Compliance-Hinweisgebersystem

Das Hinweisgebersystem der Bayerischen

Die Einhaltung der für die Geschäftstätigkeit der Unternehmen der Versicherungsgruppe die Bayerische geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie unserer internen Compliance-Regeln sind die Grundlage unseres Handelns. Nach Maßgabe der Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) haben wir ein Hinweisgebersystem eingerichtet, über das Sie uns Informationen über ein potenzielles oder tatsächliches Fehlverhalten oder über strafbare Handlungen innerhalb der in dem Infokasten aufgeführten Unternehmen melden können.

Das Hinweisgebersystem gilt für folgende Unternehmen der Versicherungsgruppe die Bayerische

BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG

BL die Bayerische Lebensversicherung AG

BBV HOLDING AG

die Bayerische IT GmbH

Das Hinweisgebersystem ermöglicht es allen Beschäftigten der aufgeführten Unternehmen sowie allen Beschäftigten von Dienstleistern / Lieferanten dieser Unternehmen Meldungen abzugeben, welche streng vertraulich behandelt werden.

Gegenstand solcher Meldungen können Hinweise auf schwere Rechtsverletzungen und / oder Verstöße gegen interne Compliance-Regeln sein. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, Betrug, Diebstahl, Korruption, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Verstöße gegen das Kartellrecht, das Versicherungsaufsichtsrecht, Datenschutzbestimmungen, Belästigung und Diskriminierung, Verstöße gegen die Verhaltensleitlinie der Gruppe die Bayerische sowie gegen unsere Compliance-Richtlinien oder potenzielle Interessenkonflikte.

Sie unterstützen unsere internen Untersuchungen, wenn Sie uns in Ihrer Meldung ausreichende Informationen zukommen lassen und die zugrunde liegenden Tatsachen möglichst genau schildern. Damit wir uns für Rückfragen mit Ihnen in Verbindung setzen können, wäre es hilfreich, wenn Sie uns Ihren Namen und eine Kontaktadresse (bevorzugt eine E-Mail-Adresse) mitteilen könnten.

Bitte beachten Sie

Das Hinweisgebersystem stellt keinen Eingangskanal für Kundenbeschwerden in Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsvertrag dar. Sollten Sie im Hinblick auf Ihren Versicherungsvertrag unzufrieden sein, können Sie sich an die in den Versicherungsunterlagen genannten Ansprechpartner oder an das Beschwerdemanagement der Bayerischen wenden.

Vertraulichkeit und Schutz der Identität

Die Bayerische behandelt eingehende Hinweise vertraulich und schützt die Identität hinweisgebender Personen nach Maßgabe des Hinweisgeberschutzgesetzes.  

Hinweisgebende Personen, die in gutem Glauben handeln, sind vor jeglichen Sanktionen oder Benachteiligungen geschützt. Dies gilt auch, wenn sich ein gemeldeter Verdacht nach der Untersuchung nicht bestätigen sollte.