Sturm- und Hagelschäden an Wohngebäuden

In Abhängigkeit der Schadenhöhe benötigen wir folgende Unterlagen bei Schäden an Wohngebäuden:

  • Schäden bis 1.500 Euro:
    Diese Sturm- und Hagelschäden können Sie sofort reparieren lassen.
    Eine Schadenanzeige ist nicht erforderlich.
    Bitte senden Sie Fotos zusammen mit Rechnungsbelegen per E-Mail an abrechnung@diebayerische.de .
    Bitte Versicherungsnummer und Schadendatum im Betreff angeben.

 

  • Schäden von 1.500 bis 5.000 Euro:
    Not - und Sofortmaßnahmen können durchgeführt werden.
    Eine Schadenanzeige ist nicht erforderlich.
    Bitte senden Sie Fotos zusammen mit Kostenvoranschlägen per E-Mail an schaden@diebayerische.de .
    Bitte Versicherungsnummer und Schadendatum im Betreff angeben.

 

  • Schäden über 5.000 Euro:
    Not - und Sofortmaßnahmen können durchgeführt werden.
    Eine Schadenanzeige ist nicht erforderlich.
    Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir einen Gutachter beauftragen können. Senden Sie dazu eine E-Mail an schaden@diebayerische.de .
    Bitte Versicherungsnummer und Schadendatum im Betreff angeben.

 

Fairer Hinweis: 
Welche Schäden im Detail erstattet werden ist abhängig von den Leistungen, die in Ihrem Vertrag vereinbart wurden.

Bleiben Sie am Ball!

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