Ausgezeichnet von Franke & Bornberg

Neben dem Tarif Prestige gab es auch für die Tarifvarianten Komfort und Komfort plus die Auszeichnung FFF durch die Rating-Agentur Franke & Bornberg. Und das schon seit 10 Jahren in Folge!

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...und Morgen & Morgen

Ein "Ausgezeichnet " mit 5 Sternen gibt es außerdem für die Tarifvariante Komfort von Morgen& Morgen, die auch die Dienstunfähigkeitsabsicherung für Soldatinnen und Soldaten entsprechend auszeichnete. 

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Volle Rente

  • Schon ab 50 % Berufsunfähigkeit erhalten Ihre Kunden die volle Rente ohne jede Wartezeit

Arbeitsunfähigkeit

  • Leistung auch bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit über 6 Monate (in den Varianten "Komfort plus" und "Prestige")

Pflege und Demenz

  • Anspruch auf volle Rente auch im Pflegefall oder bei Demenz während der Vertragslaufzeit
  • Lebenslange Pflegeleistung im Anschluss an die Vertragslaufzeit zusätzlich wählbar

Geänderte Lebensumstände

  • Bei bestimmten Ereignissen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Abschluss der Berufsausbildung etc.) kann der Berufsunfähigkeitsschutz ganz einfach an die geänderten Lebensumstände angepasst werden – ohne erneute Gesundheitsprüfung

Dienstunfähigkeit

  • Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte (umfassende DU-Klausel je nach Tarif)

Kfz- und Flugveranstaltungen

  • Es gibt keinen Leistungssauschluss, wenn Ihren Kunden als Besucher von Kfz- oder Flug-Veranstaltungen etwas zustoßen sollte

Zinslose Stundung

  • Solange der Antrag auf Leistung bei uns geprüft wird, können die Beiträge zinslos gestundet werden (nicht im Tarif Smart)

Umfangreiche Erweiterungsgarantie für Schüler, Auszubildende und Studenten.

Bei Aufnahme eines Studiums oder bei erstmaliger Aufnahme einer unbefristeten Berufstätigkeit 

  • Überprüfung der Berufsgruppeneinstufung 
  • Nachträglicher Einschluss einer Beitragsdynamik

Bei erstmaliger Aufnahme einer unbefristeten Berufstätigkeit 

  • Aufstockung der Jahresrente im Rahmen der Nachversicherung um bis zu 12.000 Euro
     
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Die Tarife
  • Smart

    Einsteiger-Schutz


  • Komfort

    Gut Versichert


  • 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Bei Berufswechsel gilt automatisch der zuletzt gewählte Beruf
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Steht bei Ihnen ein Ereignis wie eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Gehaltssprung von mind. 10 % an, werden Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung einfach nachversichert.
  • DU-Klausel für Beamte
    Bei Beamten heißt es "Dienstunfähigkeit", wenn es um Berufsunfähigkeit geht. Sind Sie Beamter, sollte Ihre private Absicherung dringend eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Diese sorgt dafür, dass Sie die volle Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit genießen, auch wenn Sie theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Leistung rückwirkend ab Beginn der BU
    Wenn die Prüfung Ihres Anspruchs erst zeitversetzt abgeschlossen werden kann, erhalten Sie von uns auch rückwirkend die garantierten Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
  • Umfassende DU-Klausel für Beamte
  • Volle Leistung auch bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten
    Auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten gilt nur 6 Wochen. Anschließend würden Sie nur noch rund 75 % Prozent des Nettoeinkommens als Krankentagegeld erhalten. Bei uns erhalten Sie eine Absicherung, die Sie auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate) bzw. Arbeitsunfähigkeit unterstützt. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.
  • 3 Monatsrenten Soforthilfe
  • Einmalige Wiedereingliederungshilfe
  • 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Bei Berufswechsel gilt automatisch der zuletzt gewählte Beruf
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Steht bei Ihnen ein Ereignis wie eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Gehaltssprung von mind. 10 % an, werden Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung einfach nachversichert.
  • DU-Klausel für Beamte
    Bei Beamten heißt es "Dienstunfähigkeit", wenn es um Berufsunfähigkeit geht. Sind Sie Beamter, sollte Ihre private Absicherung dringend eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Diese sorgt dafür, dass Sie die volle Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit genießen, auch wenn Sie theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Leistung rückwirkend ab Beginn der BU
    Wenn die Prüfung Ihres Anspruchs erst zeitversetzt abgeschlossen werden kann, erhalten Sie von uns auch rückwirkend die garantierten Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
  • Umfassende DU-Klausel für Beamte
  • Volle Leistung auch bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten
    Auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten gilt nur 6 Wochen. Anschließend würden Sie nur noch rund 75 % Prozent des Nettoeinkommens als Krankentagegeld erhalten. Bei uns erhalten Sie eine Absicherung, die Sie auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate) bzw. Arbeitsunfähigkeit unterstützt. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.
  • 3 Monatsrenten Soforthilfe
  • Einmalige Wiedereingliederungshilfe
Smart

