Mit der Dashcam sicher durch den Straßenverkehr – Was Autofahrer wissen sollten

In Russland und Amerika ist sie weit verbreitet, in Großbritannien wird sie immer beliebter – die Dashcam. Verschiedene Bezeichnungen wie Car-Cam, Auto-Cam oder Car-Camcorder bezeichnen letztendlich einen kleinen Videorekorder, der entweder auf dem Armaturenbrett oder der Front-scheibe des jeweiligen Fahrzeugs angebracht wird. Der Einsatz in Deutschland galt bisher als umstritten, denn die Video-Aufnahmen stellten eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der (zwangsläufig) gefilmten Verkehrsteilnehmer dar.
Juristisch gesehen, ist der Einsatz von Dashcams und die Verwendung der Aufnahmen also absolutes Neuland in Deutschland. Folgend ein paar der bisher, im Zusammenhang mit Dashcams stehenden, gefällten Urteile:

  • Ein Urteil aus dem Jahr 2013 des Amtsgerichts München (Sturz eines Radfahrers durch absichtlich bremsendes Auto) hatte die vorgelegten Mittschnitte des Unfalls für zulässige Beweismittel erklärt. Begründung des Richters: Der Beklagte habe die Videoaufnahmen gemacht um seinen Weg zu filmen, als sich zufällig der Unfall ereignete. Er habe nie beabsichtigt mit den Aufnahmen einen Verkehrsunfall aufzunehmen.
  • Das Verwaltungsgericht Ansbach sah 2014 die Dashcam-Aufnahme als Verstoß gegen das Datenschutzrecht an und erklärte die Dashcam sowie das gefilmte Material für ungültig und verboten. Hintergrund: Der Kläger machte permanente Filmaufnahmen des von ihm befahrenen, öffentliches Bereichs.
  • Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied 2018 für die Dashcam und erließ damit ein neues Grundsatzurteil: Aus dem Verstoß gegen den Datenschutz folgt nicht automatisch eine Unverwertbarkeit vor Gericht (Az. VI ZR 233/17). Begründung: Laut BGH-Urteil zeichne die Dashcam ohnehin nur das auf, was jedermann selbst im öffentlichen Straßenverkehr sehen kann. Zusätzlich könnten, wie im Falle des untersuchten Unfalls, die Aufzeichnungen wichtig für Unfallgutachter und Versicherungen sein. Dieses Urteil macht die Dashcam in Deutschland legal, wenn nicht fortlaufend gefilmt wird.


Das letzte Urteil stellt das bislang wichtigste dar und erlaubt die Dashcam-Nutzung sowie generelle Dashcam-Aufnahmen, wenn diese nicht fortlaufend erfolgen. Alte Aufnahmen müssen von neuen überspielt werden. Ein wichtiges Signal für Verkehrsteilnehmer, aber auch für Versicherer mit dem Schwerpunkt Haftpflicht und Rechtsschutz. Mithilfe zulässiger Mitschnitte können alle Frage zum Unfallhergang und der damit verbundenen Schuldfrage leichter geklärt werden. Aber welche Dashcam ist die richtige und wer profitiert davon?

Für jeden die Richtige: Absicherung mit Dashcam

Bereits vor der umstrittenen Nutzung durch Autofahrer wurden Dashcams von Motorradfahrer in den Helmen integriert, um Fahrten aufzuzeichnen und gefährliche Überholmanöver durch Autos  oder LKW zu beweisen. Im Falle eines Unfalls konnte so die Rechtslage eindeutig geklärt werden. Aber auch unser aller Freund und Helfer die Polizei nutzt die kleine Kamera. Im Mai 2013 startete die hessische Polizei ein Pilotprojekt, bei dem die Beamten die Bodycams am Körper trugen. Das erklärte Ziel war die Verhinderung und Aufklärung von Gewalt gegen Polizisten. Mittlerweile werden die Bodycams regelmäßig und in fast ganz Europa bei Einsätzen zur Dokumentation und Überwachung verwendet.

Sind Dashcams empfehlenswert? Und wenn ja, welche?

