Für gewerbliche Fahrzeughalter mit mindestens drei Fahrzeugen
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Für den Transport von Gütern und Arbeitsgeräten können Sie Ihren Kunden im Rahmen der Gewerbe-Police eine spezielle Transportversicherungen anbieten.
Wenn Ihre Kunden eine Haftpflicht-Versicherung abschließen, bekommen sie Personen-, Sach-, und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet.
Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeuges ab oder ersetzt im Falle eines Totalschadens den Zeitwert bzw. Neuwert des Fahrzeuges.
Haftpflichtversicherung Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
Teilkaskoversicherung Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
Vollkaskoversicherung Selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
Malermeister Frank H. ist in den Morgenstunden mit seinem Lieferwagen auf dem Weg zu seinem nächsten Kunden. Der Weg über die Landstraße führt durch einen Wald. Plötzlich springt ein Reh aus der Böschung und läuft direkt vor das Fahrzeug. Da das Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich ist, wird es in die nächste Werkstatt abgeschleppt. Die Folgen:
Bäckermeister Lars M. parkt seinen Dienstwagen regelmäßig vor seinem Privathaus. Letzte Nacht wurde das verschlossene Fahrzeug gestohlen. Die Folgen:
Bestatter Jörg K. übersieht bei seiner Fahrt mit dem Dienstwagen aus Versehen ein Vorfahrtsschild und kollidiert mit einem anderen Fahrzeug. Die Folgen:
Keine Versicherung kann alles leisten. So besteht z. B. kein Versicherungsschutz bei Autorennen oder Maßnahmen der Staatsgewalt.
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