• Chance für Arbeitnehmer, sich beim Vermögensaufbau vom Staat unterstützen zu lassen 
  • Monatlicher Beitrag wird direkt vom Arbeitgeber überwiesen 
  • Vermögenswirksame Leistungen können auch für die Altersvorsorge genutzt werden

Produktvorteile

Für wen gibt es vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen können grundsätzlich nur Arbeitnehmer erhalten. Berechtigt sind u.a. auch Auszubildende, Praktikanten, Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.

So funktionieren vermögenswirksame Leistungen

Bis zu 40 EUR werden monatlich direkt vom Arbeitgeber in eine nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz begünstigte Anlageform überwiesen. Zu diesen Anlageformen zählen Bausparverträge und Aktienfonds.

Wer folgende Einkommensgrenzen (= zu versteuerndes Jahreseinkommen) nicht überschreitet, erhält vom Staat zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage:

  • Ledige nicht mehr als 20.000 EUR,
  • Verheiratete nicht mehr als 40.000 EUR.

Wichtig: Das tatsächliche Bruttoeinkommen kann durchaus deutlich höher sein - insbesondere bei Verheirateten mit Kindern aufgrund der Frei- und Pauschalbeträge, die diese in ihrer Steuererklärung geltend machen können.

Die Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage und des staatlich geförderten Höchstbetrags sind abhängig von der gewählten Anlageform:

  • Bei Einzahlung in einen Bausparvertrag:
    Arbeitnehmer-Sparzulage: 9 %
    Staatlich geförderter Höchstbetrag: 470 EUR jährlich
  • Bei Einzahlung in Aktienfonds:
    Arbeitnehmer-Sparzulage: 20 %
    Staatlich geförderter Höchstbetrag: 400 EUR jährlich

Es gilt eine Mindestanlagedauer von 7 Jahren. Die Frist beginnt jeweils am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.

Ihr Kunde ist angestellt, aber erhält keine vermögenswirksamen Leistungen?

Dann sollte dieser seinen Arbeitgeber fragen, ob dieser nicht auch wie viele andere Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen erhalten kann. Grundsätzlich sind sie eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Will der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen zahlen, hat man die Möglichkeit, diese selbst aufzubringen, um ggf. in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen. Dazu bitten Ihre Kunden Ihren Arbeitgeber, einen Teil ihres Gehalts direkt in die gewählte Anlageform zu überweisen.

Vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersversorgung

Auch das ist möglich: Vermögenswirksame Leistungen können in vielen Fällen auch unmittelbar für die Altersvorsorge genutzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ihre Kunden ihre Vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln und so gleichzeitig Steuern und Sozialabgaben sparen.

Was nur wenige wissen

Vermögenswirksame Leistungen stellen für den Arbeitnehmer steuerlich und sozialversicherungsrechtlich einen Zufluss von Arbeitslohn dar. Darauf fallen Steuern und Abgaben an und belasten somit das Nettogehalt.

So können Ihre Kunden mehr aus den Vermögenswirksamen Leistungen machen:

  • Vermögenswirksame Leistungen können zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden.
  • Durch die erzielten Ersparnisse kann im Ergebnis - bei unverändertem Nettogehalt - sogar deutlich mehr als die eigentliche vermögenswirksame Leistung in den Vertrag eingezahlt werden.

 

Die nächsten Schritte

Ihre Kunden vereinbaren mit ihrem Arbeitgeber, dass künftig die bisherige vermögenswirksame Leistung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung umgewandelt wird. Als Durchführungsweg bietet sich am besten die Direktversicherung an.

  • Vorteile für Arbeitnehmer: Der Beitrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei, dies ermöglicht eine höhere Geldanlage für den Aufbau einer Altersversorgung bei unverändertem Nettoeinkommen.
  • Vorteile für den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber spart ebenfalls den AN-Anteil an den Sozialabgaben.