Corona: Fragen und Antworten bei finanziellen Engpässen
Fragen allgemein
Ein kurzfristiger finanzieller Engpass bedeudet eine Zahlungsunfähigkeit bis zu einem Zeitraum von 6 Monaten.
Je nach Situation bieten wir verschiedene Möglichkeiten an, wie Sie trotz knapper finanzieller Mittel Ihren wichtigen Versicherungsschutz aufrecht erhalten können:
- Zahlungsaufschub / Stundung mit anschließender Rückzahlung bzw. Verrechnung der gestundeten Beiträge
- Befristete Beitragsfreistellung (tarifabhängig nur mit anschließender Rückzahlung bzw. Beitragsverrechnung)
- Beginnverlegung
In den meisten Fällen kann der Versicherungsschutz durch Zahlungsaufschub /-stundung weiterbestehen bleiben, so dass Sie auch im Ernstfall Leistungen beanspruchen können.
Sollte diese Variante nicht möglich sein, können Sie für einen überschaubaren Zeitraum ggf. mit den Zahlungen pausieren und in dieser Zeit auf den vollumfänglichen Versicherungsschutz verzichten. Den Vertrag können Sie dann später wieder weiterführen.
Da es sich bei Versicherungen nicht um einheitliche Sparten und Verträge handelt, werden wir stets eine individuelle Betrachtung vornehmen.
Ob Sie Beiträge stunden oder den Beginn einer gerade abgeschlossenen Versicherung nach hinten verschieben möchten oder ob Sie eine komplett individuelle Lösung benötigen, ist ganz von Ihrer persönlichen Situation abhängig.
Nur wenige Angaben von Ihnen helfen uns, Ihre individuelle Situation zu verstehen, so dass wir effektive Maßnahmen ergreifen können, um Ihren Versicherungsschutz zu erhalten:
- Voraussichtliche Dauer des finanziellen Enpasses
- Haben sie die Möglichkeit die Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt zu entrichten (Nachzahlung)?
- Um welche Versicherung handelt es sich? Angabe Versicherungsschein-Nummer/n
- Wir können wir Sie für Rückfragen kontaktieren?
Wählen Sie bitte das oder die auf Ihre Situation zutreffende/n Formulare aus.
- zum Formular Lebens-/Rentenversicherungen und Berufsunfähigkeit/Grundfähigkeiten
- zum Formular Personen- und Sachversicherungen (ohne Kfz-/Krankenzusatz)
- zum Formular Kfz-/ Krankenzusatz
Wir kümmern uns dann um alles Weitere.
Fragen zur Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitenversicherung
Ja - wir akzeptieren eine Beginnverlegung bis zu 3 Monate ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Sollte auf Grund von finanziellen Engpässen eine größere Beginnverlegung notwendig werden, prüfen wir Ihren Fall individuell, ob eine Verlegung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist. Maximal jedoch dann nur bis zu 6 Monate.
Bei einer Stundung Ihrer Absicherung setzen Sie die Beitragszahlung Ihres Vertrags bei Zahlungsschwierigkeiten aus. Eine Stundung kann für einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden und entlastet so den Versicherten finanziell. Bei einer Stundung zahlt der Versicherte die Beiträge später nach oder sie werden mit dem vorhandenen Kapital verrechnet.
Bei kurzfristigen Zahlungsengpässen empfehlen wir die Stundung, um Ihren wertvollen Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Bei einer Stundung behalten Sie den vollen Versicherungsschutz, bei einer Beitragsfreistellung hätten Sie nur Versicherungsschutz in Höhe der beitragsfreien Rente.
- Eine Stundung setzt eine Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten voraus.
- Eine Stundung ist für maximal 6 Monate ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
- Bei Arbeitslosigkeit und Elternzeit ist bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Stundung für bis zu 24 Monate ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
Bei Arbeitslosigkeit und Erziehungsurlaub besteht die Möglichkeit einer Stundung bis zu 24 Monaten.
Senden Sie uns bitte hierfür einen Nachweis per Post oder per Mail.
