Unsere Ambitionen in der Kapitalanlage
Wir berücksichtigen ESG-Aspekte in unseren Anlageentscheidungen und wenden dabei ein normenbasiertes Screening sowie einen Katalog konkreter Ausschlusskriterien an, die sowohl für Neuinvestitionen als auch für den Bestand gelten.
Im Geschäftsjahr 2025 haben wir den CO₂-Fußabdruck unserer Kapitalanlage erstmals für alle Asset-Klassen ermittelt. Die zugrunde liegenden Berechnungsmethoden (PCAF), Datenquellen und Annahmen legen wir in unserem Nachhaltigkeitsbericht offen.
Die Prinzipien der UN
1.
Wir werden Environment Social Governance-Themen (ESG, Ökologie-, Sozial- und Unternehmensführungs-Themen) in Investmentanalyse- und Entscheidungsfindungsprozesse einbeziehen.
2.
Wir werden aktive Inhaber sein und ESG-Themen in unsere Eigentümerpolitik und -praxis integrieren.
3.
Wir werden auf angemessene Offenlegung von ESG-Themen bei den Unternehmen achten, in die wir investieren.
4.
Wir werden die Akzeptanz und die Umsetzung der Grundsätze in der Investmentindustrie vorantreiben.
5.
Wir werden zusammenarbeiten, um unsere Effektivität bei der Umsetzung der Grundsätze zu steigern.
6.
Wir werden jeweils über unsere Aktivitäten und Fortschritte bei der Umsetzung der Grundsätze berichten.
Zusätzlich zu den UN PRIs haben wir einige Ausschlusskriterien für Unternehmen und Staaten definiert. Das bedeutet, es wird nicht in diese Staaten und Unternehmen investiert, wenn diese unsere Mindestanforderungen nicht erfüllen.
Ausschlusskriterien für Staaten
- Menschenrechtsverletzungen
Unfreie Staaten, die gemäß der Organisation Freedom House als nicht "frei" klassifiziert sind
Todesstrafe ist im nationalen Strafrecht als Strafmaß vorgesehen und wird angewandt - Arbeitsrechtsverletzungen
Verletzungen der ILO-Kernarbeitsnormen zu:
Zwangsarbeit (Übereinkommen 29 und 105)
Kinderarbeit (Übereinkommen 138 und 182) - Waffen & Rüstung
Nicht-Ratifizierung des Übereinkommens über Streumunition (Oslo-Übereinkommen)
Nicht-Ratifizierung des Übereinkommens über Anti-Personen-Minen (Ottawa-Übereinkommen)
Nicht-Ratifizierung des Übereinkommens über das Verbot biologischer Waffen (BWlÜ)
Nicht-Ratifizierung des Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen (CWÜ) - Klimaschutz
Nicht-Ratifizierung des Übereinkommens von Paris - Korruption
Bewertung im "Corruption Perceptions Index" der Organisation Transparency International
Ausschlusskriterien für Unternehmen
- Menschen- und Tierrechte
Verstöße gegen die Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen
Massentierhaltung - Arbeitsrechtsverletzungen
Verletzungen der ILO-Kernarbeitsnormen zu:
Zwangsarbeit (Übereinkommen 29 und 105)
Kinderarbeit (Übereinkommen 138 und 182)
Gleichbehandlung (Übereinkommen 100 und 111)
Gewerkschaftsrechte (Übereinkommen 87 und 98) - Waffen & Rüstung
Streumunition: Produktion
Anti-Personen-Minen: Produktion
ABC-Waffen: Produktion
Jegliche Art von Kriegswaffen: Produktion - Fossile Brennstoffe
Betrieb von Kohlekraftwerken
Förderung von Kohle, Erdöl und Erdgas - Atomkraft
Betrieb von Atomkraftwerken
Abbau von Uran - Biodiversität: Agrarrohstoffe, Nahrungsmittel & Wald
Entwaldung (Deforestation)
Palmöl-Hersteller
Soja-Hersteller
Handel in Derivaten zu Spekulationszwecken - Tabak
Produktion und Vertrieb von Tabak und Tabakwaren - Glücksspiel
Produktion, Betrieb & Vertrieb - Pornografie
Produktion und Vertrieb - Cannabis & sonstige Drogen
Produktion und Vertrieb
Weitere Informationen finden Sie in unserem Nachhaltigkeitsbericht.