21.06.2019
Diese Medikamente gehören ins Reisegepäck
(verpd) Wer chronisch krank ist und regelmäßig Medikamente einnimmt, benötigt diese natürlich auch im Urlaub. Deshalb sollte man sicherstellen, genügend Medikamente dabei zu haben – und zwar auch dann, wenn aus irgendeinem Grund die Reise um ein paar Tage verlängert werden muss. Eine zweckmäßig ausgestattete Reiseapotheke ist aber für jeden sinnvoll, auch für gesunde Personen.
In manchen Ländern, Orten und Regionen gibt es zahlreiche Medikamente, die man hierzulande in fast jeder Apotheke erhält, gar nicht oder nicht in der Quantität oder Qualität, wie man das von Deutschland gewohnt ist. Oder man hat Schwierigkeiten diese zu bekommen, beispielsweise weil man die Sprache nicht spricht, nicht weiß, wo man diese kaufen kann und/oder die Schrift nicht lesen kann.
Deshalb sollte man auf Reisen nicht nur die Medikamente mitführen, die man ständig einnimmt, sondern auch jene, die helfen, typische Reisekrankheiten oder sonstige Beschwerden wie Durchfall, Erkältung oder Kopfschmerzen zeitnah zu bekämpfen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) hat eine Checkliste erstellt, die aufzeigt, was eine vernünftige Reiseapotheke enthalten sollte. Zudem gibt es im Webauftritt des Centrums für Reisemedizin eine downloadbare Checkliste für eine kindgerechte Reiseapotheke.
Grundausstattung einer Reiseapotheke
Laut ABDA sollten Urlauber unter anderem Schmerz- und Fiebermittel sowie Medikamente gegen Reiseübelkeit, Durchfall, Verstopfung, Sodbrennen und gegen Erkältung sowie Halsschmerzen, Husten und Schnupfen mitführen. Medikamente gegen Allergien, Sonnenbrand, Insektenstiche oder Juckreiz sowie gegen Reiseübelkeit und Verdauungsbeschwerden sollten ebenfalls mitgenommen werden. Die Experten raten aber auch zu einem digitalen Fieberthermometer, Verbandsmaterial und Einweghandschuhe sowie einer Wund- und Heilsalbe.
Bei Fernreisen und sofern vom Arzt verordnet, kann auch ein Breitbandantibiotikum und ein Malariamittel sinnvoll sein. Auf der ABDA-Checkliste finden sich noch weitere Empfehlungen wie die Mitnahme von Ohrstöpseln gegen den Fluglärm. Sinnvoll ist es auch, den Beipackzettel mitzunehmen und die Medikamente wasserdicht zu verpacken sowie möglichst temperaturgeschützt aufzubewahren.
Ein Merkblatt des Auswärtigen Amtes verdeutlicht, welche Medikamente in anderen Ländern vergleichbar mit den in Deutschland bekannten sind, und was man zum Beispiel in Malariagebieten dabei haben sollte. Die ABDA-Experten verweisen darauf, dass die genaue Zusammensetzung der Reiseapotheke von der Art der Reise, den bereisten Ländern und Regionen und der dortigen medizinischen Versorgung abhängt. Sie empfehlen eine Beratung in einer Apotheke zur Frage, welche Medikamente mitgenommen werden sollen – und zwar rechtzeitig vor einer Reise.
Was für chronisch Kranke wichtig ist
Auf alle Fälle sind Arzneimittel, die man auch üblicherweise regelmäßig zuhause einnimmt, von der Antibabypille bis hin zu Medikamenten gegen eine bestehende chronische Krankheit, in ausreichender Menge mitzuführen. Ausreichend bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sie auch nicht ausgehen, wenn man aus bestimmten Gründen erst einige Tage später wieder heimkehrt.
Ferner sollten chronisch kranke Menschen den Europäischen Notfallausweis mit sich führen. Mithilfe dieses Dokuments können sich im Notfall Ärzte und Rettungskräfte über regelmäßig eingenommene Medikamente, Blutgruppe, Impfungen, Allergien und/oder vorhandene Erkrankungen informieren.
Den Notfallausweis gibt es beispielsweise bei vielen Ärzten, aber auch zum kostenlosen Download bei einigen Krankenkassen wie der Techniker Krankenkasse, der KKH oder der IKK Südwest, sowie bei diversen Organisationen wie der Deutschen Herzstiftung e.V.
Medikamente gehören ins Handgepäck
Da bei Flugreisen immer wieder mal Gepäckstücke verloren gehen oder erst Tage später am Zielort ankommen, sollten die Reiseapotheke und vor allem die Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden müssen, im Handgepäck verbleiben. So hat man diese immer bei sich. Problematisch kann es werden, wenn bestimmte benötigte Medikamente gar nicht oder nicht in einer bestimmten Darreichungsform in das jeweilige Reiseland eingeführt werden dürfen.
Das Auswärtige Amt rät deshalb: „Hilfreich ist insbesondere bei Betäubungsmitteln die Mitnahme eines ärztlichen Attestes von Ihrem behandelnden Arzt mit Benennung der Diagnose und medikamentösen Therapie, sodass der Eigenbedarf ersichtlich ist.
Bei Reisen ins fremdsprachliche Ausland sollte dieses Attest in englischer Sprache verfasst sein.“ Ergänzende Tipps hierzu enthalten die Webseiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).