Ihr Feedback
Lob und Kritik
Sie haben eine Beschwerde?
Helfen Sie uns, Fehler zu beseitigen!
Sie stehen im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Und dies nicht nur, wenn alles so läuft wie Sie es sich wünschen. Gerade dann, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsvertrag, Ihrem Versicherungsschutz oder mit der Betreuung durch uns einmal unzufrieden sind, benötigen wir Ihre Unterstützung, um unseren Service zu verbessern oder bestehende Unklarheiten oder Missverständnisse möglichst aus der Welt zu schaffen.
Wir haben deshalb für Sie unser Beschwerdemanagement eingerichtet.
Wie kann ich mich bei der Bayerischen beschweren?
Wir bieten Ihnen spezielle Kontaktwege an, auf denen Sie unsere Beschwerdebeauftragten unkompliziert und schnell erreichen können.
Einfach, schnell und sicher
Wir empfehlen die Nutzung unseres gesicherten Kontaktformulars, da andere Übertragungswege technische Sicherheitslücken aufweisen könnten und organisatorisch auf diesem Wege eine optimale Bearbeitung sichergestellt werden kann.
Welche Angaben benötigen wir von Ihnen?
Egal, auf welchem Weg Sie uns erreichen. Sie können uns mit folgenden Informationen helfen, damit wir Ihr Anliegen schnell und zu Ihrer vollen Zufriedenheit bearbeiten können:
- Ihre vollständigen Personalien
- Telefonnummer, Fax, E-Mail-Adresse
- Versicherungsnummer und/oder Schadennummer
- Beschreibung des Sachverhalts und des mit der Beschwerde verfolgten Zwecks
Wie behandelt die Bayerische Ihre Beschwerde?
Unser Ziel ist es, Ihr Anliegen innerhalb von 5 Arbeitstagen zu prüfen und abschließend zu bearbeiten. Finden wir in dieser Zeit keine Lösung, weil zum Beispiel erst noch weitere Stellungnahmen eingeholt werden müssen, teilen wir Ihnen dies und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer in einer Zwischenmitteilung mit. Die Höchstdauer des Beschwerdeverfahrens sollte 4 Wochen nicht überschreiten.
Wenn wir Ihrem Anliegen nicht vollständig entsprechen können, werden wir Ihnen unsere Entscheidung selbstverständlich ausführlich und verständlich begründen. Wir sind immer bestrebt, klar und eindeutig mit Ihnen zu kommunizieren.
Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung
Fairer Hinweis
Auch das Beschwerdeverfahren selbst kann Anlass zur Unzufriedenheit bieten. Bitte zögern Sie nicht, uns auch in diesem Falle zu kontaktieren.