• Ihre Kunden bauen eine zusätzliche, attraktive Altersversorgung auf.
  • Der umgewandelte Betrag ist steuerfrei.
  • Es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
  • Auch bei Arbeitgeber-Wechsel oder Insolvenz der Firma behalten Ihre Kunden ihre Ansprüche.
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Unterschiede zwischen Direktversicherung und Unterstützungskasse

Die verschiedenen Leistungen im übersichtlichen Vergleich.

B 160060 bAV - die wichtigsten Unterschiede
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Weitere Produktinformationen

So funktioniert die Unterstützungskasse

Vereinbarung mit Arbeitgeber

Ihre Kunden vereinbaren mit deren Arbeitgebern, dass zukünftige Gehaltsteile zum Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung über die Unterstützungskasse der Bayerischen verwendet werden.

Arbeitgeber wird Mitglied in der Unterstützungskasse

Der Arbeitgeber Ihres Kunden wird Mitglied in der Unterstützungskasse und zahlt den vom jeweiligen Bruttogehalt einbehaltenen Betrag darin ein.

Absicherung

Die im Leistungsplan festgehaltene Renten- oder Kapitalzusage wird durch die Unterstützungskasse über eine Rentenversicherung oder Kapital-Lebensversicherung abgesichert.

Details zur Unterstützungskasse

Keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge

Die Zuwendungen sind in voller Höhe steuerfrei. Daher ist die Unterstützungskasse besonders gut geeignet, auch höhere Versorgungen zu gestalten, z. B. für leitende Angestellte oder Gesellschafter-Geschäftsführer.

Erfolgt die Umwandlung aus dem Gehalt, ist die Zuwendung in 2024 außerdem bis zu 3.624 EUR jährlich sozialversicherungsfrei.

Steuern und Sozialversicherung bei Auszahlung

Die spätere Auszahlung ist als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit zu versteuern. Ebenso ist sie beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.

2020 wurde ein Freibetrag eingeführt. Dieser beträgt in 2024 176,75 EUR. Für alle Betriebsrenten bis zu dieser Grenze entfallen die Krankenkassenbeiträge.

Der Freibetrag ist an die sozialversicherungsrechtliche Bezugsgröße gekoppelt und verändert sich jährlich in etwa wie die durchschnittliche Lohnentwicklung.

Für den über den Freibetrag hinausgehenden Betriebsrentenanteil muss auch weiterhin der volle Krankenversicherungsbeitrag gezahlt werden.
Der seit 01.01.2020 neu eingeführte Freibetrag gilt nicht für die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung.