Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung in Erwägung ziehen, sollten Sie sich mit dem Begriff Leistungsstaffel vertraut machen. Bei vielen Versicherern gibt es in den anfänglichen Jahren nach Vertragsabschluss bestimmte Erstattungslimits, die als Leistungsstaffeln bezeichnet werden.

Betrachten Sie die Leistungsstaffel bei der Zusatzversicherung ZAHN - beachten Sie, dass diese Limits höher sind als bei vielen Konkurrenten! Die Erstattungshöhe in den Startjahren ist abhängig von der Anzahl Ihrer fehlenden Zähne:

 

0-1 fehlender Zahn: Leistungsstaffel 1

1. Kalenderjahr: 1.250 EUR

1.-2. Kalenderjahr: 2.500 EUR

1.-3. Kalenderjahr: 3.750 EUR

1.-4. Kalenderjahr: 5.000 EUR

 

2-3 fehlende Zähne: Leistungsstaffel 2

1. Kalenderjahr: 300 EUR

1.-2. Kalenderjahr: 600 EUR

1.-3. Kalenderjahr: 900 EUR

1.-4. Kalenderjahr: 1.200 EUR

 

Ab dem fünften Kalenderjahr oder wenn ein Unfall vorliegt, werden diese Erstattungsgrenzen aufgehoben.