Die Dashcam ist für Autofahrer auf jeden Fall ein fantastisches Hilfsmittel, um Unfall- und Gefahrensituationen im schlimmsten Fall aufzeichnen zu können. Auch wenn Sie sich beim Fahren mit der Dashcam in einer rechtlichen Grauzone befinden – ein Gefühl von Extraschutz ist trotzdem gegeben. Vor allem für Autofahrer, die viel auf Autobahnen unterwegs sind oder im „Stop-and-go“ des Feierabendverkehrs öfters mal Dränglern, Falschfahrern oder sehr unverschämten Verkehrsteilnehmern begegnen. Ebenso können Unfällen mit Fußgängern, Radfahrern oder sogenannten "Springern" leichter geklärt werden, denn der Nachweis von vorsätzlichen Unfällen wird möglich. Zur wahrscheinlichen Freude vieler Gerichte. 

Das aktuelle Angebot an Dashcams ist riesig und immer mehr Anbieter drängen auf den Markt. Höchste Zeit einen Blick auf die Geräte zu werfen und zu prüfen, welche Modelle bisher am meisten überzeugen konnten.

Wir haben aus dem umfangreichen Fundus der hochwertigen Möglichkeiten mal drei Modelle herausgepickt:

#1 Nextbase 422 GW

Diese Dashcam überzeugt durch ihre kompakte Bauweise, die kinderleichte Montage und das hochauflösendes 2,5-Zoll-Farbdisplay. Die schnelle und unkomplizierte Einrichtung sowie die integrierten Loop-Aufnahmen (aufnehmen, speichern, löschen – ganz von allein) garantieren eine schnelle Inbetriebnahme. Besonders praktisch ist die Verbindungsmöglichkeit der Dashcam mit dem Handy. Kritische Aufnahmesequenzen können so ganz leicht über Handy angesehen und entsprechend an einen Anwalt weitergeleitet werden. Die eingebaute E-Call-Funktion aktiviert den Notruf und kann Daten wie die Blutgruppe, Medikamenteneinnahmen und Vorerkrankungen übermitteln. Sie wird ausgelöst sobald der G-Sensor Erschütterungen wahrnimmt und per Abfrageroutine prüft, ob eine Unfallsituation vorliegt.

Warum ausgerechnet Nextbase?

Ihre Vorteile

  • Die Nextbase Dashcams verfügen über die beste Bildqualität und liefern beeindruckend klare Aufnahmen – unabhängig von Tageszeit und Wetterbedingungen.
  • Dank Loop-Recording und Aufprallsensor sind sie in Deutschland zu einhundert Prozent gesetzeskonform.
  • Nextbase Dashcams verfügen über die potenziell lebensrettende Funktion "Notfall-SOS", die Rettungsdienste bei einem schweren Unfall alarmiert, wenn der Fahrer nicht mehr reagieren kann.
  • Dank des intelligenten Parkmodus zeichnen Nextbase Dashcams auch Unfälle während des Parkens auf und schützt Sie so vor Schäden durch Parkrempler.

Die Nextbase Dashcams verfügen über eine Vielzahl an nützlichen Schnittstellen:

  • Die Autosync-Funktion nutzt Bluetooth 4.2 und WLAN-Technologie, um Videodateien automatisch an das Smartphone des Besitzers zu senden und verfügen über ein elegantes Design mit besonders schmalem Formfaktor. So können Sie sie diskret an dem Rückspiegel anbringen.
  • Das patentierte Click&Go PRO-Montagesystem gewährleistet eine sehr einfache Anbringung und einen besonders starken Halt.
  • Eine Vielzahl der Series 2 Dashcams von Nextbase bieten darüber hinaus eine Schnittstelle für eines der drei modularen, einsteckbaren Kameras, die zusätzlich das Heck oder die Fahrzeugkabine aufnehmen können.

#2 Dash Cam 56

Die Dashcam von Garmin weist ein sehr kompaktes Gehäuse und eine stabile Befestigung auf. Im Lieferumfang enthalten ist die Magnethalterung – Autofahrer, die eine Saugnapfhalterung bevorzugen, müssen diese allerdings gesondert kaufen. Die Dashcam bietet allerlei Zusatzfeatures wie zum Beispiel Warnhinweise beim Spuren verlassen. Die Empfindlichkeit des G-Sensors und die Speicherdauer der Aufnahmen lassen sich vom Nutzer nicht extra einstellen. Sie können aber individuell entscheiden, ob aufgenommene Videos ohne besondere Ereignisse zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts sofort gelöscht oder kurz gespeichert werden sollen.

Der Vorteil dieses Modells: Die Dashcam ist mit allen Garmin-Produkten kompatibel und kann entsprechend vernetzt werden.

