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Zahnzusatzversicherung Mehr Zahn
In Kooperation mit der Barmenia Krankenversicherung bieten wir Ihnen ein umfassendes Vorsorge-Paket für den Erhalt Ihrer Zähne, Zahnpflege sowie Zahnersatz.
Nur wenige gehen gerne zum Zahnarzt, doch Zahn- und Kieferprobleme sind im Alltag oft besonders belastend. Ob beim Essen, Sprechen oder Lächeln – gesunde Zähne sind unverzichtbar. Mit der Zahnzusatzversicherung “Mehr Zahn” erhalten Sie einen umfassenden Schutz, der sich individuell auf Ihre Bedürfnisse anpassen lässt. Die verschiedenen Tarife bieten Ihnen einen maßgeschneiderten Rundum-Schutz für Ihre Zahngesundheit.
Ihre Vorteile mit der Zahnzusatzversicherung Mehr Zahn
Beginn jederzeit
Flexibel kombinierbar
Schlanke Prozesse: Rechnungen per App einreichen
12 Monate Mindestdauer, danach täglich kündbar
Sie möchten mehr Informationen zu unserem Partner?
Erfahren Sie mehr über die maßgeschneiderten Versicherungsmöglichkeiten der Barmenia.
Kostengrenzen in den ersten zwei Jahren bei Zahnbehandlungs-Maßnahmen:
1. Kalenderjahr: max. 150 EUR
1. bis 2. Kalenderjahr: max. 300 EUR
Bitte beachten Sie zusätzlich: Alle vor Versicherungsbeginn angeratenen und beabsichtigten Behandlungen und Zahnersatz-Maßnahmen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Die gesetzlichen Leistungen bieten zwar einen Grundschutz jedoch können hochwertiger Zahnersatz wie Kronen oder Implantate damit nicht finanziert werden. Sie müssen für diese Leistungen über den Eigenanteil selbst aufkommen. Eine private Zahnzusatzversicherung schützt Sie vor hohen Kosten einer zahnmedizischen Behandlung.
Nein, der Versicherungsschutz greift sofort ab dem vertraglich vereinbarten Startdatum. Bitte beachten Sie jedoch: Behandlungen, die vor Vertragsabschluss bereits angeraten oder geplant waren, sind nicht mehr versicherbar.
Falls fehlende Zähne bereits ersetzt wurden (zum Beispiel durch Brücken oder Kronen), können Sie bei der Frage nach fehlenden Zähnen im Antrag mit „nein“ antworten. Die Frage bezieht sich ausschließlich auf tatsächliche Zahnlücken, die noch nicht versorgt wurden – solche müssen angegeben werden. Für bis zu drei fehlende Zähne kann jedoch ein eingeschränkter Versicherungsschutz vereinbart werden.
Ja, grundsätzlich können Sie frei entscheiden, welchen Zahnarzt oder welche Zahnärztin Sie für Ihre Behandlung aufsuchen. Achten Sie jedoch darauf, dass auf allen Belegen die Höhe der Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder Heilfürsorge bestätigt ist, bzw. dass der Zahnarzt die Vorleistung auf der Rechnung ausweist, bevor Sie diese einreichen.
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In Kooperation mit der Barmenia Krankenversicherung AG bieten wir Ihnen eine umfassende und günstige Lösung, mit der Sie die Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung schließen. Für eine bessere Versorgung im Krankheitsfall.
Mit uns sind Sie bei unvorhergesehenen Ereignissen bestens abgesichert – ob zu Hause, bei der Arbeit oder in der Freizeit. Wir begleiten Sie nicht nur bei Unfällen, sondern stehen Ihnen auch als Gesundheitspartner in jeder Lebenslage zur Seite.
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