Die Testsieger Zahnzusatzversicherung

Mehrfach ausgezeichnet

Jetzt beim Testsieger versichern – denn ohne guten Schutz kann's teuer werden. Aufwändige Behandlungen und hochwertige Materialien haben ihren Preis. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur noch feste Zuschüsse zur Basisversorgung. Den Rest der Zahnarztrechnung zahlen Ihre Kunden als gesetzlich Versicherte/r selbst, wenn sie nicht über eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung abgesichert sind.

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  • Wir erstatten bis zu 100 % der Kosten bei Zahnbehandlung und Zahnersatz. Im Leistungsfall ist das Geld nach zehn Tagen auf dem Konto des Kunden.
  • 100 % Kostenübernahme (max. 60 EUR) für eine Schallzahnbürste im ersten Versicherungsjahr. Gilt bei Abschluss im Tarif "Prestige" pro versicherte Person.
  • 15 EUR happybrush Gutschein pro Vertrag, z. B. für eine Schallzahnbürste bei Abschluss im Tarif "Komfort".
  • Eine professionelle Zahnreinigung in allen Tarifen inklusive – jedes Jahr.
  • Kieferorthopädische Leistungen für Kinder und Erwachsene in den Tarifen "Komfort" und "Prestige".
  • Bleaching im Tarif "Prestige" inklusive.
  • Nur vier Gesundheitsfragen zu Beginn des Antrags für Ihre Kunden.
  • Mit dem Ergänzungbaustein ZAHN Sofort Versicherungsschutz für angeratene und bereits begonnene Behandlungen.
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Zahnzusatz-Rechner für Ihre Website

Mit dem Endkunden-Rechner können Ihre Kunden die Zusatzversicherung ZAHN komplett eigenständig auf Ihrer Website abschließen. Ohne Aufwand für Sie – und natürlich mit voller Provision.

Argumente, die überzeugen

  • Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur noch feste Zuschüsse zur Basisversorgung.
  • Produkte im Bereich Gesundheit werden aktiv von den Kundinnen und Kunden nachgefragt.
  • Mit regionalisierten Tarifen können wir noch individuellere Beiträge ermöglichen.
  • Besonderheit: Ein komplett digitaler Prozess vom Abschluss der Versicherung bis hin zur Einreichung der Rechnungen und Kostenvoranschläge.

Ergänzungsbaustein ZAHN Sofort

  • Wählbar bei allen Tarifvarianten 
  • Leistungen für bereits angeratene und begonnene Behandlungen 
  • Die Laufzeit endet automatisch nach zwei Jahren 
  • Leistungsstaffel: 1.500 EUR und max. 750 EUR je Kalenderjahr 
  • Pauschal 29,90 EUR pro Monat

Fairer Hinweis: Es gibt keine zusätzliche Provision für den ZAHN Sofort Baustein. Es wird lediglich der Trägertarif Smart, Komfort und Prestige verprovisioniert.

Rechnungen, Heil- und Kostenpläne und Vorversicherungsnachweis einreichen

  • Anrechnung der Vorversicherung 
    Ihre Kundinnen und Kunden können von einer Reduzierung der Zahnstaffel profitieren, wenn Sie bereits eine Vorversicherung bei einem anderen Anbieter hatten. 
    Alle Informationen finden Sie hier: www.diebayerische.de/zahn-vorversicherung

Werbemittel

Zahn Bleaching

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Nutzen Sie für Ihre gezielte Kundenansprache unsere Vorlagen:

  • Anzeige
  • Poster
  • Social Media Vorlage

 

FAQ ZAHN Sofort Baustein

Die häufisten Kundenfragen zum neuen Zahn Sofort Baustein. 

Können unverbrauchte Leistungen ins nächste Kalenderjahr übertragen werden?

Nein, das ist nicht möglich. Wenn die 750 € im ersten Kalenderjahr nicht verbraucht werden, stehen diese im zweiten Kalenderjahr nicht mehr zur Verfügung.

Gibt es für den ZAHN Sofort eine zusätzliche Provision?

Nein. Es wird nur der führende ZAHN-Tarif (ZAHN Smart, Komfort und Prestige) verprovisioniert.

Richtet sich die Erstattungsfähigkeit bei der professionellen Zahnreinigung (PZR) nach dem Behandlungs- oder dem Rechnungsdatum?

Hierbei richten wir uns nach dem Behandlungsdatum. Wenn Sie also am 15.12.2023 eine Zahnreinigung bekommen und erst am 05.01.2024 die Rechnung, zählt die Zahnreinigung dennoch in die Leistungsabrechnung für 2023.

Gibt es den ZAHN Sofort auch für Bestandskunden oder nur im Neugeschäft?

Den ZAHN Sofort gibt es derzeit nur für Neukunden. Im Bestandsgeschäft ist ein entsprechender Ersatzantrag nicht vorgesehen.

Muss der Baustein nach 24 Monaten gekündigt werden oder entfällt dieser automatisch?

Der Baustein ZAHN Sofort entfällt nach einer Laufzeit von 24 Monaten automatisch. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Sofern nicht gekündigt, läuft der führende Tarif (ZAHN Smart, Komfort, Prestige) weiter.

Wann zählt eine Beratung als angeraten?

Eine Beratung gilt als angeraten, wenn der Kunde davon weiß (bspw. durch den Hinweis des Zahnarztes). Meistens steht der Hinweis dann auch schon in der Krankenakte des Kunden. Spätestens mit der Erstellung eines Heil- und Kostenplans kann man von einer angeratenen Behandlung sprechen.

Gibt es den ZAHN Sofort auch im Endkundenrechner für Ihre Webseite?

Natürlich. Wir haben in unseren Endkundenrechner ZAHN auch den ZAHN Sofort Baustein mit aufgenommen. Alle Informationen zum Endkundenrechner finden Sie hier. Für weitere Informationen melden Sie sich gerne bei Ihrem Regionalleiter.

Über welche Wege kann der ZAHN Sofort abgeschlossen werden?

Den ZAHN Sofort kann über unsere bekannten Wege wie bspw. VOIS oder den Endkundenrechner auf Ihrer Webseite abgeschlossen werden. Auch die gängigsten Vergleicher haben den ZAHN Sofort im Programm. Sprechen Sie bei Fragen hierzu einfach Ihren Regionalleiter an.

In §1 Abs. 1 der Tarifbedingungen für den ZAHN Sofort sprechen Sie von einem "policierten Versicherungsbeginn". Was ist damit gemeint?

Der policierte Versicherungsbeginn ist der technische, auf der Police abgedruckte, Versicherungsbeginn. Im Falle des ZAHN Sofort unterscheidet sich dieser vom materiellen Versicherungsbeginn und somit dem Datum, ab dem wir Versicherungsschutz gewähren.

Bestandsoptimierung mit dem V.I.P. dental Plus

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