Bei Abschluss einer Hausratversicherung oder Wohngebäudepolice stößt man unweigerlich auf den Begriff Neuwert. Aber was genau bedeutet das? Der Neuwert gibt an, welchen Betrag man benötigt, um einen identischen Gegenstand im brandneuen Zustand wiederzubeschaffen. Betrachtet man beispielsweise ein Haus, bezieht sich der Neuwert nicht nur auf die aktuellen Kosten für Baustoffe und Materialien, sondern auch auf die Löhne von Handwerkern, Architektengebühren sowie Planungskosten. Dieser Wert kommt besonders zum Tragen, wenn das versicherte Objekt umfassend beschädigt oder vollständig zerstört ist.
Dagegen definiert der Wiederbeschaffungswert den Betrag für die Anschaffung eines gleichwertigen, nicht notwendigerweise neuen Gegenstandes. Ein weiterer Begriff, der in diesem Zusammenhang auftaucht, ist der Zeitwert. Hierbei handelt es sich um den Wert, den ein Gegenstand zum Zeitpunkt seiner Zerstörung noch hatte. Eine Versicherung, die lediglich den Zeitwert ersetzt, ist in der Regel günstiger im Beitrag, kann jedoch im Schadensfall zu einer geringeren Auszahlung führen als eine, die den Neuwert abdeckt.
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