn damit erhöhen. 

Möchten Sie jedoch das Gegenteil erreichen und Steuern sparen, sollten Sie die Erstellung von Rechnungen noch bis zum neuen Jahr herauszögern, ausstehende Einkäufe aber besser noch in diesem tätigen.

Nachhaltig Steuern sparen: So geht´s

Bei der Pangaea Life Basis-Rente sorgen erneuerbare Energien wie Sonne, Wind und Wasserkraft für Rendite und Klimaschutz. Die Anlagebeiträge fließen in den klimafreundlichen Pangaea Life Blue Energy, der direkt in Windparks, Wasserkraftwerke und Photovoltaik-Anlagen investiert. Auch Energiespeicher und energieeffiziente Projekte sind Teil der Anlagestrategie.

Fazit: Wer zu viel zahlt, ist selber schuld

Es bieten sich Ihnen offensichtlich schier unendlich viele Möglichkeiten, um auch jetzt kurz vor Ende des Jahres noch den kommenden Steuerberg zu verkleinern. Wer cleveres Timing an den Tag legt und langfristig denkt, kann Kosten verschieben, Sonderabschreibungen oder zukünftige Investitionen geltend machen. 

Wir meinen: Nutzen Sie den großen Werkzeugkasten, der sich Selbstständigen bietet. Er ist es wert!

Disclaimer:

Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen rein informativen Charakter besitzen und eine rechtliche oder steuerliche Beratung nicht ersetzen können.

Die Ausführungen geben unseren aktuellen Kenntnisstand wieder. Obwohl die Ausführungen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann keine Haftung übernommen werden. 

Gut zu wissen: Versicherungen als Steuerspar-Hebel!

Versicherungsbeiträge sind eine exzellente Möglichkeit, um taktisch den Jahresgewinn zu beeinflussen. Denn Sie haben die Möglichkeit, diese im Voraus für zwei bis drei Jahre zu zahlen. Möchten Sie also 2022 eine möglichst geringe Steuerlast erreichen, nutzen Sie diesen Hebel. Und profitieren zudem von geringeren Fixkosten in den nächsten Jahren. Informieren Sie sich bei Ihren Versicherungsanbietern und der Krankenkasse, inwieweit Vorauszahlungen für Sie möglich sind. Vielleicht springt dabei sogar ein Rabatt heraus.