Wenn es darum geht, Angehörige im Falle des eigenen Ablebens finanziell abzusichern, ist die Wahl einer Risiko- oder Kapital-Lebensversicherung oft die beste Option. Im Mittelpunkt steht hier das Bezugsrecht, das dem Versicherungsnehmer ermöglicht, eine Person seiner Wahl als Empfänger der Versicherungsleistung im Todesfall zu bestimmen. Interessanterweise kann das Bezugsrecht auch so gestaltet sein, dass der Versicherungsnehmer selbst der Bezugsberechtigte ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn er das Ende der Laufzeit seiner Kapital-Lebensversicherung erlebt und die Auszahlung selbst in Anspruch nehmen möchte.
Das Bezugsrecht ist flexibel und kann vom Versicherungsnehmer jederzeit geändert werden. Besonders relevant wird dies bei Lebensereignissen wie einer Scheidung und anschließender Wiederheirat, bei denen der Versicherungsnehmer möglicherweise das Bezugsrecht anpassen möchte. Solche Änderungen können beliebig oft vorgenommen werden.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Bezugsberechtigte nicht der Inhaber der Versicherungspolice ist. Alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verbleiben beim Versicherungsnehmer. Das gibt ihm die Flexibilität, die Versicherungsansprüche beispielsweise an eine Bank zu verpfänden oder alle Rechte aus dem Vertrag an einen Dritten abzutreten.
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