Einsteiger-Schutz

  • 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Bei Berufswechsel gilt automatisch der zuletzt gewählte Beruf
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Steht bei Ihnen ein Ereignis wie eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Gehaltssprung von mind. 10 % an, werden Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung einfach nachversichert.
  • DU-Klausel für Beamte
    Bei Beamten heißt es "Dienstunfähigkeit", wenn es um Berufsunfähigkeit geht. Sind Sie Beamter, sollte Ihre private Absicherung dringend eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Diese sorgt dafür, dass Sie die volle Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit genießen, auch wenn Sie theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Leistung rückwirkend ab Beginn der BU
    Wenn die Prüfung Ihres Anspruchs erst zeitversetzt abgeschlossen werden kann, erhalten Sie von uns auch rückwirkend die garantierten Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
  • Umfassende DU-Klausel für Beamte
  • Volle Leistung auch bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten
    Auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten gilt nur 6 Wochen. Anschließend würden Sie nur noch rund 75 % Prozent des Nettoeinkommens als Krankentagegeld erhalten. Bei uns erhalten Sie eine Absicherung, die Sie auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate) bzw. Arbeitsunfähigkeit unterstützt. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.
  • 3 Monatsrenten Soforthilfe
  • Einmalige Wiedereingliederungshilfe
Komfort

Gut Versichert

  • 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Bei Berufswechsel gilt automatisch der zuletzt gewählte Beruf
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Steht bei Ihnen ein Ereignis wie eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Gehaltssprung von mind. 10 % an, werden Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung einfach nachversichert.
  • DU-Klausel für Beamte
    Bei Beamten heißt es "Dienstunfähigkeit", wenn es um Berufsunfähigkeit geht. Sind Sie Beamter, sollte Ihre private Absicherung dringend eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Diese sorgt dafür, dass Sie die volle Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit genießen, auch wenn Sie theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Leistung rückwirkend ab Beginn der BU
    Wenn die Prüfung Ihres Anspruchs erst zeitversetzt abgeschlossen werden kann, erhalten Sie von uns auch rückwirkend die garantierten Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
  • Umfassende DU-Klausel für Beamte
  • Volle Leistung auch bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten
    Auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten gilt nur 6 Wochen. Anschließend würden Sie nur noch rund 75 % Prozent des Nettoeinkommens als Krankentagegeld erhalten. Bei uns erhalten Sie eine Absicherung, die Sie auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate) bzw. Arbeitsunfähigkeit unterstützt. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.
  • 3 Monatsrenten Soforthilfe
  • Einmalige Wiedereingliederungshilfe
Jetzt berechnen!
  • 30 Tage Widerrufsrecht
  • SSL-verschlüsselt
Die Tarife
  • Komfort plus