Bei der Stundung zahlen Sie bis zu 6 Monate keinen Beitrag. Nach Ablauf der Stundungsfrist bestehen zwei Möglichkeiten:
- Nachzahlung des gestundeten Beitrags in einem Betrag oder binnen 12 Monaten in Raten,
- In einigen Tarifen kann auch der fehlende Beitrag mit den künftigen Beiträgen verrechnet werden. Dies bedeutet in den meisten Fällen nur eine geringfügige Erhöhung des künftig zu zahlenden Beitrages.
Nein, auch im Falle einer befristeten Beitragsfreistellung verfahren wir analog der Stundung.
Aus diesem Grund empfehlen wir auch immer die Stundung bei kurzfristigen Zahlungsenpässen, weil hier voller Versicherungsschutz besteht.
Ja, allerdings beschränkt auf einen Zeitraum von 6 Monaten. Der niedrigere Beitrag hat außerdem einen herabgesetzten Versicherungsschutz zur Folge.
Fragen zur Altersvorsorge
Wer über eine private Altersvorsorge fürs Alter vorsorgt, sollte diesen Vertrag trotz finanziellem Engpass nicht gleich kündigen. Denn Kündigung bedeutet meist auch Verlust.
Wer die laufenden Versicherungsprämien nicht zahlen kann, sollte sofort mit uns Kontakt aufnehmen und Vereinbarungen treffen, die finanziell entlasten.
Hierzu bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten:
- Zahlungsaufschub/ Stundung mit anschließender Rückzahlung bzw. Verrechnung der gestundeten Beiträge auf die Restlaufzeit
- Befristete Beitragsfreistellung (tarifabhängig nur mit anschließender Rückzahlung bzw. Beitragsverrechnung)
- Beginnverlegung
Abhängig von Ihrem Tarif sowie steuerlichen und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen gibt es jedoch Besonderheiten, die wir individuell prüfen müssen.
Wir unterscheiden dabei Fondsprodukte mit oder ohne Garantie, konventionelle Lebens- und Rentenversicherungen sowie geförderte Verträge wie Riester, Rürup und die Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung.
Die Stundung einer Rentenversicherung meint das Aussetzen der Beitragszahlung bei Zahlungsschwierigkeiten. Eine Stundung kann für einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden und entlastet so den Versicherten finanziell.
Bei einer Stundung zahlt der Versicherte die Beiträge später nach oder sie werden mit dem vorhandenen Kapital verrechnet.
Wer Zahlungsschwierigkeiten hat, sollte seine Lebens-/Rentenversicherung nicht sofort kündigen, sondern zunächst z.B. über die Stundung den Vorsorgevertrag weiterführen.
Diese Frage lässt sich bei Verträgen zur Altersvorsorge nicht pauschal beantworten.
Hier kommt es ganz auf Ihren Tarif sowie die bereits erreichten Vertragswerte an und ob Sie die Beiträge nach Ablauf der Frist nachzahlen möchten.
In den meisten Fällen (z.B. bei Fondsprodukten) werden wir bei kurzfristigen Zahlungsengpässen eine befristete Beitragsfreistellung empfehlen.
Nach Ablauf der Frist erfolgt bei dieser Variante keine Nachzahlung oder Verrechnung der nichtgezahlten Beiträge.
Bei einer Stundung hingegen müssen die gestundeten Beiträge nachgezahlt werden oder es erfolgt eine Verrechnung.
Das angesammelte Fondsvermögen muss bei Antragstellung doppelt so hoch sein wie die insgesamt gestundeten Beiträge. Anderenfalls ist eine Beitragsfreistellung für einen befristeten Zeitraum eine mögliche Alternative.
Bei Wiederinkraftsetzung nach befristeter Beitragsfreistellung bzw. nach Ablauf der Stundungsfrist kann der Beitrag nur dann abgebucht werden, wenn Ihr Konto die erforderliche Deckung aufweist. Sollte Ihr Konto nicht gedeckt sein, benötigen wir im Falle eines Rücklaufs (Rücklastschrift) bei einem Fondsprodukt zusätzlich ein neues SEPA-Mandat.
