Die Kapitalversicherung auf Tod und Erleben (gemischte Kapital-Lebensversicherung) stellt die traditionelle Form der Lebensversicherung dar. Sie dient nicht nur dem Aufbau einer individuellen Altersvorsorge für den Fall, dass der Versicherungsnehmer das Ende der Vertragslaufzeit erlebt (Erlebensfall), sondern sichert auch die finanzielle Unterstützung der Angehörigen im Fall seines Todes ab. Es ist somit eine kombinierte Absicherung für beide Szenarien.

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