#3 CarDVR-308

Dieses Modell ist vergleichsweise günstig und bietet trotzt des geringen Preises Videoaufzeichnungen in guter Qualität. Aufgezeichnet werden kann wahlweise in Full-HD-Auflösung (1.920 x 1.080) oder in HD (1.280 x 720) mit jeweils 30 Bildern pro Sekunde. Andere Dashcams bieten an dieser Stelle zwar eine höhere Qualität, dafür besitzt die CarDVR-308 mit 120 Grad in der Horizontalen einen großen Bildwinkel und macht breite Panoramaaufnahmen. Tag und Nacht entstehen so detailreiche Aufnahmen und egal ob Auto oder schnell überholendes Motorrad: Im Test ließen sich alle wichtigen Informationen sehr gut ablesen.

Dashcam: Die häufigsten und wichtigsten Fragen

  1. Ist die Dashcam als Beweismittel vor Gericht zulässig?
    Nach dem Urteil des BGH von 2018 - ja! Einzige Anforderungen für die Zulässigkeit ist die Verwendung einer Dashcam mit Loop-Funktion, die regelmäßig bereits gemachte Videos überspielt.'
     
  2. Wo wird eine Dashcam eingesetzt?
    Autofahrer können die kleinen Kameras wahlweise auf dem Armaturenbrett oder hinter der Frontscheibe anbringen. Bei Motorradfahren ist eine Montage im Helm am gängigsten.
     
  3. Wie kann ich eine Dashcam im Falle eines Unfalls nutzen?
    Die Dashcam erkennt den Unfall mithilfe des G-Sensors und speichert die dazugehörigen Aufnahmen. Je nach Modell lassen sich die Mitschnitte als vorläufiges Beweismittel aufs Handy übertragen, um sie an einen Rechtsanwalt oder die Versicherung weiterzuleiten. Nach Sicherstellung der Zulässigkeit wird das vorgelegte Material geprüft und in die Beweismittelsammlung aufgenommen.
     
  4. Wo sind Dashcams im europäischen Ausland erlaubt?
    Bisher gibt es kaum gesetzliche Regelungen zur Nutzung, trotzdem ist die Verwendung in den meisten europäischen Ländern unproblematisch. In Belgien, Luxemburg, Portugal und der Schweiz wird allerdings ausdrücklich von der Nutzung abgeraten. Bei unseren Nachbarn in Österreich bedarf die Verwendung einer gesonderten Genehmigung. Ähnlich wie in Deutschland befindet sich die Diskussion in vielen Ländern noch ganz am Anfang. Die Rechtslage kann sich also schnell in den einzelnen Ländern ändern. In unserer Tabelle zeigen wir Ihnen, welche Vorschriften sie im europäischen Ausland beachten müssen! 

Dashcams in Europa:

  • Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Finnland, Frankreich:
    Die Dashcam darf im Auto befestigt und verwendet werden.
  • Großbritannien, Italien, Malta, Niederlande, Norwegen:
    Dashcam-Nutzung darf nur für den privaten Gebrauch erfolgen und der Fahrer nicht davon abgelenkt werden.
  • Polen und Schweden:
    Eine Dashcam darf verwendet werden, muss aber leicht zu entfernen sein und regelmäßig alle Aufnahmen überschreiben. 
  • Serbien, Spanien, Tschechien, Ungarn:
    Hier dürfen Dashcams nur eine geringe Auflösung haben und alle Aufnahmen müssen spätestens nach 5 Tagen überschrieben werden.
  • Österreich:
    Für Dashcams gelten eine Meldepflicht und ein Registrierungs-verfahren. Zwar sind sie nicht verboten, wirklich gestattet aber auch nicht. 
  • Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweiz: 
    Die Nutzung von Dashcams ist generell verboten. 

Fazit: Dashcams lohnen sich - auch als gerichtliches Beweismittel!

Die Dashcam bietet allen motorisierten oder radelnden Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit, brenzliche Situationen aufzuzeichnen und wird damit zu einem echten Hilfsmittel bei Klärungen von Schuld- und Versicherungsfragen. Wenn Sie als Nutzer die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen, wie die nicht permanente Speicherung von Fotos und Videos und die regelmäßige Löschung des Materials überwachen, sind Sie im Falle eines Falles auf der sicheren Seite.

Die unzähligen Modelle bieten ein qualitatives und individuelles Preis-Leistungsverhältnis für jeden Geldbeutel an. Mit Zusätzen wie die E-Call-Funktion können medizinisch-relevante Daten gespeichert werden und liegen im Ernstfall schnell und zuverlässig vor.

Also, Gute Fahrt!

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