Fragen zu Sachversicherungen (Hausrat, Haftpflicht, SecurFlex, Meine-eine-Police, etc.)
Ja, wir ermöglichen eine Beginnverlegung bis zu 3 Monate ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Sollte auf Grund von finanziellen Engpässen eine Beginnverlegung über mehr als 3 Monate notwendig werden, prüfen wir für Ihren Fall individuell, ob eine Verlegung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist. Der Beginn kann dann maximal um bis zu 6 Monate verlegt werden.
Achtung: Durch diese Maßnahme haben Sie solange keinen Versicherungsschutz, bis der Beginn des Versicherungsvertrages eintritt.
Die Beginnverlegung Ihres Versicherungsvertrages beantragen Sie am schnellsten und einfachsten über unsere Serviceformulare:
Senden Sie das ausgefüllte Formular online an uns und geben Sie dabei unbedingt Ihre Versicherungsnummer/n und den gewünschten Zeitraum an.
Um alles Weitere kümmern wir uns.
Ja, Sie können Ihre Versicherungsbeiträge aussetzen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Stundung bzw. Zahlungsaufschub:
Sie können die fälligen Beiträge zinsfrei für 3 Monate stunden bzw. aussetzen. Benötigen Sie für mehr als 3 Monate eine Stundung, prüfen wir dies individuell für Sie. Bei einer Stundung zahlt der Versicherte die Beiträge später nach.
Ihr Vorteil: Sie genießen weiterhin vollen Versicherungsschutz. Die ausgesetzten Beiträge zahlen Sie bei Ablauf der Stundung nach.
2. Beitragsfreistellung:
Die Beitragsfreistellung ist möglich, wenn Ihr Vertrag seit mindestens 12 Monaten bei uns besteht. Die Beitragsfreistellung kann für einen Zeitraum von 3 Monaten beantragt und gegebenenfalls um weitere 3 Monate verlängert werden.
Die Beiträge werden nicht unmittelbar nachgezahlt, sondern die ursprüngliche Laufzeit des Vertrages verlängert sich um die Zeit der Beitragsfreistellung.
Anders als bei der Stundung besteht während der Beitragsfreistellung normalerweise kein Versicherungsschutz.
Wir gleichen diesen Nachteil für Sie bei Beitragsfreistellungen durch besondere Kulanzregeln aus:
Das heißt: Erleiden Sie während der Beitragsfreistellung einen Schaden, der nach den Bedingungen des unterbrochenen Vertrages versichert ist und es besteht Anspruch auf eine Einmalleistung (also keine Rentenleistung)
- erhalten Sie eine Entschädigung von maximal 50.000 Euro (ist die von Ihnen vereinbarte Versicherungssumme niedriger, gilt weiterhin der vereinbarte, niedrigere Betrag).
- Es gilt eine grundsätzliche Selbstbeteiligung in Höhe von 2.000 Euro je Versicherungsfall (haben Sie ursprünglich einen höheren Selbstbehalt vereinbart, gilt der vereinbarte, höhere Betrag).
Diese Regelung gilt für folgende Verträge:
- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Meine-eine-Police
- SecurFlex
- Gewerbeversicherung
Ausnahme: Beinhaltet Ihre Verbundpolice (SecurFlex, Kompakt-Police oder Meine-Eine-Police) eine Rechtschutzversicherung, so gilt die Notfalldeckung hierfür nicht.
Nutzen Sie bitte dazu unsere Serviceformulare:
Senden Sie uns das ausgefüllte Formular online zu und geben Sie dabei unbedingt Ihre Versicherungsnummer/n und den gewünschten Zeitraum an.
Um alles Weitere kümmern wir uns.
Ja, indem Sie den Versicherungsumfang anpassen bzw. den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz reduzieren, können Sie Ihre Beiträge auch senken. Dies kann unabhängig von der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen, indem Sie von einer höheren Tarifstufe in eine niedrigere Tarifstufe wechseln.