Die Gewerbe-Police
für den Sektor Gesundheit, Pflege und Schönheit
Mit der Gewerbe-Police der Bayerischen sichern Sie Ihre Gewerbekunden rundum ab und liefern optimalen Schutz für deren berufliche Existenz.
Die Gewerbeversicherung - besonders wichtig für kleine und mittlere Gewerbebetriebe
Eine eigene Praxis oder einen eigenen Gewerbebetrieb aufzubauen, erfolgreich zu führen und kontinuierlich weiterzuentwickeln erfordert viel Verantwortung. Neben unternehmerischem Können benötigen Ihre Kunden vor allem die Sicherheit, dass ihre Existenz durch unvorhergesehene Schadensfälle nicht gefährdet ist.
Die zentralen Bausteine der Gewerbe-Police
Je nach Unternehmen oder Gewerbeart treffen unterschiedliche Risiken für zu. Zwei wesentliche Gefahrenbereiche sollten Sie aber Ihren Kunden in jedem Fall zur Absicherung empfehlen:
- Die Inhaltsversicherung
Sie ist sozusagen die „Hausrat-Versicherung“ für jedes Unternehmen, mit der sowohl das Inventar (z. B. Regale) als auch der Betriebsinhalt (z. B. Waren) abgesichert sind. - Die Betriebshaftpflicht-Versicherung
Sie zählt wie die Inhaltsversicherung zur wichtigsten Versicherung für Unternehmen. Denn ähnlich wie im privaten Bereich sollten sich auch Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständige mit einer Betriebshaftpflicht schützen. Mit einer Betriebshaftpflicht versichern sich Ihre Gewerbekunden und deren Mitarbeiter für den Fall, dass Dritte durch die betriebliche Tätigkeit oder durch die gelieferten Produkte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden erleiden.
Darüber hinaus sollten folgende Bereiche überprüft und ggf. durch weitere Bausteine abgesichert werden:
- Betriebsunterbrechung
- Glas
- Elektronikversicherung
"Was könnte meinem Unternehmen eigentlich genau passieren?"
Je nachdem, welches Unternehmen Ihre Kunden leiten, sind die Gefahren manchmal recht unterschiedlich und mehr oder weniger existenzgefährdend. Wir haben die wichtigsten Beispiele in einer Übersicht zusammengestellt. Prüfen Sie gemeinsam mit Ihren Kunden, welche Schadenereignisse für das Unternehmen relevant sein könnten.
Schadenbeispiele
Die passende Lösung für jedes Unternehmen
Zwei Produktlinien stehen zur Auswahl
Kleinere Unternehmen haben einen anderen Sicherungsbedarf als größere Betriebe mit mehreren Angestellten. Daher bieten wir die Gewerbeversicherung in zwei Varianten an - die BusinessSelect in der klassischen Form und die BusinessAll-Risk nach dem Prinzip der Allgefahren-Deckung.
* Versicherung zur Abdeckung der Schäden aus Gefahren, die die Feuerversicherung nicht deckt. Dabei handelt es sich um die Gefahren politische Risiken (Aussperrung, böswillige Beschädigungen, innere Unruhen, Streik), Fahrzeuganprall, Rauch und Überdruckschallwellen.
** UHV = Umwelthaftpflicht, ist eine Ergänzung zu einer betrieblichen Haftpflichtversicherung, um Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen zu versichern.
USV = Umweltschadenversicherung, ist eine Versicherung gegen Schäden an der Umwelt, wie z.B. an geschützten Arten oder natürlichen Lebensräumen, die sich auf Grundstücken einschließlich Gewässer des VN befinden (Biodiversität).
Das Allgefahren-Prinzip oder: "Konzentrieren Sie sich auf Ihren Betrieb, das „Was-wäre-wenn“ denken wir für Sie!"
Klassische Versicherungen sagen genau, welche Gegenstände oder Personen gegen welche Gefahren versichert sind. Das heißt, was nicht in den Bedingungen steht, ist nicht versichert.
Das Allgefahren-Prinzip denkt die „Was-wäre-wenn-Frage“ genau andersrum. Und zwar in diesem Sinn: Was in den Bedingungen nicht ausdrücklich anders geregelt oder ausgeschlossen ist, ist grundsätzlich mitversichert.
Natürlich gibt es fest definierte Ausschlüsse: vorsätzliche Beschädigung, Konstruktionsfehler, Abnutzung, Schäden durch Krieg, innere Unruhen… Trotzdem erhöht sich der Versicherungsumfang und die Beweislast dreht sich zu Gunsten Ihrer Kunden um.
Das Allgefahren-Prinzip ist besonders dann wichtig, wenn Gewerbetreibende nicht ohne Weiteres alle möglichen Risiken schon im Vorfeld abschätzen können.
Gewerberechner
Nutzen Sie unseren Gewerberechner für Tarifierung, Angebotserstellung und Antragsversand.
Gewerberechner
Die Highlights auf einen Blick
- Besserstellungsklausel
Sollte sich in einem konkreten Schadensfall herausstellen, dass die Vertragsbedingungen des Vorversicherers besser oder höher sind, wird der Versicherer auf Wunsch nach den Bedingungen des Vorvertrages entschädigen. - Forderungsausfalldeckung
Wer anderen Menschen einen Schaden zufügt, muss zahlen. Aber was, wenn der Schädiger nicht zahlen kann? Dann springt die Forderungsausfalldeckung ein und übernimmt den finanziellen Schaden. - Regressverzicht
Regress ist der Rückgriff eines Ersatzpflichtigen auf einen Dritten, der diesem gegenüber zur Haftung verpflichtet. Die Bayerische verzichtet auf diese Regressmöglichkeit. - Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
Leistet für Schadenereignisse, die durch die bestehende Versicherung bei einem anderen Versicherer nicht oder nicht im vollen Umfang versichert sind. - Update Garantie
Wenn innerhalb eines Tarifs Leistungsmerkmale verbessert oder hinzugefügt werden, gelten diese ohne Prämienerhöhung für den bestehenden Vertrag mitversichert. - Verzicht auf Rücktritt bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung
Die Anzeigepflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und bedeutet: Bevor ein Versicherungsvertrag geschlossen wird, muss der Antragsteller dem Versicherer alle relevanten Gefahrenumstände mitteilen. Auf das damit verbundene Rücktrittsrecht verzichtet die Bayerische zum Vorteil des Versicherten.