
Haftpflicht-Schaden melden
Nutzen Sie einfach unser Online-Formular, um einen Schaden an Gegenständen oder Personen zu melden. Wir kümmern uns!
- Alle Angaben digital hinterlegen
- Zwischendurch speichern und später abschließen
- Sichere SSL-verschlüsselte Datenübertragung
- Zusammenfassung per E-Mail
Neuen Schaden melden
Melden Sie einen Schaden, den Sie einem Anderen zugefügt haben oder in welchem Sie Geschädigter sind, unter Angabe der Versicherungsscheinnummer einfach hier. Sollte Ihnen etwas dazwischen kommen, können Sie die Schadenmeldung ganz einfach zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren. Ihre bis dahin eingegeben Daten sind bereits vorbelegt und Sie machen einfach da weiter, wo Sie aufgehört haben.
Melden Sie einen Schaden, den Sie einem Anderen zugefügt haben oder in welchem Sie Geschädigter sind, unter Angabe der Versicherungsscheinnummer einfach hier. Sollte Ihnen etwas dazwischen kommen, können Sie die Schadenmeldung ganz einfach zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren. Ihre bis dahin eingegeben Daten sind bereits vorbelegt und Sie machen einfach da weiter, wo Sie aufgehört haben.
Sie haben das Schadenformular schon gespeichert?
Wenn Sie eine Schadenmeldung fortsetzen möchten, können Sie das Formular über den Link in unserer E-Mail einfach wieder aufrufen.
Sie haben Fragen?
Sie fragen, wir antworten. Damit Sie immer bestens informiert sind.
Es ist zum Schaden gekommen. Was muss ich jetzt tun?
Melden Sie uns bitte jeden Schaden unverzüglich. Setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung – ganz unabhängig davon, ob Sie den Schaden tatsächlich verursacht haben oder nicht. „Umgehend“ heißt, dass Sie bis zu einer Woche Zeit haben. Bei größeren Sachschäden und insbesondere bei Personenschäden sollten Sie sich aber sofort, spätestens am nächsten Tag an uns wenden. Um Kontakt aufzunehmen, bieten wir mehrere Optionen an:
• per Online-Formular
• per Telefon
• per Brief
Zunächst ist es vor allem wichtig, mitzuteilen, dass überhaupt ein Schadenfall eingetreten ist. So wissen wir frühzeitig, dass möglicherweise Schadenersatzforderungen auf Sie zu kommen – auch wenn bislang noch keine gestellt wurden.
Ich habe den Laptop eines Freundes beschädigt. Welchen Schadenersatzanspruch hat er?
Nach § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs steht dem Geschädigten nur der Zeitwert für die beschädigte Sache zu. Also der Wert, den die beschädigte Sache zum Zeitpunkt des Schadens hat. Dieser kann aufgrund von Gebrauchsspuren, Beschädigungen oder elektronischen Defekten, die nicht auf das Schadenereignis zurück zu führen sind, wesentlich niedriger sein als der Wert zum Zeitpunkt der Anschaffung, insbesondere bei Elektrogeräten wie z.B. Handys, Laptops und PCs.
Muss ich einen von mir verursachten Schaden erst einmal selbst bezahlen?
Nein. Einen Schaden, den Sie einer anderen Person oder deren Eigentum versehentlich zufügen, müssen Sie nicht selbst bezahlen. Auch ein Schuldeingeständnis sollten Sie auf keinen Fall machen. Es zählt zu den Leistungen Ihrer privaten Haftpflichtversicherung, die Angelegenheit für Sie zu prüfen und zu regeln.
Bei berechtigten Schadensersatzforderungen übernimmt die Versicherung die Kosten. Unbegründete Ansprüche wehrt sie für Sie ab – bei Bedarf auch vor Gericht. Dabei trägt die Versicherung sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten.
Schadensersatzansprüche können beispielsweise unberechtigt sein, wenn Sie den Schaden überhaupt nicht verursacht haben. In diesem Fall besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz.
Sind auch Schäden an meinen eigenen Sachen versichert?
Nein, Schäden an eigenen Sachen sind nie Gegenstand der Haftpflichtversicherung. Ihre Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie einem anderen zugefügt haben. Versichert sind die Schadensersatzansprüche, die gegen Sie gerichtet werden.