    Sehr gut versichert


  • Prestige

    Top-Schutz


    Unsere Empfehlung
  • 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Bei Berufswechsel gilt automatisch der zuletzt gewählte Beruf
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Steht bei Ihnen ein Ereignis wie eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Gehaltssprung von mind. 10 % an, werden Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung einfach nachversichert.
  • DU-Klausel für Beamte
    Bei Beamten heißt es "Dienstunfähigkeit", wenn es um Berufsunfähigkeit geht. Sind Sie Beamter, sollte Ihre private Absicherung dringend eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Diese sorgt dafür, dass Sie die volle Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit genießen, auch wenn Sie theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Leistung rückwirkend ab Beginn der BU
    Wenn die Prüfung Ihres Anspruchs erst zeitversetzt abgeschlossen werden kann, erhalten Sie von uns auch rückwirkend die garantierten Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
  • Umfassende DU-Klausel für Beamte
  • Volle Leistung auch bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten
    Auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten gilt nur 6 Wochen. Anschließend würden Sie nur noch rund 75 % Prozent des Nettoeinkommens als Krankentagegeld erhalten. Bei uns erhalten Sie eine Absicherung, die Sie auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate) bzw. Arbeitsunfähigkeit unterstützt. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.
  • 3 Monatsrenten Soforthilfe
  • Einmalige Wiedereingliederungshilfe
  • 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Bei Berufswechsel gilt automatisch der zuletzt gewählte Beruf
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Steht bei Ihnen ein Ereignis wie eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Gehaltssprung von mind. 10 % an, werden Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung einfach nachversichert.
  • DU-Klausel für Beamte
    Bei Beamten heißt es "Dienstunfähigkeit", wenn es um Berufsunfähigkeit geht. Sind Sie Beamter, sollte Ihre private Absicherung dringend eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Diese sorgt dafür, dass Sie die volle Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit genießen, auch wenn Sie theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Leistung rückwirkend ab Beginn der BU
    Wenn die Prüfung Ihres Anspruchs erst zeitversetzt abgeschlossen werden kann, erhalten Sie von uns auch rückwirkend die garantierten Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
  • Umfassende DU-Klausel für Beamte
  • Volle Leistung auch bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten
    Auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten gilt nur 6 Wochen. Anschließend würden Sie nur noch rund 75 % Prozent des Nettoeinkommens als Krankentagegeld erhalten. Bei uns erhalten Sie eine Absicherung, die Sie auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate) bzw. Arbeitsunfähigkeit unterstützt. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.
  • 3 Monatsrenten Soforthilfe
  • Einmalige Wiedereingliederungshilfe
Komfort plus

Sehr gut versichert

  • 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Bei Berufswechsel gilt automatisch der zuletzt gewählte Beruf
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Steht bei Ihnen ein Ereignis wie eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Gehaltssprung von mind. 10 % an, werden Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung einfach nachversichert.
  • DU-Klausel für Beamte
    Bei Beamten heißt es "Dienstunfähigkeit", wenn es um Berufsunfähigkeit geht. Sind Sie Beamter, sollte Ihre private Absicherung dringend eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Diese sorgt dafür, dass Sie die volle Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit genießen, auch wenn Sie theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Leistung rückwirkend ab Beginn der BU
    Wenn die Prüfung Ihres Anspruchs erst zeitversetzt abgeschlossen werden kann, erhalten Sie von uns auch rückwirkend die garantierten Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
  • Umfassende DU-Klausel für Beamte
  • Volle Leistung auch bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten
    Auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten gilt nur 6 Wochen. Anschließend würden Sie nur noch rund 75 % Prozent des Nettoeinkommens als Krankentagegeld erhalten. Bei uns erhalten Sie eine Absicherung, die Sie auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate) bzw. Arbeitsunfähigkeit unterstützt. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.
  • 3 Monatsrenten Soforthilfe
  • Einmalige Wiedereingliederungshilfe
Prestige

Top-Schutz

Unsere Empfehlung
  • 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Bei Berufswechsel gilt automatisch der zuletzt gewählte Beruf
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Steht bei Ihnen ein Ereignis wie eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Gehaltssprung von mind. 10 % an, werden Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung einfach nachversichert.
  • DU-Klausel für Beamte
    Bei Beamten heißt es "Dienstunfähigkeit", wenn es um Berufsunfähigkeit geht. Sind Sie Beamter, sollte Ihre private Absicherung dringend eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Diese sorgt dafür, dass Sie die volle Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit genießen, auch wenn Sie theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Leistung rückwirkend ab Beginn der BU
    Wenn die Prüfung Ihres Anspruchs erst zeitversetzt abgeschlossen werden kann, erhalten Sie von uns auch rückwirkend die garantierten Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
  • Umfassende DU-Klausel für Beamte
  • Volle Leistung auch bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten
    Auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten gilt nur 6 Wochen. Anschließend würden Sie nur noch rund 75 % Prozent des Nettoeinkommens als Krankentagegeld erhalten. Bei uns erhalten Sie eine Absicherung, die Sie auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate) bzw. Arbeitsunfähigkeit unterstützt. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.
  • 3 Monatsrenten Soforthilfe
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  • SSL-verschlüsselt

Weitere Produktinformationen

Zusammengefasst: Alle Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung

Flexible BU- und DU-Lösungen

  1. Mit Bausteinprinzip variabel an Kundenbedürfnisse anpassbar
  2. Besonders günstig für Schüler/Studenten/Azubis mit der BU PROTECT young

Erstklassiger Bestand

  1. Gut für Sie: Zielgruppenspezifische Konzepte
  2. Gut für die Kunden: Beitragsstabilität

Herausragender Service

  1. Jeder Leistungsfall wird individuell begleitet
  2. Manufaktur-Gedanke – nicht digital, sondern persönlich!

Absicherung bei längerer Krankheit

In den Tarifvarianten "Komfort plus" und "Prestige" sind Ihre Kunden auch bei längerer Krankheit finanziell abgesichert. Das heißt, sie erhalten auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate) bzw. Arbeitsunfähigkeit rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.

Pflegeleistungen

Pflege-Leistungen während des BU-Schutzes

Mit der BU-Absicherung der Bayerischen erhalten Ihre Kunden die vertraglichen Berufsunfähigkeitsleistungen auch bei frühzeitig eintretender Pflegebedürftigkeit oder Demenz – unabhängig vom Vorliegen einer Berufsunfähigkeit.

Wahlweise Pflege-Leistungen nach dem BU-Schutz
Auf Wunsch können Ihre Kunden die Pflegeleistung lebenslang mit uns vereinbaren. Dann läuft die Pflege-Rente auch nach Ende der Berufsunfähigkeitsleistungen lebenslang weiter.

Infektions-Klausel

Die Infektions-Klausel gilt für alle Berufe bereits ab der Tarifvariante Komfort ab einem 50-prozentigem Tätigkeitsverbot.

 

Dienstunfähigkeits-Absicherung für Beamte

Auch Beamte sind vor Dienstunfähigkeit, wie die Tatsache der Berufsunfähigkeit hier heißt, nicht geschützt. Ist Ihr Kunde Beamter, sollte die private Absicherung dringend eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Diese sorgt dafür, dass man die volle Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit genießt, auch wenn theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausgeübt werden könnte.

Eine echte Dienstunfähigkeits-Klausel ist in allen Tarifen der BU PROTECT bereits integriert.

Spezielle Beamtengruppen wie Polizei, Zoll, Justizvollzug oder Feuerwehr können sich optional über eine zusätzliche Vereinbarung (Besondere Dienstunfähigkeitsklausel) jetzt mit verbessertem Leistungsumfang im Rahmen der Varianten BU PROTECT Komfort oder BU PROTECT young Komfort absichern.

Das Besondere:

Anders als bei vielen anderen Versicherern wird die Dienstunfähigkeits-Rente schon nach der Vorlage von medizinischen Nachweisen und mit der Verfügung der Entlassung oder Ruhestandsversetzung durch den Dienstherrn bezahlt. Sofern der Pensionierte nicht wieder ins Beamtenverhältnis versetzt wird, erfolgt keine medizinische Nachprüfung.

Beitrags- und Leistungsdynamik

Beitragsdynamik

Vor Rentenbeginn passen sich Beitrag und dann auch Leistungsanspruch automatisch an.

Leistungsdynamik

Nach Rentenbeginn führt eine garantierte Rentenerhöhung im Leistungsfall zu einer jährlichen dynamischen Erhöhung der Berufsunfähigkeits-Rente.

Am besten beide Varianten gleichzeitig wählen, so bleibt die Rente in jedem Fall auch bei Inflation wertbeständig.